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Polen verschärft Drohnen-Regeln: Abschuss künftig ohne Sichtkontakt möglich


In Kürze:

  • Polen ändert seine Einsatzregeln für den Umgang mit Drohnen und anderen potenziell feindlichen Flugobjekten.
  • Künftig soll unter bestimmten Bedingungen eine positive Identifizierung anhand von Radar-, Sensor- und Flugdaten statt eines zwingenden Sichtkontakts ausreichen.
  • Auslöser sind wiederholte Drohnenvorfälle nahe der polnischen Grenze, zuletzt der Absturz einer russischen Gerań-5-Drohne am 28. September.

 
Polens Regierung hat auf einen erneuten Drohnenvorfall in unmittelbarer Nähe zur polnischen Grenze mit einer Änderung ihrer Einsatzregeln reagiert. Fortan wird die Einsatzdoktrin für polnische Luftstreitkräfte in einer Weise abgeändert, die üblicherweise nur im Kriegs- oder Ausnahmezustand zum Tragen kommt.
Auslöser der Maßnahme ist der Absturz einer strahlgetriebenen russischen Gerań-5-Drohne auf ukrainischem Gebiet nahe dem Grenzübergang Jahodyn–Dorohusk. Diese hat sich am Montag, 28. September ereignet. Nach Angaben des polnischen Verteidigungsministers Władysław Kosiniak-Kamysz war es zu keiner Verletzung des polnischen Luftraums gekommen. Allerdings habe sich die Einschlagstelle nur maximal zwei Kilometer vom Grenzübergang entfernt befunden.

Zunehmende Sorge in Polen

Todesopfer gab es infolge des Vorfalls keine. Allerdings ist es durch die Druckwelle zu Beschädigungen am Gebäude des ukrainischen Grenzpostens gekommen. Auf polnischer Seite löste der Vorfall erhebliche Sicherheitsreaktionen aus. So kam es zu einer Evakuierung des Grenzübergangs, Kontrollen wurden zeitweilig unterbrochen. Kampfjets starteten und die Luftverteidigung wurde in erhöhte Bereitschaft versetzt.
Der Zwischenfall ist nicht der Erste seiner Art in jüngster Zeit. Bereits am 13. September hatte es nahe dem Grenzübergang Jahodyn–Dorohusk einen Drohneneinschlag gegeben. Damals traf das russische Kriegsgerät einen Lkw. Einigen Quellen zufolge habe sich der Einschlagsort nur 800 Meter von der polnischen Grenze entfernt befunden.
An jenem Tag hatte man auf polnischer Seite ebenfalls mit Grenzschließungen und Alarmierungen reagiert. Damit ist es im September im Kontext mit Kampfhandlungen des Ukrainekrieges gleich zu mehreren Vorfällen in polnischer Grenznähe gekommen. In Polen wachsen nun Befürchtungen, Russland habe seine vormalige Zurückhaltung bei Offensiven entlang der ukrainischen Westgrenzen aufgegeben.

Positive Identifizierung anhand von Kriterienliste

Polens stellvertretender Verteidigungsminister Cezary Tomczyk verkündete am Montag die Änderung der Einsatzregeln für Piloten der polnischen Luftwaffe. Auf X begründete er den Schritt mit der als gestiegen wahrgenommenen Bedrohung durch Russland und den Erfahrungen aus dem Ukrainekrieg. Ihm zufolge müsse Polen inzwischen täglich mit der Möglichkeit rechnen, dass Drohnen in sein Staatsgebiet eindringen.
Bislang galt in Friedenszeiten, dass ein Pilot ein unbekanntes Flugobjekt üblicherweise visuell identifizieren musste, bevor er befugt war, es zu bekämpfen. Er musste sich entsprechend dem Objekt nähern, um nachsehen zu können, worum es sich handelt.
Künftig soll eine sogenannte positive Identifizierung ausreichen. Dazu sollen Piloten ein Bündel an Informationen zusammenführen und berücksichtigen. Diese reichen von Radarerfassung, Geschwindigkeit, Flughöhe und Flugbahn über Einflugrichtung, fehlender oder fehlerhafter Freund-Feind-Kennung und Informationen anderer Sensoren bis zu Hinweisen verbündeter Staaten und Quellen. Dabei soll auch Informationen aus der Ukraine eine entsprechende Relevanz zugemessen werden.

