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Hubig und Klingbeil legen Diskussionspapier zur Elementarschadenversicherung vor


In Kürze:

  • Wohngebäudeversicherungen sollen künftig auch Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen abdecken.
  • Der Selbstbehalt für Eigentümer soll maximal 20.000 Euro betragen, geprüft wird zudem eine günstigere Mindestversicherung.
  • Ob Vermieter die Kosten auf Mieter umlegen dürfen, wird geprüft – wie stark die Beiträge steigen, ist offen.

 
Wer künftig eine neue Wohngebäudeversicherung abschließt, soll damit automatisch auch gegen Elementarschäden abgesichert sein.
Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter Ministerin Stefanie Hubig und das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (beide SPD) gemeinsam erarbeitet und vorgestellt haben.
Die Elementarschadenversicherung ist auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aufgeführt (Seite 63).
Das Papier sieht unter anderem vor, dass der Selbstbehalt für Eigentümer im Schadensfall maximal 20.000 Euro betragen soll. Ziel sei es, dass möglichst viele Wohngebäude gegen extreme Naturereignisse (Elementarschäden) abgesichert seien.
Dazu zählen Hochwasser, Lawinen, Erdbeben oder durch Starkregen überflutete Keller oder Wohnräume.

Hubig verweist auf das Ahrtal

Ohne Absicherung stünden Betroffene alleine da, wenn der Staat nicht mit Steuergeldern einspringe. Das solle sich ändern.
„Hochwasser und Starkregen können in wenigen Minuten zerstören, was über Jahre aufgebaut wurde. Das haben wir in den letzten Jahren immer wieder erlebt – zuletzt besonders schlimm im Ahrtal“, sagt Hubig.
Auch durch den Klimawandel werde es „noch häufiger zu großen Schäden an Häusern kommen“. Daher brauche man einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden, so Hubig.
Bislang seien 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementargefahren abgesichert. Dabei gebe es große regionale Unterschiede, heißt es in dem Papier.
Demzufolge sind in Baden-Württemberg 94 Prozent entsprechend versichert, in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 39 Prozent.
Wie stark die Versicherungsbeiträge steigen könnten, sagte Hubig nicht. Sie betonte, dass der Schutz bezahlbar bleiben müsse.

Erweiterung für bereits bestehende Versicherungen

Bereits bestehende Wohngebäudeversicherungen, die den Schutz nicht beinhalten, sollen erweitert werden.
Reagieren Eigentümer nicht auf ein entsprechendes Angebot, soll die Erweiterung ein Jahr nach Anwendbarkeit der neuen Regelung automatisch erfolgen.
Ferner prüft die Bundesregierung eine günstigere Mindestversicherung mit reduziertem Leistungsumfang. Bei dieser Variante müssten Eigentümer im Schadensfall bis zu 100.000 Euro selbst tragen.
Zudem soll geprüft werden, ob Vermieter die Kosten für den Elementarschutz künftig nicht mehr auf ihre Mieter umlegen dürfen, um sie vor zusätzlichen Nebenkosten zu schützen.
Hubig hatte das Papier beim Versicherungstag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am 23. September 2026 angekündigt.
Damals verwies sie darauf, dass über eine verpflichtende Elementarschadenversicherung bereits vor 24 Jahren diskutiert worden sei. Seinerzeit sei sie Referentin im damaligen Bundesjustizministerium (BMJ) gewesen.
Das zeige, „wie schwer es ist, tragfähige und mehrheitsfähige Lösungen zu finden“. Nun lege man erstmals einen konkreten Vorschlag auf den Tisch, den man mit allen Betroffenen diskutieren wolle.
Das BMJV hat das Eckpunktepapier an die Länder und Verbände versandt und auf seiner Internetseite veröffentlicht. Interessierte Kreise können bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen. Das Ministerium will die eingegangenen Stellungnahmen dann ebenfalls veröffentlichen.