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Haftbefehle gegen zwei Männer nach Hauseinsturz in Görlitz

Nach dem Hauseinsturz in Görlitz mit drei Toten ist Haftbefehl gegen zwei Männer erlassen worden. Die beiden seien dringend tatverdächtig, im Mai eine Gasexplosion in dem Haus verursacht zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft Görlitz mit. Bei dem Unglück kamen am 18. Mai zwei junge Frauen aus Rumänien und ein Deutsch-Bulgare ums Leben.
Nach den aktuell vorliegenden vorläufigen Sachverständigengutachten ist die Gasexplosion als Einsturzursache demnach bestätigt. Die Staatsanwaltschaft konnte daher die Haftbefehle gegen die Männer im Alter von 27 und 33 Jahren beantragen.

Gasleitungen am Haus beschädigt

Die mutmaßlichen Buntmetalldiebe stammen aus Polen und Afghanistan. Nach aktuellem Erkenntnisstand waren die beiden Tatverdächtigen am Nachmittag vor dem Einsturz im Umfeld der Gründerzeitvilla unterwegs und suchten nach „stehlenswertem Gut“.
Die Männer hatten es den Angaben zufolge unter anderem auf Fahrräder, Schrott sowie Buntmetalle abgesehen. In dem Haus, das später einstürzte, sollen sie Gasleitungen beschädigt beziehungsweise manipuliert haben.

Psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben

Die Männer befinden sich bereits in anderer Sache in Haft. Die neu erlassenen Untersuchungshaftbefehle würden laut Staatsanwaltschaft vollstreckt, sollten die Gründe für die bestehende Haft wegfallen.
Zur Frage der Schuldfähigkeit der Beschuldigten wurde ein forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen die beiden Männer waren Hinweise der polnischen Polizei.
Die Untersuchungen zu den Ursachen der Explosion dauern unterdessen weiter an. Eine 3D-Rekonstruktion der Gasanlage befindet sich den Angaben nach in der Endbearbeitung. Bei den Materialuntersuchungen, insbesondere der Kupferrohre unterstützt das Bundeskriminalamt mit einem speziellen Mikroskop. (dpa/red)
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Dobrindt will Fußfesseln, Präventivhaft und strengeres Strafrecht für Gefährder

Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin diskutiert die Politik, wie solcher Terror künftig zu verhindern ist. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat drei konkrete Vorschläge ins Gespräch gebracht: verstärkte Überwachung von Gefährdern, Präventivhaft und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Worum geht es dabei und was würde sich verändern? Die wichtigsten Antworten:

Was ist ein Gefährder?

Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert „Gefährder“ als Personen, von denen begründet anzunehmen ist, dass sie „politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen werden. Derzeit stuft das BKA 410 Personen als islamistische Gefährder ein, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte. Nach Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ war der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul B. als Gefährder eingestuft und wurde von einem BKA-Analysetool sogar als „Hochrisikoperson“ bewertet. Dobrindt betonte in der ARD, dass der Mann auf dem Radar der Behörden war. „In Berlin wurden technische Überwachungen vorgenommen“, sagte der Bundesinnenminister. „Die haben nicht ausgereicht, um jetzt diesen Terroranschlag zu verhindern.“

Was wird nun erwogen?

Dobrindt plädiert deshalb für die stärkere Nutzung einer „Einschränkung von Bewegungsfreiheit“ mittels elektronischer Fußfesseln. Sein zweiter Punkt: „Präventivhaft für Gefährder ist etwas, was aus meiner Sicht zwingend notwendig ist.“ Man müsse dafür sorgen, das deutschlandweit umzusetzen. Ferner fordert Dobrindt: „Wir brauchen Regeln, die dafür sorgen, dass Gefährder nicht mit Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen.“ Gerade beim Thema Fußfessel scheint auch die SPD mit an Bord: „Das ist eine sinnvolle Ergänzung der Instrumentarien“, sagte deren Innenexperte Sebastian Fiedler in der ARD.

Was würde sich ändern?

Sowohl die Möglichkeit einer Überwachung von Gefährdern per Fußfessel als auch die Option einer Präventivhaft gibt es bereits. Das Gesetz über das Bundeskriminalamt erlaubt die elektronische Aufenthaltsüberwachung für einen bestimmten Zeitraum, sofern eine konkrete Straftat zu erwarten ist oder die Wahrscheinlichkeit dafür hoch. Nötig ist eine richterliche Anordnung. Diese Option im BKA-Gesetz wurde noch nie genutzt, wie ein BKA-Sprecher sagte.
Vorbeugende Überwachung per Fußfessel bei Gefährdern ist nach seinen Worten Ländersache auf Grundlage der Landespolizeigesetze. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ trugen Ende Juni bundesweit 147 Menschen eine elektronische Fußfessel. Bei 18 von ihnen war dies auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder angeordnet. 128 waren verurteilte Straftäter, bei denen die Fußfessel einen Rückfall verhindern soll.
Die Maßnahme wird also vergleichsweise selten angewendet. Ähnlich sieht es beim vorsorglichen Gewahrsam aus. Eine längere Präventivhaft ist im BKA-Gesetz nicht vorgesehen, sondern nur sehr kurze Maßnahmen. Laut bayerischem Polizeigesetz ist hingegen auf richterliche Anordnung ein Gewahrsam von bis zu zwei Monaten möglich. Andere Länderpolizeigesetze lassen weniger Spielraum. Dobrindts Ziel ist also vor allem eine einheitlichere Handhabung. Das sagt auch SPD-Mann Fiedler: „Wir haben kein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder. Das Projekt wäre durchaus noch mal sinnvoll, das aufzulegen, weil die Präventivhaftvoraussetzungen in den Ländern total unterschiedlich sind.“

Könnten solche Änderungen Terror verhindern?

