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Scharfer Gegenwind für Warkens Pflegereform

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bekommt bei der Finanzreform für die Pflege scharfen Gegenwind – auch aus der eigenen schwarz-roten Koalition. Für die weiteren Beratungen meldeten vor allem Vertreter von SPD und CSU aus Bund und Ländern Korrekturforderungen an.
Auf deutlichen Widerstand stoßen Einschnitte und stärkere Belastungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Die Kommunen protestieren gegen drohende Mehrkosten, wenn mehr Betroffene in Sozialhilfe rutschen. Die Spitze der Unionsfraktion stärkt Warken bei den Milliardeneinsparungen den Rücken.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warnte, eine Reform, die dazu führe, dass Pflege unbezahlbar werde, sei keine Reform.
„Wir lehnen diese Vorschläge ab, weil sie die Pflegebedürftigen und ihre Familien stärker belasten und die Pflegekräfte schlechter stellen“, sagte sie dem Portal „Politico“. Sie halte es zudem für „einen schweren Fehler, dass die Bundesgesundheitsministerin wie schon bei der Gesundheitsreform einen nicht mit den Ländern abgestimmten Gesetzentwurf auf den Weg bringt“.

Städtetags-Präsident „erschüttert und wütend“

Der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, sagte dem „Münchner Merkur“ und der „Augsburger Allgemeinen“, wer pflegende Angehörige stärken wolle, dürfe nicht Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen.
„Das ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die unser Pflegesystem Tag für Tag am Laufen halten.“ Wenn Entlastungen bei Heimkosten später griffen, landeten die Mehrkosten am Ende bei Kommunen und Pflegebedürftigen.
Laut Entwurf ergeben sich für Länder und Gemeinden bei der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) im nächsten Jahr Mehrausgaben von einer Milliarde Euro. „Ich bin erschüttert und wütend“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetags, der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), der Deutschen Presse-Agentur. „Ältere Menschen dem Sozialamt zu überlassen, ist respektlos.“
Warken hat einen Entwurf mit Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen vorgelegt, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden. Hintergrund ist, dass sich die Finanzkrise zuspitzt. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Unter anderem soll der Pflegebeitrag für Kinderlose von 4,2 auf 4,3 Prozent steigen.
Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Voraussetzungen für Einstufungen in Pflegegrade sollen strenger werden. Besonders in der Kritik stehen zwei Sparmaßnahmen:

Eigenanteile für die Pflege im Heim

Seit Jahren fordern Patientenvertreter und Sozialverbände Entlastung von immer höheren Zahlungen aus eigener Tasche. Eine „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“ steht auch im Koalitionsvertrag. Denn die Pflegeversicherung trägt, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, nur einen Teil der Kosten.
Der Ausgangswert für den Eigenanteil nur für die reine Pflege stieg zuletzt im Bundesschnitt auf 1.982 Euro im Monat – das waren nach Daten des Verbands der Ersatzkassen 222 Euro mehr als Anfang 2025. Dazu kommen im Heim noch weitere Kosten etwa für Unterkunft und Verpflegung
Für die konkrete Zahlung kommt es auf die Aufenthaltsdauer im Heim an. Denn die Pflegekassen zahlen Zuschläge, die den Eigenanteil nur für die reine Pflege drücken: im ersten Jahr um 15 Prozent, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent, ab dem vierten Jahr um 75 Prozent.
Die Spannen zur höheren Stufe sollen nun aber jeweils von 12 auf 18 Monate verlängert werden – das würde die Entlastung schmälern. Laut Entwurf würden die Pflegekassen so im nächsten Jahr 2,6 Milliarden Euro sparen, die nicht bei Pflegebedürftigen ankommen.

Rentenansprüche für pflegende Angehörige

Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige pflegen – aktuell bis zu einer Summe von etwa 740 Euro im Monat. Geplant ist nun, dass ab 1. Januar 2027 nur noch 70 Prozent der entsprechenden Beträge gezahlt werden sollen.
Die Begrenzung der Zahlungen für diese versicherungsfremde Leistung sei notwendig zur Stabilisierung der Pflegeversicherung, heißt es aus dem Ministerium.
Veranschlagt werden damit laut Entwurf 2027 Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro. Das beeinträchtigt keine schon bestehenden Rentenanwartschaften. Betroffen wäre aber die Bildung künftiger Rentenansprüche, die entsprechend geringer ausfallen.
Die Verbraucherzentralen kritisierten dies als „massive Geringschätzung vor allem von Frauen, die das Pflegesystem überhaupt am Laufen halten“, wie die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, sagte.