Neue Doktrin soll verkürzter Reaktionszeit Rechnung tragen

Über das weitere Vorgehen soll der Pilot oder operative Kommandeur entscheiden. Es gibt dem Ministerium zufolge keinen Automatismus, wonach diese jedes unbekannte Flugobjekt automatisch abschießen dürften. Es solle vielmehr eine Gesamtschau aller relevanten Indikatoren stattfinden.
Erst, wenn aus dieser eine hinreichend eindeutige Einschätzung entstehe, dass es sich um ein feindliches oder bedrohliches Objekt handele, sei es gestattet, den Waffeneinsatz freizugeben. Zur Begründung hieß es, es sei bei Drohnen und Marschflugkörpern potenziell problematisch, von einem Kampfflugzeug erst das Herstellen von Sichtkontakt zu verlangen. Dies verkürze die mögliche Reaktionszeit.
Tomczyk erklärte, die nunmehrigen Möglichkeiten seien bislang eher für Kriegs- oder Ausnahmezustände vorgesehen gewesen. Allerdings wolle man verhindern, dass Piloten ein potenziell gefährliches Ziel erst verfolgen müssten, um es optisch bestätigen zu können.
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Wenn das Mobilfunknetz Menschen erkennt: Datenschützer warnen vor 6G


In Kürze:

  • Um das Jahr 2030 soll die Mobilfunkgeneration 6G starten. Vorbereitung und Forschung laufen weltweit.
  • Der neue Standard soll das Funknetz zugleich zum „Radar“ machen. Potenziell wird damit jedes funkfähige Gerät ein aktives Ortungsgerät.
  • Die deutsche Datenschutzkonferenz vergleicht die Eingriffstiefe mit einer nicht wahrnehmbaren Videoüberwachung.
  • Erfasst würde auch, wer kein Gerät bei sich trägt. Eine wirksame Einwilligung halten die Behörden für ausgeschlossen.

 
Es ist eine der stilleren Weichenstellungen dieser Dekade: In den Gremien, in denen der Mobilfunkstandard der sechsten Generation geformt wird, entscheidet sich gerade, ob das Funknetz der Zukunft nebenbei zum flächendeckenden Sensorapparat wird. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, kurz Datenschutzkonferenz, hat dazu am 17. Juni 2026 ein Positionspapier beschlossen. Der Ton darin ist für ein behördliches Dokument ungewöhnlich deutlich.
Es geht um Integrated Sensing and Communication, kurz ISAC. Die Idee: Dieselben Funkwellen, die heute Telefonate und Daten übertragen, sollen künftig zugleich als Radar dienen.

Wie ISAC funktioniert

Radar ist ein altes Prinzip: Funkwellen treffen auf Objekte, werden zurückgeworfen, und aus dem Muster der Echos lässt sich rekonstruieren, was – oder wer – im Raum steht und sich wie bewegt. Bislang erforderte das eigene Geräte. Dasselbe Prinzip nutzen Fledermäuse und Delfine.

Aus winzigen Unterschieden im reflektierten Schall kann eine Fledermaus ermitteln, wo sich ein Hindernis befindet. Radar, ISAC und WLAN-Sensing funktionieren auf ähnliche Art und Weise. Die Unterschiede liegen in Detailtiefe, Durchdringung und von welchen Geräten die Funkwellen ausgehen, aufgefangen und ausgewertet werden.

Foto: Petteri Aimonen, gemeinfrei

Neu an ISAC ist, dass diese Fähigkeit in die alltägliche Funkinfrastruktur einwandern soll – in die Basisstationen der Netzbetreiber und, so die Planung, in jedes angebundene Endgerät. Das Positionspapier formuliert es nüchtern: Künftig werde potenziell jedes funkfähige Gerät auch als Radarsensor fungieren, was einen flächendeckenden Einsatz zur Folge habe.

Wozu die Technik gedacht ist

Entwickelt wird ISAC nicht als Überwachungswerkzeug und das Positionspapier führt die Anwendungsfelder selbst auf. Im Verkehr soll die präzise Ortung dem autonomen Fahren, der Robotik und der Drohnensteuerung dienen – auch als Ergänzung zu optischen Sensoren, die bei schlechtem Wetter an Grenzen stoßen. Genannt werden ferner die Sicherung von Bahnübergängen, die Steuerung von Großveranstaltungen zur Vermeidung gefährlicher Menschenmengen und die Sturzerkennung in der Pflege.
Der Reiz liegt darin, dass all dies ohne zusätzliche Sensor-Hardware auskäme. Stefan Köpsell, Datenschutzexperte am Barkhausen-Institut in Dresden, nennt das Potenzial „enorm – von der intelligenten Mobilität bis zur industriellen Automatisierung“. Das Ziel sei, diese Vorteile zu nutzen, ohne neue Risiken für Datenschutz und Privatsphäre zu schaffen.