Der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig warnt vor zu großen Erwartungen. Mit Blick auf eine ausgeweitete Anwendung der „elektronischen Fußfessel“ sagte der Experte der Deutschen Presse-Agentur: „Wenn eine Person wild entschlossen ist, eine Straftat zu begehen, dann muss man so ehrlich sein, die bloße Fußfessel wird ihn vermutlich nicht davon abhalten.“ Selbst wenn die Fußfessel Alarm auslöse, sei nicht sofort ein Polizeibeamter neben dem Betroffenen, um ihn zu stoppen.
Dass die Überwachungsmaßnahme bisher vergleichsweise selten angewendet wird, erklärt sich aus Kinzigs Sicht so: „Das hat damit zu tun, dass so eine Fußfessel schon ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person ist.“ Richter hätten dies sehr sorgfältig zu prüfen. Und sie stünden bei der Gefahrenabwehr immer vor einem zentralen Problem: „Hat man valide Hinweise dafür, dass diese Person eine Gefährdung darstellt? Wie gefährlich ist diese Person? Wie hoch ist das Risiko? Im Nachhinein ist es immer wohlfeil zu sagen, das hätte man ja wissen müssen.“
Bei der Präventivhaft sei es ähnlich, sagt der Direktor des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen. „Trotz Gefahrenprognose begehen die meisten Menschen eben doch keine schweren Straftaten. Treffsicher die zu finden, die es tun werden, ist die zentrale Aufgabe oder Schwierigkeit.“
Noch skeptischer sieht Kinzig eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, so dass es auf Gefährder grundsätzlich nicht mehr angewendet werden könnte. Gerichte könnten schon heute ab 18 Jahren Erwachsenenstrafrecht anwenden, sagte Kinzig. In der Altersgruppe zwischen 18 und 20 Jahren, den sogenannten Heranwachsenden, prüfen Gerichte laut Kinzig konkret zwei Kriterien: „Ist es eine Jugendverfehlung? Oder liegt eine Reifeverzögerung vor? Dann kann es Jugendstrafrecht anwenden. Hier für eine einzelne Gruppe Veränderungen vorzunehmen, scheint mir nicht sinnvoll.“ (dpa/red)
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Vom IS-Anwerbeversuch zum Terrorverdächtigen: Das ist über Abdul B. bekannt

Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:
Die Tat: 
  • Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
  • Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
  • Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Persönliches Leben: 
  • Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
  • B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
  • B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
  • B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
  • Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
Kriminelle Vergangenheit: 
  • Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
  • 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
  • Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
  • Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
  • Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
  • Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
  • Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
  • Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
  • Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
B.s Tod: 
  • Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
  • Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
  • B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
  • Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
  • Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Was offen bleibt:
  • Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
  • Der Tatablauf im Detail ist unklar.
  • Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
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Das ist über den Verdächtigen Abdul B. bekannt

Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:
Die Tat: 
  • Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
  • Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
  • Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Persönliches Leben: 
  • Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
  • B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
  • B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
  • B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
  • Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
Kriminelle Vergangenheit: 
  • Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
  • 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
  • Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
  • Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
  • Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
  • Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
  • Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
  • Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
  • Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
B.s Tod: 
  • Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
  • Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
  • B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
  • Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
  • Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Was offen bleibt:
  • Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
  • Der Tatablauf im Detail ist unklar.
  • Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
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Tatverdächtiger Abdul B. tot – Warum war er auf freiem Fuß?

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen.
Im Fokus steht dabei die Frage, weshalb der mutmaßliche Täter auf freiem Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt und auch schon verurteilt worden war.

Innenminister prüft Aussetzung der Strafe

„Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über den mutmaßlichen Täter in der ARD.
„Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen“, sagte der CSU-Politiker.
Dem Sender RTL sagte Dobrindt, „dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“.
Allein auf Deradikalisierung zu setzen, «wäre sicherlich naiv», sagt Innenminister Dobrindt.

Allein auf Deradikalisierung zu setzen, «wäre sicherlich naiv», sagt Innenminister Dobrindt.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. „Er wurde verurteilt (…) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend im RBB.
„Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“

Abdul B. wollte sich IS anschließen

Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz getötet worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte.
Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.
Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.

Gericht hob Haftbefehl auf

Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Verurteilung war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte.
Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg.
Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der „Bild“ zufolge sollte Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen.
In einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau lief der Tatverdächtige laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu.

In einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau lief der Tatverdächtige laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Terrorismus-Fachmann: Strafrecht zu milde

Terrorismus-Fachmann Peter Neumann vom King’s College in London forderte eine Überprüfung des Strafrechts. „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde“, sagte er im ZDF-„heute journal“. Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz.
„Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche Attentäter.“ Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hinten an. Darüber müsse man „auch noch mal nachdenken“.
Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt werden. „In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht sparen“, sagte Neumann.

Junge Union fordert Verschärfung des Strafrechts

Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine Verschärfung des Strafrechts. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte der CDU-Politiker dem Magazin „Stern“. „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.“
Der Tatverdächtige soll am Steuer des Vans gesessen haben, der am Samstagabend am Rande des CSD in Berlin in eine Menschenmenge fuhr. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt.
Der Fahrer ging danach laut Dobrindt mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten los. Die Ermittler werten die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag. Die Ermittlungen übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland. (dpa/red)
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Wenn Autos Waffen werden: folgenschwere Taten in Deutschland

Autos werden in Deutschland seit Jahren immer wieder als Waffe gegen unbeteiligte Menschen eingesetzt. Die Täter kennen ihre Opfer dabei in der Regel nicht. Es handelt sich nicht nur um Terroranschläge, die Motive sind sehr unterschiedlich. Mehr als 30 Menschen kamen seit 2018 vor dem aktuellen Angriff auf dem Berliner CSD dabei ums Leben. Eine Übersicht:
Berlin. Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche – 19. Dezember 2016: Bei dem bislang schwersten islamistischen Anschlag in Deutschland sterben zwölf Menschen, Dutzende werden zum Teil schwer verletzt. Der tunesische Attentäter Anis Amri lenkt am Abend einen gestohlenen Lastwagen auf den gut besuchten Weihnachtsmarkt.
Den polnischen Fahrer, den 13. Toten, hatte er zuvor erschossen. Amri, 24 Jahre alt und Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), entkommt zunächst. Einige Tage später wird er auf seiner Flucht von italienischen Polizisten erschossen.
Magdeburg. Weihnachtsmarkt – 20. Dezember 2024: Taleb Al-Abdulmohsen aus Saudi-Arabien rast mit einem PS-starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge sterben, Hunderte Menschen werden verletzt.
Im Juni 2026 wird der 51-Jährige, der seit 2006 in Deutschland lebt und als Arzt im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts handelte der Täter aus einem komplexen Motivbündel, zu dem unter anderem Rachefantasien gegenüber Deutschland und deutschen Behörden gehörten. Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung.
Trier. Fußgängerzone – 1. Dezember 2020: Ein 51-jähriger Deutscher fährt mit seinem Geländewagen zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Fußgängerzone in der Innenstadt. Dabei steuerte er seinen Pkw in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten, gezielt auf verschiedene Menschen und Gruppen zu.
Sechs Menschen sterben, darunter ein neun Wochen altes Baby. Mehr als 20 Menschen werden teils schwer verletzt. Laut Gerichtsurteil litt der Mann aufgrund einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen. Er verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Leipzig. Zentrum – 4. Mai 2026: Ein 33-jähriger Deutscher fährt in der Leipziger Innenstadt mit einem weißen Auto in eine Menschenmenge. Zwei Menschen sterben, weitere werden verletzt. Die Ermittler gehen von einer Amokfahrt ohne politisches Motiv aus. Der Täter wird in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Mannheim. Rosenmontagszug – 3. März 2025: Ein 40-jähriger Deutscher aus Rheinland-Pfalz fährt in der Mannheimer Innenstadt mit seinem Auto in den Rosenmontagszug. Zwei Menschen kommen ums Leben, mehrere werden verletzt. Ein religiöser oder politischer Hintergrund wird ausgeschlossen.
München. Zentrum – 13. Februar 2025: Der 24-jährige Afghane Farhad N. steuert seinen Kleinwagen bewusst in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi mit rund 1.400 Teilnehmern. Eine Mutter und ihre zwei Jahre alte Tochter sterben, mehr als 40 weitere Menschen werden verletzt. Die Bundesanwaltschaft geht von islamistischem Terrorismus aus. Seit Januar 2026 läuft der Prozess am Oberlandesgericht München.
Berlin, Zentrum – Juni 2022: Ein 29-jähriger Deutsch-Armenier fährt am Kurfürstendamm mit dem Auto seiner älteren Schwester in eine Schülergruppe aus Bad Arolsen (Hessen). Eine Lehrerin wird dabei getötet, mehrere Menschen werden zum Teil schwer verletzt.
Für die Staatsanwaltschaft gibt es keinen Anhaltspunkt für einen terroristischen Hintergrund, sie geht von einer psychischen Erkrankung aus. Der Mann kommt in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Witzenhausen – Oktober 2021: In der nordhessischen Kleinstadt fährt ein 31-jähriger Mann vor einer Kita in eine Kindergruppe. Ein achtjähriges Mädchen stirbt im Krankenhaus. Das Gericht stellt fest, dass der Täter an einer paranoiden Schizophrenie litt und unter Verfolgungswahn stand. Er kommt in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Volkmarsen – Februar 2020: Am Rosenmontag steuert ein 29 Jahre alter Deutscher sein Auto bei einem Karnevalsumzug absichtlich in die Menge. Mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, werden teils schwer verletzt. Der Fahrer wird zu lebenslanger Haft verurteilt.
Bottrop und Essen – Januar 2019: Kurz nach dem Jahreswechsel steuert ein Rechtsradikaler sein Auto an beiden Orten in Feiernde, die er für Ausländer hält. Es gibt 14 Verletzte. Der Deutsche kommt in die geschlossene Psychiatrie.
Münster, Zentrum – April 2018: Ein 48-jähriger Deutscher fährt mit seinem Campingbus in eine Gruppe von Menschen vor einer Gaststätte und erschießt sich nach der Tat. Zwei Menschen sterben, 20 werden zum Teil schwer verletzt. Laut Polizei war der Täter psychisch labil und suizidgefährdet. (dpa/red)
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Tote und Verletzte beim CSD – Was wir wissen und was nicht