„Weiter so kann nicht das Ziel sein“

Warken stehen schwierige Verhandlungen bevor. Der Chef der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann, verteidigte sie auch gegen Kritik aus Unions-Reihen. „Ein „Weiter so“ mit endlos steigenden Beiträgen, kann nicht das Ziel sein und würde Menschen und Wirtschaft viel mehr belasten“, sagte er der dpa. „Ein einfaches Nein zu notwendigen Strukturreformen wie der Pflegereform reicht da nicht aus.“
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der dpa, der größte Sparposten bestehe ausgerechnet darin, den Zugang zu Pflegeleistungen einzuschränken.
Gleichzeitig würden Pflegebedürftige bei Eigenanteilen belastet, pflegende Angehörige verlören soziale Absicherung, und Kommunen müssten mit mehr Sozialhilfekosten rechnen. „Die Kosten der Pflege verschwinden dadurch nicht – sie tauchen nur an anderer Stelle wieder auf.“
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kritisierte die Reform als rücksichtslos gegenüber Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Sie treffe Menschen im Osten besonders, weil diese weniger Rücklagen hätten. Mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) drohe nun „ein Sommer der sozialen Grausamkeiten“. (dpa/red)
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Pflegereform: Warken plant harte Einschnitte – Kritik an Belastung von Pflegenden

Einsparungen bei Heimkosten, eine höhere Belastung von Gutverdienern und strengere Maßstäbe bei der Pflegebedürftigkeit – mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfest gemacht werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant laut einem am Donnerstag, 4. Juni veröffentlichten Gesetzentwurf teils schmerzhafte Einschnitte.
Bei Pflege- und Gesundheitsverbänden stößt das Vorhaben auf scharfe Kritik. Sie prangern insbesondere eine einseitige Belastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen an.
Mit ihrem Entwurf für ein neues Pflegegesetz verfolgt Warken das Ziel, das Pflegesystem wieder auf finanziell stabile Füße zu stellen.
Laut ihrem Ministerium wird für 2027 in der Pflegeversicherung ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet – ohne Reform würde die jährliche Deckungslücke bis 2028 auf rund 15,4 Milliarden Euro wachsen.

Strengere Regeln bei den Leistungszuschlägen

Zugleich sollen die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Rahmen bleiben. „Weitere Anhebungen der Beitragssätze kommen hierbei nicht in Betracht“, heißt es dazu im Entwurf für das Reformgesetz.
Pflegebedürftige sollen demnach jeweils sechs Monate später höhere Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zu ihren Heimkosten erhalten. Bei vollstationärer Pflege erhalten sie je nach Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge. Hier sollen die Verweildauerstufen verlängert werden.
Der höchste Zuschlag wird nicht mehr nach drei, sondern erst nach viereinhalb Jahren erreicht. Bei der Bewertung von Pflegebedürftigkeit soll eine neue Systematik eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Prävention gestärkt werden, um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.

Mehrbelastungen für Gutverdiener und Kinderlose

Gutverdiener sollen analog zur Krankenversicherung über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Außerdem sollen die Pflegekassen künftig geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen.
Die Beiträge werden dabei nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch zu 70 Prozent übernommen.
Der Pflege-Beitragssatz für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte steigen.
Künftig sollen zudem auch bei Mini-Jobs Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen.

Notfall-Budget für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sollen gleichzeitig Anspruch auf fachliche Begleitung bekommen. Für Notfälle, wenn etwa pflegende Angehörige ausfallen, wird es ein neues Überbrückungsbudget eingeführt.
Außerdem soll die Digitalisierung in der Pflegebranche gefördert werden, dazu werden 1,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur bereit gestellt.
Die Bundesregierung strebt zudem eine Stärkung der privaten Pflegevorsorge an. Dazu könnten freiwillige Zusatzversicherungen oder die betriebliche Pflegevorsorge steuerlich begünstigt werden.

