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Italien führt Verbot der Gesichtsverschleierung an Schulen ein


In Kürze:

  • Wer sich an das Verschleierungsverbot an italienischen Schulen nicht hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
  • Die Begrenzung für ausländische Schüler in Klassen gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Auch in anderen europäischen Ländern gelten Verbote und Einschränkungen.
  • In mehreren Bundesländern gelten Verbote, in manchen gibt es aber kein gesetzliches Verbot.

 
Die italienische Regierung hat ein Verschleierungsverbot an Schulen des Landes beschlossen. Ein entsprechendes Dekret hat der Ministerrat unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni am Donnerstag, 24. September, verabschiedet. Das berichtet das italienische Politikportal „Pagella Politica“, das nach eigenen Angaben Einsicht in das noch nicht offiziell veröffentlichte Dekret hat. Das Dekret muss nun noch vom Parlament innerhalb von 60 Tagen in ein Gesetz umgewandelt werden.

Der bisherige Bildungsweg ist entscheidend

Demnach ist eine Teilnahme an schulischen oder außerschulischen Veranstaltungen mit verhülltem Gesicht verboten. Das Dekret nennt keine konkreten Kleidungsstücke wie Burka oder Niqab. Es betont jedoch, dass Personen, die an schulischen Aktivitäten teilnehmen, zu erkennen sein müssen. Verstöße werden mit Geldbußen zwischen 200 und 1.000 Euro geahndet. Bei Minderjährigen wird die Geldbuße gegen die Eltern verhängt.
Des Weiteren führt die Regierung eine 30-Prozent-Grenze ein, um den Anteil ausländischer Schüler, die erst kürzlich in das italienische Schulsystem aufgenommen wurden, innerhalb der Klassen zu begrenzen. Vorgesehen ist auch eine mögliche Umverteilung der Schüler auf benachbarte Schulen, wenn diese Grenze nicht eingehalten werden kann. Ausländische Eltern können bei Bedarf an kostenlosen Italienischkursen teilnehmen.
Das Dekret sieht allerdings keine pauschale Begrenzung auf 30 Prozent ausländische Schüler pro Klasse vor. Die Grenze gilt vielmehr nur für bestimmte Schüler anderer Nationalitäten. Entscheidend sind dabei Kriterien wie die Geburt in Italien und der bisherige Bildungsweg. In der Grundschule werden etwa Kinder nicht berücksichtigt, die in Italien geboren wurden oder mindestens zwei Jahre eine italienische Vorschule besucht haben. In der Sekundarstufe gilt die Grenze für Schüler, die nicht mindestens drei Jahre italienische Schulen besucht haben.

In Portugal drohen bis zu 3.000 Euro Bußgeld

Italien hat bereits seit 1975 Vorschriften gegen die Verdeckung des Gesichts. Der italienische Staatsrat entschied allerdings 2008, dass eine religiös begründete Vollverschleierung unter Umständen einen „berechtigten Grund“ darstellen kann. Das neue Schulverbot könnte deshalb rechtlich relevant werden.
Verbote der Gesichtsverhüllung gelten auch in anderen europäischen Ländern. In Portugal ist ein entsprechendes Gesetz Mitte August in Kraft getreten. Bei Verstößen drohen bis zu 3.000 Euro Bußgeld. Ausnahmen gelten wie in Italien unter anderem aus gesundheitlichen Gründen.
Bereits 2011 trat in Frankreich das im Jahr zuvor beschlossene Verbot der Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum in Kraft. Es umfasst auch Vollverschleierungen wie Burka und Niqab.
2023 rückten zwei Kleidungsstücke in den Mittelpunkt einer Debatte über religiöse Symbole an öffentlichen Schulen. Konkret handelt es sich um die Abaya, ein langes, den Körper weitgehend bedeckendes Gewand, das Frauen tragen, sowie den Qamis, ein ebenfalls langes Kleidungsstück für Männer. Der damalige Bildungsminister Gabriel Attal untersagte das Tragen von Abayas und Qamis an öffentlichen Schulen. Seiner Auffassung nach könne es eine religiöse Zugehörigkeit zum Ausdruck bringen. Der französische Staatsrat (Conseil d’État) lehnte am 7. September 2023 einen Eilantrag gegen die Regelung ab und sah in ihr keine offensichtlich rechtswidrige Verletzung grundlegender Rechte.

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Auch in Österreich gelten landesweit entsprechende Verbote. In Dänemark gilt seit 2018 ein im Strafgesetzbuch verankertes Verbot für den öffentlichen Raum. In den Niederlanden trat 2019 ein auf bestimmte Bereiche beschränktes Verbot in Kraft. Es gilt unter anderem in Schulen, Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Nach einer Volksabstimmung im Jahr 2021 ist das Tragen gesichtsverhüllender Kleidung in der Öffentlichkeit auch in der Schweiz untersagt.
In Deutschland gibt es kein bundesweites Verbot der Gesichtsverhüllung an Schulen, da das Schulwesen in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. In mehreren Bundesländern ist die Verhüllung des Gesichts im Unterricht oder bei Schulveranstaltungen jedoch untersagt. Dazu zählen Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein. In Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz gelten ebenfalls entsprechende Regelungen. In Nordrhein-Westfalen gibt es dagegen kein ausdrückliches gesetzliches Verbot. Die Verhüllung des Gesichts kann dort jedoch wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung der Kommunikation unzulässig sein.
In den ostdeutschen Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es derzeit kein gesetzlich geregeltes Verbot für Schüler.