Der Christopher Street Day in Berlin ist gestern gegen 22:00 Uhr abgebrochen worden, nachdem ein Auto am Rande der Großveranstaltung in eine Menschenmenge gefahren ist.
Mindestens eine Frau wurde getötet, 16 weitere Menschen wurden verletzt – mehrere davon lebensbedrohlich.

Was wir wissen:

  • Nach Angaben der Polizei kam es im Tiergarten nahe dem Potsdamer Platz zu einem größeren Polizeieinsatz.
  • Wie ein Polizeisprecher berichtete, war ein weißer Wagen dort über den Ahornsteig parallel zur Lennéstraße gefahren und fuhr mehrere Menschen an oder um, bevor er einen Baum rammte.
  • Eine Frau starb noch vor Ort an ihren Verletzungen. Laut Feuerwehr wurden von den 16 Verletzten 3 lebensbedrohlich und 8 schwer verletzt. Zudem gebe es fünf leicht verletzte Menschen. Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen seien alle in Krankenhäuser gebracht worden.
  • Der Fahrer verließ laut Polizei das Auto und floh.
  • „Wir fahnden mit Hochdruck nach tatverdächtigen Personen“, sagte Polizeisprecher Florian Nath.
  • In der Nacht teilte die Polizei mit, sie habe einen mutmaßlichen Tatverdächtigen identifiziert. Sprecher Florian Nath: „Der Mann ist polizeibekannt und wird der islamistischen Szene in Berlin zugerechnet.“
  • Die Polizei sucht öffentlich mit einem Foto nach dem mutmaßlichen Tatverdächtigen. Es handelt sich um den 21 Jahre alten Abdul B. Der Mann sei möglicherweise bewaffnet und gefährlich, hieß es.
  • Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Berlin ermitteln „aufgrund des Verdachts eines Anschlags“.
  • Die Polizei prüft, ob es nach der Fahrt eine „zweite Tatphase“ gab, während der Personen mit einer Stichwaffe verletzt wurden. Zeugen hätten von am Boden liegenden Opfern mit Stichverletzungen berichtet, sagte Nath.
  • Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach von einem „Angriff auf unsere freie und weltoffene Gesellschaft“.

Was wir nicht wissen:

  • Der genaue Ablauf des Geschehens und die Hintergründe der Tat inklusive des Motivs waren am Morgen noch unklar.
  • Offen ist, ob es sich um einen Einzeltäter handelt oder ob es Komplizen gibt. Laut der Polizei machten Zeugen unterschiedliche Aussagen dazu, ob es ein oder mehrere Täter gibt.
  • Ob eine Stichwaffe zum Einsatz kam, wird laut der Polizei zwar geprüft, ist bislang aber nicht bestätigt.
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Zwei Tote: Kleinflugzeug stürzt auf Wohnhaus im Landkreis Oldenburg

Auch die vermisste Person ist nach dem Absturz eines Kleinflugzeugs in ein Einfamilienhaus tot aufgefunden worden. Bei dem Unglück im niedersächsischen Landkreis Oldenburg starben insgesamt zwei Männer.
Nach Abschluss der „aufwendigen und komplexen Bergungsmaßnahmen des Flugzeugwracks“ stehe fest, dass bei dem Absturz zwei Menschen ums Leben gekommen seien, erklärte die Polizeiinspektion Delmenhorst. „Bei den Verstorbenen handelt es sich um die beiden Insassen des Leichtflugzeugs, einen 65-jährigen und einen 77-jährigen Mann.“ Beide stammten demnach aus Bremen.
Die Maschine soll kurz vor dem Absturz in Bremen gestartet sein, dann verlor sie in einer Wohnsiedlung in Ganderkesee an Höhe. Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr waren im Großeinsatz. Spezialkräfte der Berufsfeuerwehr Bremen unterstützten die Aktion.
Die Bergung des Flugzeugwracks aus dem Dach des Wohnhauses gestaltete sich nach Angaben der Polizei „aufgrund der Umstände an der Einsatzörtlichkeit im Wohngebiet äußerst aufwendig“.
Das Flugzeug konnte schließlich aber „vollständig“ aus dem Dach geborgen werden. Die evakuierten Anwohner konnten in ihre Häuser zurückkehren, der direkt betroffene Bereich um die Unglücksstelle blieb aber gesperrt.
Polizei und Feuerwehr waren mit vielen Kräften vor Ort.