GKV-Chef: Zu viele Lasten für Beitragszahler

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte den Gesetzentwurf „vor allem ein Spargesetz“. Zwar brauche die Pflegeversicherung Reformen und es sei richtig, Prävention und Rehabilitation zu stärken, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Besonders kritisch bewertet sie jedoch mögliche Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Dies wäre „ein fatales Signal an die Menschen, die die häusliche Pflege jeden Tag aufrechterhalten“.
Der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Oliver Blatt, äußerte Verständnis dafür, dass angesichts der prekären Finanzsituation „auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss“. Allerdings sei das Gesamtpaket „unausgewogen“:
Zu viele Lasten kämen „einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an“.

Harte Kritik von Kirchen, CSU und Verdi

Scharfe Kritik übte auch die Caritas an der deutlichen Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Dies sei „eine familien- und frauenfeindliche Fehlentscheidung“.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von einem „harten Schlag für pflegende Angehörige“. „Viele reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf ganz auf und nehmen erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf“, sagte Brysch der „Rheinischen Post“.
Ähnliche Kritik kommt aus der CSU. „Wer pflegende Angehörige stärken will, darf nicht gleichzeitig Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen“, sagte CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek dem Münchner „Merkur“ (Freitagsausgabe).
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. stößt sich insbesondere an der geplanten befristeten Aussetzung der Tariftreueregelung. Demnach sollen Lohnsteigerungen in der Pflegebranche gedeckelt werden.
Das Aussetzen der Tariflohnpflicht sei „ein Affront gegen diejenigen, die sich jeden Tag professionell um pflegebedürftige Menschen kümmern“, erklärte dazu auch die Gewerkschaft Verdi. (afp/red)
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Warken plant höhere Belastungen für Heimbewohner

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant im Zuge der Pflegereform Einschnitte bei den Zuschüssen zu Heimkosten und höhere Belastungen für Gutverdiener. Das geht aus dem Gesetzentwurf für die Reform hervor, über den das Magazin „Politico“ berichtet.
Bei den Heimkosten sollen im kommenden Jahr demnach 2,6 Milliarden und im Jahr 2028 2,7 Milliarden Euro eingespart werden.
Am System gestaffelter Zuschüsse wird grundsätzlich festgehalten. Pflegebedürftige sollen jedoch jeweils sechs Monate später höhere Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zu ihren Heimkosten erhalten.

Geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige

Warken plant für 2027 höhere Einnahmen und Kürzungen in der Pflegeversicherung in einem Gesamtvolumen von 11,25 Milliarden Euro. Die jährliche Finanzwirkung der Reform steigt laut Entwurf bis 2030 auf 20,34 Milliarden Euro.
Die Pflegekassen sollen künftig unter anderem geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen.
Das soll die Pflegekassen 2027 um 1,8 Milliarden Euro entlasten und in gleichmäßigen Schritten bis 2030 auf 2,1 Milliarden ansteigen. Der Pflege-Beitragssatz für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte steigen.
Außerdem sollen Gutverdiener analog zur Krankenversicherung über eine außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Dies soll im kommenden Jahr 1,6 Milliarden Euro und in den beiden Jahren darauf je 1,7 Milliarden mehr in die Pflegekassen spülen. (dts/red)
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Merz ruft zu Reformbereitschaft auf – Sozialreformen werden „nicht einfach“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat an Wirtschaft und Gesellschaft appelliert, an den bevorstehenden Reformen konstruktiv mitzuarbeiten.
„Wir wollen und müssen jetzt gemeinsam zeigen, dass wir in der Lage sind, die Probleme unseres Landes zu lösen“, sagte Merz am Dienstag beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow.

Zukunftsfeste Sozialsysteme gefordert

Deutschland müsse seine Sozialsysteme „jetzt zukunftsfest machen, (…) wenn sie eine Chance haben wollen, in dieser Form auch in Zukunft zu bestehen“.
Die Politik müsse in dieser Situation beweisen, dass sie in der Lage sei, „langfristige und tragfähige Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit zu finden und sie dann auch in einem vernünftigen Tempo umzusetzen“, sagte Merz.
Er wolle dafür „keinen Vertrauensvorschuss“. Er wolle aber „sehr wohl die Bereitschaft aller Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, daran konstruktiv mitzuarbeiten“. Merz nannte dabei Belegschaften, Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften, und andere gesellschaftliche Institutionen.