Polizei und Feuerwehr waren mit vielen Kräften vor Ort.

Foto: Jörn Hüneke/dpa

Die Bewohner waren nicht zu Hause, als das Flugzeug in das Dach ihres Hauses krachte. Weitere Verletzte gab es demnach nicht.

Zeugen werden betreut

Ein Kriseninterventionsteam kümmerte sich um die Menschen in der Wohnsiedlung, die das Unglück unmittelbar miterlebt oder sich in der Nähe befunden hatten. Für Anwohner wurde eine Anlaufstelle eingerichtet.
Um den Einsatzort wurden zunächst im Radius von hundert Metern die Häuser evakuiert. Nach Angaben der Polizei handelte es sich dabei um eine vorsorgliche Maßnahme. Es bestehe keine Gefahr für die Allgemeinheit, hieß es.
Am Samstagvormittag war die Feuerwehr zu dem Absturz gerufen worden.

Am Samstagvormittag war die Feuerwehr zu dem Absturz gerufen worden.

Foto: Fotoreport-DB/NWM-TV/dpa

Aus Sicherheitsgründen wurde auch die Stromversorgung der Straße vorübergehend unterbrochen. Polizei und Feuerwehr sicherten auslaufende Betriebsstoffe und kümmerten sich um die aufwendige Bergung des Wracks aus dem Dach. Für die Dauer des Einsatzes wurde der Luftraum über dem Bereich gesperrt.
Die Rettungs- und Bergungsmaßnahmen waren der Polizei zufolge äußerst komplex und zogen sich über mehrere Stunden hin. Die weiteren Ermittlungen sollen in Abstimmung mit der zuständigen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung geführt und in den kommenden Tagen fortgesetzt werden. (dpa/afp/red)
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Kleinflugzeug stürzt in Haus: Mindestens ein Mensch tot

Beim Absturz eines Leichtflugzeugs in ein Einfamilienhaus in Niedersachsen ist mindestens ein Mensch ums Leben gekommen. In dem Flugzeug in Ganderkesee nahe Bremen wurde ein toter Mensch gefunden, wie ein Sprecher der Polizei mitteilte. Ob sich in dem Flugzeug noch jemand befand, war zunächst unklar. Suchmaßnahmen der Feuerwehr liefen am Mittag noch. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Die Bewohner waren nicht zu Hause, als das Flugzeug in das Dach stürzte. Zur Ursache machte die Polizei noch keine Angaben.
Um die Einsatzörtlichkeit waren im Radius von hundert Metern die Bewohner aus ihren Häusern evakuiert worden. Nach Angaben der Polizei handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme. Es bestehe keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Polizei war mit vielen Kräften vor Ort. (dpa/red)
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Messerattacke in Einkaufszentrum – Frau in Brand gesetzt

Ein 54 Jahre alter Mann hat eine Frau in einem Stuttgarter Einkaufszentrum mit einem Messer angegriffen und anschließend in Brand gesetzt. Das teilte die Polizei in Stuttgart mit. Er wurde festgenommen. Die Frau wurde schwer verletzt.
Die Ermittlungen zu den Hintergründen dauern an. Der Betrieb im Einkaufszentrum, in dem der Vorfall am Vormittag passierte, sei wieder aufgenommen worden. (dpa/red)
Weitere Informationen folgen
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Großer Waldbrand bei Madrid außer Kontrolle

Nordöstlich der spanischen Hauptstadt Madrid sind nach Angaben der Behörden bei einem Waldbrand bereits rund 13.000 Hektar verbrannt. Das entspricht mehr als 18.000 Fußballfeldern. Bisher seien die Flammen nicht unter Kontrolle, die sich in der Nacht auf Sonntag 14 Kilometer weiter voranbewegt hätten, berichtete der staatliche TV-Sender RTVE.
Mehr als 500 Einsatzkräfte seien am Boden damit beschäftigt, Brandschneisen anzulegen und die Flammen so einzudämmen. Bisher sei es so gelungen, das Feuer von Ortschaften fernzuhalten, sagte die regionale Umweltministerin Mercedes Gómez. Unterstützt werden sie unter anderem von der Militärischen Notfalleinheit (UME).

Am 10. Juli 2026 in Almería, Spanien: Rettungskräfte kämpfen weiterhin gegen den Waldbrand in der südspanischen Provinz Almería, bei dem mindestens 11 Menschen ums Leben gekommen sind; 19 bis 23 weitere Personen werden weiterhin vermisst.

Foto: Pablo Blazquez Dominguez/Getty Images

Die Kräfte am Boden würden von 25 Löschflugzeugen unterstützt. Vorsichtshalber seien aber 20 Gemeinden mit insgesamt rund 800 Einwohnern evakuiert worden, sagte Gómez.
Angesichts von Dürre und geringer Luftfeuchtigkeit ist die Waldbrandgefahr derzeit in weiten Teilen Spaniens extrem hoch. Der Klimawandel erhöht die Wahrscheinlichkeit für Brände etwa im Mittelmeerraum, weil er zu langen Perioden mit Trockenheit und Hitze führt.

Verbrannte Fläche bisher doppelt so groß wie 2025

Seit Jahresbeginn haben großflächige Feuer in Spanien bereits mehr als 80.000 Hektar Land zerstört, wie Daten des Waldbrand-Informationssystems der Europäischen Kommission (EFFIS) zeigen.
Das waren fast doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum. Damals gab es jedoch erst im August die schlimmsten Brände, als die verbrannte Fläche von Ende Juli von rund 47.000 Hektar bis Anfang August binnen weniger Tage auf 380.000 Hektar in die Höhe schoss.

Gute Nachricht vom Brand nördlich von Saragossa

Entwarnung gab es hingegen bei einem weiteren großen Waldbrand in der Region Aragonien im Nordosten Spaniens. Nach Angaben der Regionalregierung sei der am Donnerstag bei Orés ausgebrochene Brand inzwischen weitgehend unter Kontrolle. Rund 14.400 Hektar wurden dort vernichtet, sagte Aragoniens Regionalpräsident Jorge Azcón.
Mehr als 1.100 Menschen mussten zeitweise ihre Häuser verlassen. Mehr als 400 Einsatzkräfte sowie zahlreiche Löschhubschrauber und Löschflugzeuge kämpften gegen die Flammen.
Spanien sowie der iberische Nachbar Portugal und andere europäische Länder werden seit Wochen von einer ganzen Serie an Waldbränden heimgesucht. Bei einem Brand vorige Woche in der südspanischen Region Andalusien starben 13 Menschen – mehrheitlich ältere, in der Provinz Almería wohnende Ausländer, darunter sieben Briten und drei Belgier. (dpa/red)
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Aufzüge in Brüssel abgestürzt – keine weiteren Toten

Einsatzkräfte haben nach dem Absturz der Aufzüge auf einer Baustelle in Brüssel mittlerweile auch die zweite Kabine öffnen können und keine weiteren Opfer gefunden. Das teilte die Staatsanwaltschaft in der Nacht auf Mittwoch mit.
Zuvor waren sechs Leichen im ersten Aufzug gefunden worden. Ihre genaue Todesursache ist demnach bislang unklar, ebenso wie die Hintergründe.
Das Gebäude, in dem der Brand ausgebrochen war, befand sich im Umbau.