Abschaffung alter Gesetze geplant

Bei Rente, Krankenversicherung, Pflege würden die „lang überfälligen“ Reformen „nicht einfach“, sagte der Kanzler. Es gehe aber darum, das Fundament des Landes so zu erneuern, „dass es wieder für Jahre, vielleicht für ein ganzes Jahrzehnt ausreicht und stabil ist“.Dazu müssten alle „die sehr deutschen Reflexe des Schlechtredens“, „parteipolitische Spielchen“ und „das Hoffen auf einen großen Befreiungsschlag“ hinter sich lassen.
Merz kündigte für den 15. Juli auch erneut ein sogenanntes Entlastungskabinett an: Dafür habe er die Ministerinnen und Minister gebeten, „nicht neue Gesetze vorzuschlagen, sondern vorzuschlagen, welche alten Gesetze wir abschaffen können“.
Erstmals hatte es eine solche Kabinettsitzung am 25. November gegeben. Merz verwies darauf, dass nun auch Bürger über ein Portal der Regierung Vorschläge unterbreiten können, „wie wir Bürokratie in Deutschland zurückbauen“. (afp/red)
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Unions-Fraktionsvize Stegemann: Auch Eigenheim bei Pflege heranziehen

In der Diskussion um die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung hat sich Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) dafür ausgesprochen, auch das Eigenheim bei der Eigenbeteiligung von Betroffenen mit einzubeziehen.
„Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der „BILD“. „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.“
Stegemann betonte zudem die Notwendigkeit stärkerer privater Vorsorge: „Wer vorsorgt – mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum -, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet bei der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von zusammen 22,5 Milliarden Euro.
Die Ministerin will mit einer großen Pflegereform gegensteuern. Ein Gesetzentwurf dazu war für Mai angekündigt, dann aber verschoben worden: Er soll nun bis Anfang Juli vorliegen. (afp/red)
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Pflegekassen in Not: Reform soll Abhilfe schaffen

Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Es gibt immer mehr Pflegebedürftige, zu wenig Pflegekräfte und Milliardendefizite.
Die schwarz-rote Bundesregierung plant deshalb eine große Pflegereform, einen Gesetzentwurf will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) möglichst bald vorlegen. Um was geht es?

Es gilt Versicherungspflicht

Die Pflegeversicherung gehört wie die Kranken- und die Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Dabei gilt eine Versicherungspflicht: Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung ein: Dies sind bundesweit – bis auf Sachsen – jeweils 1,8 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose gibt es noch einen Zuschlag von 0,6 Prozent, den nur die Arbeitnehmer zahlen.
Von der Versicherung bekommen Pflegebedürftige Leistungen bezahlt, die unter anderem vom Pflegegrad und der Art der Pflege abhängen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist dabei explizit als Teilversicherung angelegt: Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, zum Beispiel für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Den Rest, die sogenannten Eigenanteile, müssen die Betroffenen oder deren Angehörige selbst bezahlen.

Ausgaben auf 73,8 Milliarden Euro gestiegen

Dem Medizinischen Dienst des Bundes zufolge erhielten Ende 2025 rund sechs Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich damit in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und dürfte weiter ansteigen.
Dafür verantwortlich sind sowohl aufgrund die Alterung der Gesellschaft als auch – nach einer Reform im Jahr 2017 – eine breitere Erfassung von Bedürftigen. Die Folge sind enorm gestiegene Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung: Diese kletterten von rund 24 Milliarden Euro 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden im vergangenen Jahr.

Defizit von 4,2 Milliarden erwartet

In diesem Jahr erwarten die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 4,2 Milliarden Euro. Für 2027 geht Ministerin Warken von einem Fehlbetrag von über 7,5 Milliarden Euro aus, für das Jahr darauf von über 15 Milliarden Euro.
Immer mehr Bedürftigen stehen gleichzeitig zu wenige Pflegekräfte gegenüber: Bis 2034 könnten bis zu 500.000 Pfleger fehlen, warnte der Deutsche Pflegerat.
Zugleich stieg in den letzten Jahren die Bezahlung der Pflegekräfte. Auch dies hat die Eigenanteile für die Pflegeheim-Unterbringung kräftig steigen lassen – auf bis zu 3.200 Euro monatlich.

Was plant die Koalition?

Als Notfallmaßnahme hat der Bund die Pflegeversicherung kurzfristig mit Milliardendarlehen stabilisiert: 2025 mit 0,5 Milliarden Euro und 2026 mit 3,2 Milliarden Euro.
Dadurch sollen Beitragserhöhungen verhindert werden. Damit ist das grundsätzliche Problem bei der Pflege jedoch nicht gelöst – dass die Ausgaben viel schneller steigen als die Einnahmen.
Deswegen will Warken eine umfassende Strukturreform angehen, die Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel vereinbart haben. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat dazu Vorschläge vorgelegt, auf deren Grundlage Warken ein Gesetz ausarbeiten will. Es soll bis zur Anfang Juli beginnenden Sommerpause des Bundestags vorliegen.

Pflegegrade schwerer erreichbar

Erste Reformentwürfe sehen spürbare Einschnitte vor: So könnten die gestaffelten Zuschüsse, die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.
Damit würde es länger dauern, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Umgekehrt spart die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe.
Zudem könnte es schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt beziehungsweise in die unteren Pflegegrade eingestuft zu werden. Konkret soll ein höherer Grad an Einschränkung notwendig sein, um die Pflegegrade 1, 2 und 3 zu erreichen. Diese Änderung dürfte einen deutlichen Einfluss auf die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt und damit die Ausgaben der Versicherung haben.

Beitragsfreie Mitversicherung einschränken

Außerdem soll wie in der Krankenversicherung geplant auch bei der Pflege die beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt werden. Für mitversicherte Ehepartner, die weder kleine Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, müsste dann ein zusätzlicher Beitrag von 0,7 Prozent an die Pflegeversicherung gezahlt werden.
Heute berichte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ zudem, dass Warken die Beiträge für Kinderlose erhöhen will: Deren Beitragszuschlag soll um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent steigen. (afp/red)
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Beitrag zur Pflege: Warken will Zuschlag für Kinderlose auf 0,7 Prozent steigern

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant angesichts der enormen Finanzlöcher in der Pflegeversicherung auch eine höhere Belastung der Kinderlosen.
Nach Informationen des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ aus Koalitionskreisen sieht die Ministerin in ihrer Reform vor, den Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Prozent anzuheben.
Versicherte ohne Kinder müssten dann ab einem Alter von 23 Jahren insgesamt einen Beitragssatz von 4,3 Prozent zahlen. Bei Versicherten mit Kindern bliebe es dagegen bei den bisherigen Sätzen von 3,6 Prozent (ein Kind), 3,35 Prozent (zwei Kinder) beziehungsweise 3,1 Prozent (drei Kinder).

Warken erwartet 22-Milliarden-Euro-Defizit

Warken rechnet in der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von zusammen über 22 Milliarden Euro. Das ist deutlich mehr als bisher erwartet.
Bekannt ist, dass Warken die Zuschüsse für die Eigenanteile im Pflegeheim kürzen, die Bedingungen für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung verschärfen und die Beiträge für Gutverdiener anheben will.
Derzeit werden ihre Pläne in der sogenannten Frühkoordinierung in der Bundesregierung beraten. Details sind öffentlich noch nicht bekannt. (dts/red)
 
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Wie Hilfsbereitschaft das Altern des Gehirns verlangsamen kann

Wahrscheinlich kennt jeder die üblichen Empfehlungen, wie man sein Gehirn fit halten kann: regelmäßig Sport treiben, sich gesund ernähren und jede Nacht 7 bis 8 Stunden schlafen. Nun gibt es einen neuen und überraschenden Tipp zur Förderung der kognitiven Gesundheit: anderen Menschen helfen.
Das war zumindest das Ergebnis einer Studie aus dem Jahr 2025, die in der Fachzeitschrift „Social Science & Medicine“ erschien. Demnach kann es die kognitiven Funktionen verbessern und den kognitiven Verfall verlangsamen, wenn man anderen Menschen hilft.