Das Gebäude, in dem der Brand ausgebrochen war, befand sich im Umbau.

Foto: Emile Windal/Belga/dpa

Am 14. Juli waren nach ersten Erkenntnissen zwei Aufzüge auf einer zentral gelegenen Baustelle in der belgischen Hauptstadt abgestürzt.
Zudem gab es demnach ein Feuer. Der Brand war einem Feuerwehrsprecher zufolge am Morgen ausgebrochen. Demnach seien die Feuerleute zu einem kleinen Feuer im zweiten Stock des Gebäudes ausgerückt. Zu den genauen Abläufen und der Ursache ermittelt unter anderem ein Brandgutachter.
Sechs Arbeiter wurden vermisst, bei ihnen handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um belgische oder rumänische Staatsangehörige. Rund 250 Arbeiter waren laut Staatsanwaltschaft vor Ort. In dem Gebäude sollten Aufzüge eingebaut werden.
Zwei Arbeiter haben laut einem Feuerwehrsprecher Verbrennungen erlitten und wurden zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Ein Feuerwehrmann erlitt bei den Löscharbeiten einen Hitzschlag.
Rettungskräfte brachten mindestens zwei Menschen nach dem Brand mit Verbrennungen in ein Krankenhaus.

Rettungskräfte brachten mindestens zwei Menschen nach dem Brand mit Verbrennungen in ein Krankenhaus.

Foto: Emile Windal/Belga/dpa

Ermittlungen gegen Unbekannt

Ob es sich bei den sechs Todesopfern um die Vermissten handelt, ist noch nicht bekannt. Gerichtsmediziner und Polizei arbeiten daran, die Opfer zu identifizieren und ihre Angehörigen zu benachrichtigen. Danach sollen auch weitere Informationen bekanntgegeben werden, wie die Staatsanwaltschaft ankündigte.
Sie ermittelt gegen Unbekannt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag gesagt, dass die beiden Aufzüge mehrere Stockwerke nach unten gestürzt seien.

König, Regierungschef und Bürgermeister vor Ort

Belgiens König Philippe und Regierungschef Bart De Wever besuchten am Nachmittag den Unglücksort.
Brüssels Bürgermeister Philippe Close sprach vor Ort von einem Drama, das tief berühre. Er versprach Unterstützung für alle Betroffenen und dankte den Rettungskräften für ihren Einsatz.
Der belgische Innenminister Bernard Quintin zeigte sich im Onlinedienst X „schockiert“ über die Brandkatastrophe. Er sprach den Angehörigen der Opfer sein Beileid aus.
Bürgermeister Philippe Close dankte den Rettungskräften.

Bürgermeister Philippe Close dankte den Rettungskräften.

Foto: Emile Windal/Belga/dpa

Das Oxy-Gebäude in einer Fußgängerzone inmitten der Brüsseler Innenstadt wird derzeit umgebaut.
Früher diente es als ein Sitz der Verwaltung der belgischen Hauptstadt, jetzt soll es in ein multifunktionales Gebäude mit Büros, Restaurants, Hotelzimmern und Wohnungen umgewandelt werden.(dpa/afp/red)
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Merz beim Gedenken im Ahrtal: Keinen allein lassen

Es ist ein Tag der Trauer, des Mutmachens, des Zuhörens, aber auch der Versprechen: Am fünften Jahrestag der tödlichen Flut in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Ahrtal der Opfer der Flutnacht vom Juli 2021 gedacht und die Konsequenzen daraus hervorgehoben.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) bat im Beisein von Merz bei der zentralen Gedenkveranstaltung auf dem Marktplatz von Bad Neuenahr-Ahrweiler die Menschen für das Versagen des Staates um Entschuldigung und erntete dafür Applaus.
Mehrere Hundert Menschen nehmen an der Gedenkfeier teil.

Mehrere Hundert Menschen nehmen an der Gedenkfeier teil.

Foto: Hannes P. Albert/dpa

Merz spricht von Pflicht staatlicher Organisationen

Kanzler Merz sicherte in seiner Rede vor rund 1.000 Menschen allen von Natur- und Klimakatastrophen bedrohten oder betroffenen Menschen Unterstützung zu.
„Ich möchte es mit Nachdruck sagen: Kein Mensch, keine Stadt, keine Region darf und soll in unserem Land alleine bleiben mit der Furcht vor Katastrophen und Naturgewalten, mit der Furcht vor den Folgen des Klimawandels, den wir erleben“, sagte er.
Steinmeier, der zuvor in der Kapelle des Friedhofs in Ahrweiler einen Kranz niederlegte, sagte: „Dieser Tag ist auch ein Auftrag an uns alle, mit unseren Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass Hochwasserkatastrophen mit den Folgen, wie wir sie hier erlebt haben, sich möglichst nicht wiederholen.“

Mindestens 136 Tote allein in Rheinland-Pfalz 

Die Flut in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen war eine der verheerendsten Naturkatastrophen in der jüngeren deutschen Geschichte. Nach tagelangem Starkregen verwandelte sich vor allem die Ahr in ihrem engen Tal in eine verheerende Sturzflut.
Mindestens 136 Menschen kamen in Rheinland-Pfalz ums Leben, 49 in Nordrhein-Westfalen. Mehrere Hundert wurden verletzt. Eine Person aus der Ahr-Region gilt bis heute als vermisst. Viele Überlebende kämpfen noch immer mit psychischen Folgen.
Der Staat habe damals sein Versprechen nicht eingehalten, seine Bürger zu schützen, sagte Ministerpräsident Schnieder.
„Der Staat hat in dieser Frage und in dieser Nacht versagt.“
Fehlbarkeit habe dazu geführt, dass das Ahrtal nicht auf diese Katastrophe vorbereitet gewesen sei. Schnieder war zum Zeitpunkt der Flutkatastrophe CDU-Landtagsabgeordneter.