Helfen und kognitive Funktionen

Die Forscher untersuchten, wie sich zwei Arten von Hilfsaktivitäten sowie Veränderungen im Zeitaufwand auf die kognitiven Funktionen im Alter auswirken. Dabei betrachteten sie Daten zu Gedächtnis, Aufmerksamkeit und geistiger Verarbeitungsfähigkeit von mehr als 30.000 Amerikanern im Alter ab 51 Jahren. Die Daten wurden über zwei Jahrzehnte hinweg gesammelt.
Im Rahmen der wiederholten Befragungen sollten die Probanden angeben, ob sie im vorangegangenen Jahr eine der beiden Arten von ehrenamtlicher Aktivität ausgeübt hatten: 
  1. formelle Freiwilligenarbeit, beispielsweise für religiöse, bildungsbezogene, gesundheitsbezogene oder andere gemeinnützige Organisationen
  2. informelle Hilfe wie die Unterstützung von Freunden, Nachbarn oder Verwandten, die nicht im selben Haushalt leben
Für beide Arten der Tätigkeit gaben die Befragten zudem ihren jährlichen Zeitaufwand an: gar nicht, 1 bis 99 Stunden, 100 bis 199 Stunden oder mehr als 200 Stunden.
Die Ergebnisse standardisierter kognitiver Tests zeigten, dass, wenn eine Person eine gemeinnützige Tätigkeit aufnahm, in welcher Form auch immer, sich im Allgemeinen ihre kognitiven Funktionen verbesserten und sich der kognitive Verfall verlangsamte. Wenn sie diese Tätigkeit aufgab, hatte das den gegenteiligen Effekt.
Auch Veränderungen im Zeitaufwand spielten eine Rolle. Bei Personen, die eine helfende Aktivität begannen, verbesserte ein steigender Zeitaufwand die kognitiven Funktionen.
Bei Personen, die etwas weniger Zeit für ihre Aktivität aufwendeten, ohne mit ihr aufzuhören, zeigten sich keine negativen Auswirkungen. Negative kognitive Veränderungen waren jedoch in den Fällen ersichtlich, in denen die Probanden die Zeit für formelle Freiwilligenarbeit drastisch, das heißt von mehr als 200 Stunden pro Jahr auf 1 bis 99 Stunden, reduzierten.

Konstantes Engagement und bequeme Zeiteinteilung wichtig

Beharrlichkeit war laut den Untersuchungen besonders wichtig. Teilnehmer, die sich unaufhörlich ehrenamtlich engagierten, verzeichneten einen kumulativen Nutzen. Ihre kognitiven Funktionen hatten eine „um etwa 15 bis 20 Prozent niedrigere Abnahmerate, abhängig von der Art der Tätigkeit und dem Umfang des Zeitaufwands“, sagte der Alterswissenschaftler Sae Hwang Han, Hauptautor der Studie, gegenüber Epoch Times.
Dabei war mehr aber nicht immer besser. Die größten kognitiven Gewinne traten auf, wenn die Probanden einen angenehmen Zeitaufwand beibehielten. Laut der Studie war ein moderates Maß an Engagement – etwa 2 bis 4 Stunden pro Woche – durchweg mit robusten kognitiven Gewinnen verbunden.
Bemerkenswert ist, dass diese kognitiven Trends auch dann anhielten, nachdem die Forscher andere mögliche Erklärungen wie demografische, soziale und gesundheitliche Merkmale ausgeschlossen hatten. Das deutet darauf hin, dass die Vorteile tatsächlich mit der helfenden Aktivität selbst zusammenhingen.
„In meiner laufenden Arbeit finden wir Hinweise darauf, dass Helfen den beschleunigten kognitiven Verfall, der mit dem genetischen Risiko für Alzheimer verbunden ist, abmildern kann. Das weist darauf hin, dass es selbst bei Hochrisikogruppen als schützender Lebensstilfaktor wirken könnte“, sagte Han.

Wie Helfen hilft

Anderen zu helfen, sei es durch ehrenamtliche Arbeit oder informelle Hilfe, bietet ein sinnvolles gemeinnütziges Engagement. Es unterscheidet sich damit von anderen das Gehirn anregenden Aktivitäten, die man allein machen kann, wie Lesen und Rätseln.
„Es ist nicht nur kognitiv anregend, sondern beinhaltet auch menschliche Interaktion in Echtzeit, emotionalen Austausch und ein Gefühl von Sinnhaftigkeit – alles Elemente, die zusammenwirken, um die kognitive Gesundheit zu fördern“, meinte der Alterswissenschaftler.
Aus neurobiologischer Sicht können helfende Verhaltensweisen miteinander verbundene Systeme aktivieren. Dazu gehören unter anderem 
  • die Hypothalamus-Hypophysen-Nebennieren-Achse, das Stresshormonsystem zur Stressregulation
  • das sympathische Nervensystem, das den Körper bei Stress und Gefahr auf eine Kampf- oder Fluchtreaktion vorbereitet und dabei hilft, das innere Gleichgewicht aufrechtzuerhalten
  • das Immunsystem, das vor Krankheiten und Entzündungen schützt
Werden diese Systeme aktiviert, unterstützt dies sowohl die kognitive als auch die körperliche Gesundheit.
Das stellte Han bereits in seinen früheren Forschungen fest. Ihm zufolge kann ehrenamtliches Engagement chronischen Stress ausgleichen, Entzündungen reduzieren, die Herzgesundheit fördern und den körperlichen Verfall verlangsamen.