Ausstellung zeigt Porträts von Menschen aus der Region

Sowohl Schnieder als auch der Bundespräsident waren am Vormittag bei der Eröffnung der Fotoausstellung „We Ahr Strong. Fünf Jahre, ein neuer Blick“ in Altenahr im Kreis Ahrweiler. Sie zeigt Porträts von Menschen aus der Region und erzählt unter anderem, was ihnen in der schweren Zeit geholfen hat, worauf sie stolz oder welche Zukunftsvisionen sie haben.
Der 89-jährige Eberhard Schimanski aus Ahrweiler erzählte: „Alles, was ich geliebt habe, ging in dieser einen schrecklichen Nacht verloren.“
Seine Frau sei ihm in einer Flutwelle aus den Armen gerissen worden. Mittlerweile blickt er mit Zuversicht in die Zukunft. „Mir ist das Leben noch mal geschenkt worden, nach fünf Jahren nach dieser Flut.“
Eberhard Schimanski verlor in der Flutnacht alles, was er liebte.

Eberhard Schimanski verlor in der Flutnacht alles, was er liebte.

Foto: Hannes P. Albert/dpa

„Fünf Jahre später ist der Schmerz und das Leid nicht vergessen“, sagte Steinmeier. „Aber wenn wir hier sind, dann erinnern wir nicht nur an den Ort einer Katastrophe, sondern auch an einen Ort, der ein beeindruckendes Maß an Solidarität erfahren hat.“
Die Flut miterlebt hat die parteilose Landrätin des Kreises Ahrweiler, Cornelia Weigand. Damals war sie noch Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Altenahr. Die Ausstellung zeige, dass von der Flut mehr geblieben sei als Zerstörung.
„Manche Verluste sind unersetzlich.“
Sie bat den Bund um Öffnung der Aufbauhilfefonds für Hochwasserrückhaltebecken.

Schnieder bei Lebenshilfe in Sinzig

Allein zwölf Menschen waren in der Flutnacht in der Lebenshilfe in Sinzig ums Leben gekommen. Am späten Nachmittag besuchte Schnieder das neu renovierte Haus der Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung am Unterlauf der Ahr.
„Das war die schlimmste Nacht, die ich je in meinem Leben erlebt habe“, sagte Carola Körbel, die damals in der Einrichtung wohnte. „Einer der gestorben ist, ist mein bester Freund gewesen.“ Das Wasser sei so hoch gewesen, sagte sie und zeigt mit ihrer Hand eine Höhe über ihrem Kopf.
Schnieder stattete auch der Lebenshilfe in Sinzig einen Besuch ab, allein dort waren in der Flutnacht zwölf Menschen ums Leben gekommen.

Schnieder stattete auch der Lebenshilfe in Sinzig einen Besuch ab, allein dort waren in der Flutnacht zwölf Menschen ums Leben gekommen.

Foto: Thomas Frey/dpa

Katastrophenschutz besser aufgestellt

Nach der Flut wurden Reformen im Katastrophenschutz angestoßen, darunter ein Sirenen-Förderprogramm und die Einführung von Cell Broadcast als Warnsystem.
Damit können Warnmeldungen direkt an alle Mobiltelefone gesendet werden, die zu einem Zeitpunkt in einem bestimmten Gebiet im Netz sind. In Rheinland-Pfalz entstand in der Folge unter anderem auch ein neues Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz.
Merz betonte, es sei Pflicht staatlicher Organisationen, Vorsorge zu treffen, wo Gefahren die Vorsorgekraft des Einzelnen übersteigen würden. In den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten erwarte man zu Recht, dass die Bundespolitik über die Aufbauhilfefonds hinaus ihren Anteil an der Unterstützung der Betroffenen leiste. (dpa/red)
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Gebäudebrand in Brüssel fordert bisher sechs Todesopfer

Nach einem Gebäudebrand in der Brüsseler Innenstadt fanden Einsatzkräfte sechs Tote. In einem Aufzug des sich im Umbau befindlichen Gebäudes wurden mehrere leblose Menschen entdeckt, wie die Staatsanwaltschaft dpa bestätigte. Demnach wurden die Toten nach der Löschung des Brandes gefunden.
Das Gebäude, in dem der Brand ausgebrochen war, befand sich im Umbau.

Das Gebäude, in dem der Brand ausgebrochen war, befand sich im Umbau.

Foto: Emile Windal/Belga/dpa

Zu einem weiteren Aufzug gab es zunächst keinen Zugang. Der Staatsanwalt konnte nicht ausschließen, dass sich in diesem weitere Tote befinden. Rund 250 Arbeiter waren laut Staatsanwaltschaft vor Ort. In dem Gebäude sollten Aufzüge eingebaut werden.
Der Brand war einem Feuerwehrsprecher zufolge am Morgen ausgebrochen. Demnach seien die Feuerleute zu einem kleinen Feuer im zweiten Stock des Gebäudes ausgerückt, sagte er.

Hunderte Arbeiter vor Ort

Zwei Arbeiter haben dem Feuerwehrsprecher zufolge Verbrennungen erlitten und wurden zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Ein Feuerwehrmann erlitt bei den Löscharbeiten demnach einen Hitzschlag.
Brüssels Bürgermeister Philippe Close sprach vor Ort von einem Drama, das tief berühre. Er versprach Unterstützung für alle Betroffenen und dankte den Rettungskräften für ihren Einsatz.
Bürgermeister Philippe Close dankte den Rettungskräften.

Bürgermeister Philippe Close dankte den Rettungskräften.

Foto: Emile Windal/Belga/dpa

Das Oxy-Gebäude in einer Fußgängerzone inmitten der Brüsseler Innenstadt wird derzeit umgebaut.
Früher diente es als ein Sitz der Verwaltung der belgischen Hauptstadt, jetzt soll es in ein multifunktionales Gebäude mit Büros, Restaurants, Hotelzimmern und Wohnungen umgewandelt werden. (dpa/red)
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Gebäudebrand in Brüssel fordert mehrere Todesopfer

Bei einem Gebäudebrand in der Brüsseler Innenstadt sind mehrere Tote gefunden worden. In einem Aufzug des sich im Umbau befindlichen Gebäudes wurden mehrere leblose Menschen entdeckt, wie die Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.
Die genaue Zahl der Opfer und ihre Identität war zunächst nicht bekannt. Sechs Menschen galten als vermisst.
Zu einem weiteren Aufzug gab es zunächst keinen Zugang. Der Staatsanwalt konnte nicht ausschließen, dass sich in diesem weitere Tote befinden. Rund 250 Arbeiter waren laut Staatsanwaltschaft vor Ort. In dem Gebäude sollten Aufzüge eingebaut werden.

Feuer in Aufzugsschacht

Der Brand war einem Feuerwehrsprecher zufolge am Morgen ausgebrochen. Demnach seien die Feuerleute zu einem kleinen Feuer im zweiten Stock des Gebäudes ausgerückt, sagte er der dpa. Wie der Staatsanwalt weiter sagte, wurden die Toten nach der Löschung des Brandes gefunden.

Hunderte Arbeiter vor Ort

Zwei Arbeiter haben dem Feuerwehrsprecher zufolge Verbrennungen erlitten und wurden zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Ein Feuerwehrmann erlitt bei den Löscharbeiten demnach einen Hitzschlag.
Brüssels Bürgermeister Philippe Close sprach vor Ort von einem Drama, das tief berühre. Er versprach Unterstützung für alle Betroffenen und dankte den Rettungskräften für ihren Einsatz.
Das Oxy-Gebäude in einer Fußgängerzone inmitten der Brüsseler Innenstadt wird derzeit umgebaut. Früher diente es als ein Sitz der Verwaltung der belgischen Hauptstadt, jetzt soll es in ein multifunktionales Gebäude mit Büros, Restaurants, Hotelzimmern und Wohnungen umgewandelt werden. (dpa/red)
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Feuerinferno in Spanien: Vermissten-Suche „von Haus zu Haus“

Bei dem verheerenden Waldbrand im Süden Spaniens haben sowohl die Löscharbeiten als auch die Suche nach zahlreichen Vermissten die Einsatzkräfte in Atem gehalten. Die Tragödie forderte nach Angaben der Regionalregierung Andalusiens mindestens zwölf Menschenleben – 23 Personen galten am Abend in dem betroffenen Gebiet um die Gemeinden Los Gallardos und Bédar in der Provinz Almería noch als vermisst. Vor dem Anpfiff des WM-Viertelfinalspiels in Los Angeles, bei dem Europameister Spanien Belgien besiegte, wurde eine halbe Schweigeminute für die Opfer abgehalten. Unter den Toten dürften laut Behörden auch Belgier sein.
„Was uns derzeit Sorgen bereitet, sind diese 23 Menschen, die als vermisst gelten. Das bedeutet aber nicht, dass sie tot sind“, sagte Regionalpräsident Juanma Moreno vor Journalisten. Luis Ortega, der Regionalchef der Polizeieinheit Guardia Civil (Zivilgarde), versicherte, man suche die Vermissten „von Haus zu Haus“. Der Beamte gab sich hoffnungsvoll: „Ich glaube nicht, dass wir noch viele Leichen entdecken werden.“
Die Löscharbeiten wurden unterdessen durch hohe Temperaturen, die am frühen Abend noch bei rund 35 Grad lagen, sowie durch einen starken Wind mit Böen von etwa 40 Kilometern pro Stunde erschwert. Mehr als 500 Einsatzkräfte wurden am Abend unter anderem von 30 Löschflugzeugen und -Hubschraubern sowie von Drohnen unterstützt.
Die Einsatzkräfte werden von Löschflugzeugen und Drohnen unterstützt.

Die Einsatzkräfte werden von Löschflugzeugen und Drohnen unterstützt.

Foto: —/Plan Infoca/Europapress/dpa

Briten und Belgier mutmaßlich unter den Todesopfern

Viele der Todesopfer seien in der Nacht zum Freitag in einem Fahrzeug sowie auf den Straßen von den Flammen eingeschlossen worden und verbrannt, hieß es. Es handelt sich laut den Behörden um Personen, die vor den Flammen fliehen wollten, dabei jedoch eine falsche Fluchtroute gewählt hätten. Acht Menschen seien ernster verletzt worden, vier davon schwer, hieß es.
Aufgrund verschiedener Indizien vermute man, dass unter den Toten Ausländer seien, möglicherweise Briten und Belgier, aber man müsse die Identifizierung der Opfer abwarten, erklärte der andalusische Gesundheitsminister Antonio Sanz. Moreno und Bürgermeister betroffener Ortschaften betonten, die Missachtung von Aufrufen zum Verlassen der Häuser vor allem durch Ausländer habe wahrscheinlich zum Ausmaß der Tragödie beigetragen. Das Feuer brannte unweit beliebter Mittelmeerstrände.
Der Brand war am Donnerstagabend in der im Küstenhinterland nordöstlich der Provinzhauptstadt Almería gelegenen 3.000-Einwohner-Gemeinde Los Gallardos ausgebrochen. Als Ursache des Brandes wird der Einsturz einer Stromleitung vermutet. Bis Freitagabend erfassten die Flammen laut Behörden fast 4.000 Hektar. Eine Autobahn und mehrere Landstraßen wurden gesperrt.
Ausgebrannte Autos nach einem Waldbrand in Bei in Los Gallardos in Spanien.

Ausgebrannte Autos nach einem Waldbrand in Bei in Los Gallardos in Spanien.

Foto: Javi Carrión/EUROPA PRESS/dpa

Evakuierungen retteten „viele Menschenleben“

Mehr als 1.400 Menschen mehrerer Ortschaften wurden evakuiert und in Notzelte gebracht. Auch ein Campingplatz, der bislang von den Flammen verschont blieb, wurde vorsorglich geräumt. 400 teils ältere Menschen seien an sichere Orte gebracht worden. „Durch die Evakuierungen wurden viele Menschenleben gerettet“, sagte Gesundheitsminister Sanz.
Auch wenn die betroffene Region nicht zu den bekanntesten Touristen-Hotspots Spaniens zählt: Strände wie die Playa de Mojácar werden im Sommer vorwiegend von Spaniern, nach Behördenangaben aber auch von Zehntausenden ausländischen Touristen vor allem aus Großbritannien, Belgien und Frankreich besucht. Tausende Briten wohnen zudem in Almería.
Spanien, aber auch der iberische Nachbar Portugal und andere europäische Länder werden schon seit Wochen von einer ganzen Serie von Waldbränden heimgesucht. Seit Jahresbeginn haben großflächige Feuer allein in Spanien bereits mehr als 57.000 Hektar Land zerstört, wie Daten des Waldbrand-Informationssystems der Europäischen Kommission (EFFIS) zeigen. (dpa/red)
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Fenster bricht – Ryanair-Maschine nach München kehrt um

Eine Ryanair-Maschine auf dem Weg von Thessaloniki nach München ist nach einem Zwischenfall kurz nach dem Start zum Flughafen zurückgekehrt. Während des Fluges sei ein Knall zu hören gewesen, dann sei eine Fensterscheibe zerbrochen, sagte eine Passagierin der Deutschen Presse-Agentur. Mitreisende hätten den neben der beschädigten Scheibe sitzenden Passagier festgehalten.
„Sein Kopf und seine Schultern ragten aus dem zerbrochenen Fenster heraus“, sagte eine weitere Augenzeugin im griechischen Rundfunk ERT. Andere Passagiere hätten den Mann zurückziehen können. In der Kabine fielen Sauerstoffmasken herab, wie auf Fotos und Videos in sozialen Netzwerk zu sehen ist.
Der Pilot habe daraufhin den Flug abgebrochen und sei zum Flughafen Thessaloniki zurückgekehrt, berichtete die Passagierin. Der Rückflug habe nach dem Zwischenfall noch etwa 20 Minuten gedauert.
Der Passagier, der neben der beschädigten Scheibe gesessen haben soll, sei vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus in Thessaloniki gebracht worden, berichtete der griechische Rundfunk. Den Informationen zufolge stammt der Mann aus Serbien.
Eine offizielle Stellungnahme von Ryanair oder den zuständigen Behörden zu dem Vorfall lag zunächst nicht vor. Ermittlungen seien aufgenommen worden, berichtete ERT. (dpa/red)
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Hund greift Kind beim Spielen an – Vierjährige tot

Ein Familienhund hat ein vier Jahre altes Mädchen in der Gemeinde Osternienburger Land beim Spielen angegriffen und tödlich verletzt. Der American Stafford habe das Mädchen gebissen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Das Tier habe der Familie gehört.
Als der Hund das Mädchen angriff, hätten mehrere Personen versucht, das Tier von dem Kind zu trennen, hieß es. Dennoch habe die Vierjährige schwerste Verletzungen erlitten.
Ein Notarzt konnte den Angaben nach vor Ort nur noch den Tod des Kindes feststellen. Der Vorfall ereignete sich demnach am Mittwochnachmittag.