Nachhaltiges Helfen: Wie man anfängt

Menschen, die anfangen möchten, anderen zu helfen, stehen möglicherweise vor Herausforderungen wie langen Arbeitszeiten und Arbeitswegen sowie Verpflichtungen zu Hause. Das alles macht es schwierig, noch etwas zusätzlich auf sich zu nehmen.
„Ich würde den Menschen raten, klein anzufangen und Formen der Hilfe zu wählen, die sinnvolle zwischenmenschliche Interaktion beinhalten und zudem nachhaltig sind“, sagte Han.
Es gehe weniger um die zeitliche Struktur als vielmehr um ein beständiges Engagement über einen längeren Zeitraum hinweg, erklärte er. Daher könne es für viel beschäftigte Personen eine durchaus vernünftige und wirksame Strategie sein, alle ein bis zwei Wochen einen Nachmittag am Wochenende dafür zu opfern, so der Alterswissenschaftler.
Für ältere Personen können körperliche Einschränkungen zusätzliche Herausforderungen bei der Hilfe für andere darstellen. Han zufolge muss Helfen jedoch nicht körperlich anstrengend sein.
„Aktivitäten wie Mentoring, Nachhilfe und das Sehen nach anderen Menschen können sozial sehr bedeutsam sein“, sagte er.
Ob es darum geht, junge Menschen zu betreuen, in einer örtlichen Bibliothek auszuhelfen oder an einer Reinigungsaktion im Stadtteil teilzunehmen – anderen zu helfen, bietet mehr als nur ein befriedigendes Gefühl. Es kann langfristig dazu beitragen, das Gehirn zu schützen.
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „How Helping Others May Slow Brain Aging“. (redaktionelle Bearbeitung: as)
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Widerstand in SPD gegen Mehrbelastungen für Pflegebedürftige

In der SPD kommt aus den Bundesländern Widerstand gegen von der Regierung geplante Mehrbelastungen für Pflegebedürftige.
„Anstatt zu entlasten, erhöht Frau Ministerin Warken den Druck auf Pflegebedürftige und ihre Familien“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) der „Bild“-Zeitung vom Dienstag, 19. Mai.
Das Vorhaben der schwarz-roten Regierung sei keine Reform, es blieben „lediglich höhere Zuzahlungen“.

Schwesig warnt vor Mehrbelastung

„Wer die Erhöhungsstufen bei den Pflegeheimzuschüssen streckt, der hilft den wenigsten“, warnte Schwesig.
„Das ist eine Verschiebung des Problems auf Kosten der Schwächsten“. Die SPD-Politikerin forderte stattdessen „ein Gesamtkonzept mit Bund, Ländern, Kommunen und Pflegeeinrichtungen“.
Schwesig bezog sich auf Berichte, wonach Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen künftig bis zu sechs Monate länger die Kosten komplett selbst tragen müssen. Warken will damit das Defizit der Pflegeversicherung begrenzen.

Kritik von Gesundheitssenatorin Ina Czyborra

Ablehnend äußerte sich auch Berlins Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD). „Einfach Leistungen zu streichen, führt uns nicht weiter“, sagte sie ebenfalls der „Bild“-Zeitung.
„Greifen Zuschüsse zur Pflege im Heim erst später, führt das in letzter Konsequenz zu mehr Altersarmut.“ (afp/red)
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Pflegereform verzögert sich bis Ende Mai – Kritik von Pflegebetreiber-Verband

Die geplante Pflegereform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verzögert sich laut einem Medienbericht um mindestens eine Woche. Die ursprünglich für Mitte Mai angekündigte Vorlage des Gesetzesentwurfs zur Neuordnung der Pflegeversicherung soll nun am 27. Mai vom Kabinett beschlossen werden, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgabe) unter Berufung auf eine aktuelle Kabinettszeitplanung. Die Verzögerung wurde daraufhin von Seiten des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) kritisiert.
Die Verschiebung zeige deutlich, dass der Entwurf der Pflegereform offenbar noch mehr Abstimmungs- und Beratungszeit benötige als ursprünglich angenommen, sagte VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling den Funke-Zeitungen. „Gleichzeitig wird das Zeitfenster, die Reform noch vor der Sommerpause zu verabschieden, immer kleiner. Die Pflegebranche wartet dringend auf verbindliche Entscheidungen, um für die Zukunft planen und die Versorgung sichern zu können“, sagte Knieling weiter.