Ermittlungen gegen die Mutter und einen Bekannten

Nach dem Vorfall seien Ermittlungen gegen die 32 Jahre alte Mutter und einen 30 Jahre alten Bekannten der Familie wegen fahrlässiger Tötung zur Aufklärung des Geschehens eingeleitet worden. Sie dauerten derzeit noch an, so Polizei und Staatsanwaltschaft.
Notfallseelsorger kümmerten sich laut Polizei um die Mutter des Mädchens. Beamte der Polizei seien von einem Kriseninterventionsteam betreut worden.
Weitere Angaben dazu, wie es zu dem Vorfall kam, machten Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst nicht. Der Hund wurde nach dem Vorfall in ein Tierheim gebracht, wie es hieß. (dpa/red)
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Flugzeugabsturz in unruhige See: Marine findet erste Trümmerteile – Suche nach Crew

Erste Trümmerteile der abgestürzten pakistanischen Frachtmaschine der Cargo-Airline K2 Airways sind im Arabischen Meer gefunden worden. Von der Besatzung fehlt jede Spur.
Die Suche nach den fünf Crewmitgliedern dauere weiter an, hieß es am späten Mittwochabend in einer Mitteilung der pakistanischen Flughafenbehörde bei X.
Einheiten der Marine hätten die Flugzeugteile nach zwölfstündiger Suche identifiziert und vor der pakistanischen Küstenstadt Ormara gefunden, hieß es. Die wegen des eingesetzten Monsuns aufgewühlte See erschwere seit Beginn der Rettungsaktion die Suche, erfuhr dpa von der pakistanischen Luftfahrtbehörde.
Stück für Stück heben die Einsatzkräfte die Trümmerteile aus dem Meer.

Stück für Stück heben die Einsatzkräfte die Trümmerteile aus dem Meer.

Foto: Uncredited/Pakistan Navy/AP/dpa

„Beten für unsere Kollegen“

Die Airline K2 Airways veröffentlichte eine Stellungnahme auf Facebook, in der sie die fünf Crewmitglieder landesüblich namentlich identifizierte und angab, mit den Behörden zu kooperieren: „Wir beten weiterhin inständig für die Sicherheit unserer Kollegen.“
Der pakistanische Premierminister Shehbaz Sharif hatte sich bestürzt über den tragischen Vorfall geäußert und in einer Stellungnahme den Familien der Besatzungsmitglieder sein Beileid ausgedrückt.
Auf dem Trümmerteil der abgestürzten Frachtmaschine ist ein Teil einer Aufschrift zu erkennen.

Auf dem Trümmerteil der abgestürzten Frachtmaschine ist ein Teil einer Aufschrift zu erkennen.

Foto: Uncredited/Pakistan Navy/AP/dpa

Navigationsprobleme gemeldet, dann verschwunden

Am Abend des 7. Juli war das Flugzeug zunächst vom Radar der Flugsicherung verschwunden. Noch kurz vorher habe die Crew von Navigationsproblemen gesprochen, schrieb die pakistanische Flughafenbehörde in einer Stellungnahme – die Maschine habe stark an Höhe verloren.
Die Boeing 737 war vom Küstenemirat Schardscha in den Vereinigten Arabischen Emiraten in die pakistanische Hafenmetropole Karachi unterwegs. K2 Airways ist ein Privatunternehmen und wurde nach eigenen Angaben 2018 gegründet. (dpa/red)
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Die Schule geht weiter: Nach der Gewalttat in Oberbayern

Nach der mutmaßlichen Amoktat an einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau geht dort heute die Schule weiter. Zur Tagesordnung übergehen wolle man aber nicht, sagte ein Sprecher des zuständigen Landratsamtes.
Kriseninterventionsteams sollen für Gespräche vor Ort sein und den Schülern und Lehrern helfen, um das zu verarbeiten, was gestern an ihrer Schule geschehen ist.
Einige der Schüler erlebten hautnah, wie ein ehemaliger Mitschüler das Schulgelände betrat, laut Polizei einen Schuss aus einer Pistole abgab und dann, als die Waffe versagte, mit einem Messer auf zwei 13-Jährige losging.
Die Schülerinnen wurden dabei so schwer verletzt, dass eine von ihnen mit einem Rettungshubschrauber in die Klinik geflogen werden musste. Inzwischen sind beide außer Lebensgefahr.

Wie gehen der Ort und die Schule mit der Tat um?

Doch das Geschehene dürfte nachwirken in dem 12.000 Einwohner-Ort und vor allem in der Schule mit ihren 800 Schülerinnen und Schülern und 80 Lehrkräften.
Lehrkräfte waren es auch, die die Polizei dabei unterstützten, den mutmaßlichen Täter zu überwältigen. Dabei handelt es sich um einen 16-Jährigen, der laut Polizei wegen psychischer Probleme in Behandlung war und schon vorher Drohungen ausgesprochen haben soll.
Einsatzwagen auf dem Schulhof.

Einsatzwagen auf dem Schulhof.

Foto: Lennart Preiss/dpa

Wie er an die Schusswaffe kam und was ihn zu der Tat bewegt haben könnte, sind Fragen, die noch zu klären sind.
Ebenso, wie es den Schülern und Lehrern geht, die nach der Tat unter Schock standen und betreut werden mussten. Der Jugendliche soll sich in einer „psychischen Ausnahmesituation“ befunden haben.
Das Gelände wurde abgesucht.

Das Gelände wurde abgesucht.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

„Schreckliche Stunden“ in Schongau

Der 16-Jährige kam nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach der Tat in Untersuchungshaft.
„Wir erleben schreckliche Stunden hier in Schongau“, hatte er nach einem Besuch in der Schule gesagt, die in seinem Bundestagswahlkreis liegt. „Wir stehen schockiert vor dieser irrsinnigen Tat.“ (dpa/red)