Heime unter wirtschaftlichem Druck

Insbesondere für die Betreiber vieler Pflegeheime ist die Lage Knieling zufolge bereits jetzt sehr angespannt: „Für viele Einrichtungen wird es zunehmend schwieriger, die Versorgung sowohl personell als auch wirtschaftlich sicherzustellen, während die Kosten für Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger stetig steigen.“
Laut dem VDAB-Chef sind die zentralen Fragen seid Langem bekannt: Wie kann eine generationengerechte Finanzierung der Pflegeversicherung gewährleistet werden und trotz Fachkräftemangel eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden? „Es braucht endlich konkrete Schritte, um die Pflegeversicherung nachhaltig aufzustellen“, forderte Knieling. Eine echte Pflegereform müsse darum „starre Versorgungsstrukturen aufbrechen, regulatorische Hürden abbauen und den Einrichtungen mehr Flexibilität ermöglichen“. Spätestens mit dem Kabinettsbeschluss Ende Mai müsse die Bundesregierung auf diese Fragen Antworten liefern.

Milliardenloch in der Pflegeversicherung

Gesundheitsministerin Warken wollte ursprünglich bis Mitte Mai einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorlegen. Die Ministerin verwies kürzlich auf ein erwartetes Defizit der Pflegeversicherung von insgesamt 22,5 Milliarden Euro für 2027 und 2028. Es würde damit höher ausfallen als zunächst gedacht. (afp/red)
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Viele Angehörige, die andere pflegen, verlieren Haus oder Großteil des Vermögens

Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bedeutet für viele Familie in Deutschland einer neuen Umfrage zufolge oft enorme materielle Einbußen.
49 Prozent der Befragten, die jemand anderen pflegen, gaben an, Pflegearmut bei sich selbst oder im näheren Umfeld – etwa bei Verwandten oder Bekannten – erlebt zu haben. Pflegearmut wurde in der Umfrage definiert als Verlust des Hauses oder eines Großteils der Ersparnisse.
In der vom Institut Allensbach im Auftrag der Krankenkasse DAK-Gesundheit erstellten Umfrage sprachen sich zudem zwei Drittel aller Befragten für eine umfassende Pflegereform aus, die eine verlässliche Versorgung garantiert. Kürzungen beim Pflegegeld wurden klar abgelehnt.

DAK: Jede zweite Pflegeperson verliert Haus oder Ersparnisse

Die Umfrage zeige, dass Pflegearmut „in der Mitte der Gesellschaft angekommen“ sei, erklärte DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Wenn jede zweite Pflegeperson bei sich oder im Umfeld durch Pflege das eigene Haus oder den Großteil der Ersparnisse verliert, dann ist das sozialer Sprengstoff.“
Bund und Länder müssten jetzt eine umfassende Pflegereform auf den Weg bringen. „Ganz wichtig ist dabei eine Lösung zur Begrenzung der explodierenden Heimkosten, damit Pflege hier für Bewohner und Angehörige nicht weiter zur Armutsfalle wird“, betonte Storm.
„Der dramatische Anstieg bei den Ausgaben zur Hilfe zur Pflege verschärft darüber hinaus die Finanzkrise der kommunalen Haushalte massiv.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte angekündigt, bis Mitte Mai einen ersten Entwurf für ein Reform der sozialen Pflegeversicherung vorzulegen. Die Mehrheit der Befragten in der Allensbach-Erhebung rechnet bei der Reform mit höheren finanziellen Belastungen. 61 Prozent halten Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen demnach für unvermeidlich.
Die Hälfte der Bevölkerung erwartet laut Umfrage zudem deutlich steigende Pflegebeiträge, weitere 36 Prozent immerhin moderat steigende Beiträge. 51 Prozent der Befragten halten höhere Beiträge für akzeptabel, sofern der Staat die Absicherung von Pflegebedürftigkeit komplett übernimmt. (afp/red)