Was sich darüber hinaus erkennen lässt

Genau hier setzen die Aufsichtsbehörden an: Was ein Radarsensor erfasst, lässt sich nicht auf den vorgesehenen Zweck begrenzen. Sie verweisen auf den Forschungsstand – Radardaten ließen sich mit maschinellem Lernen so auswerten, dass sich Personen am Gangbild unterscheiden und Gesten, Geschlecht und Gesichtsmerkmale ableiten lassen, bis hin zu Analysen von Atmung und Herzschlag. Damit fällt ISAC nach Lesart der Behörde unter die besonders schützenswerten Daten nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung.
Eine Präzisierung, die in der aufgeregteren Berichterstattung verloren geht: Die Messung von Vitalwerten wie Puls und Atmung ordnet das Papier vor allem dem verwandten WLAN-Sensing zu. Gemeint ist dasselbe Prinzip im heimischen Funknetz: Ein WLAN-Router sendet permanent Signale, die von Gegenständen und Personen zurückgeworfen werden. Wenn sich jemand im Raum bewegt oder auch nur atmet, verändert das minimal die Art, wie diese Signale reflektiert werden. Aus diesen Schwankungen lässt sich der Brustkorb beim Heben und Senken erkennen – ohne Kamera, ohne am Körper getragenen Sensor.
Für 6G selbst bleiben die Behörden vorsichtiger – es sei noch nicht abschließend abzuschätzen, was damit flächendeckend erreichbar würde. Dass Radar- sowie Mobilfunkwellen Wände durchdringen, gehört allerdings zur Physik des Verfahrens; deshalb könnte, so das Papier, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung berührt sein.

Das eigentliche Problem: Niemand kann zustimmen

Der wunde Punkt ist nicht die Technik, sondern ihre Rechtsgrundlage. Eine flächendeckende Funksensorik erfasst jeden, der sich im Erfassungsbereich aufhält – ob mit oder ohne Handy in der Tasche. Das Papier nennt diese Menschen „Bystander“: Unbeteiligte, die nicht einmal ein Gerät bei sich tragen müssen, um vermessen zu werden.
Damit bricht das Fundament weg, auf dem der europäische Datenschutz ruht. Die Einwilligung nach Artikel 6 der DSGVO erweise sich bei flächendeckender Sensorik als ungeeignet, heißt es; schon die Erreichbarkeit aller Betroffenen sei mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Man kann Millionen Passanten nicht um Erlaubnis fragen, bevor das Netz sie erfasst.
Bleiben schwerwiegendere Rechtfertigungen: das öffentliche Interesse, für das der Gesetzgeber erst Grundlagen schaffen müsste, oder das „berechtigte Interesse“ privater Betreiber. Letzteres betrachtet die Behörde skeptisch – es werde in der Praxis nicht selten überdehnt und einseitig zulasten der Betroffenen ausgelegt. Wo Artikel 9 greift, genügt es ohnehin nicht mehr.
Die Konferenz zieht selbst einen Vergleich: ISAC ähnele in der Eingriffstiefe einer nicht wahrnehmbaren Videoüberwachung, die zusätzlich auch nicht sichtbare Bereiche erfassen könne. Der Unterschied zur klassischen Überwachung liegt in der Unauffälligkeit – ein WLAN-Router wird, anders als eine Kamera, von den wenigsten mit Überwachung assoziiert.

Warum jetzt – und warum in Europa?

Der Zeitdruck erklärt die Schärfe des Papiers. Ein verabschiedeter Standard lässt sich kaum nachträglich entschärfen. 6G soll um 2030 in Betrieb gehen; was heute nicht als Schutzmechanismus in die Norm geschrieben wird, fehlt später im ganzen Netz.
Die Debatte ist dabei längst europäisch. Das European Telecommunications Standards Institute (ETSI), Mitbegründer des globalen Normungsprojekts 3GPP, veröffentlichte im Februar 2026 einen Bericht zu Sicherheit und Privatheit von ISAC. Er benennt 19 Kernprobleme, davon 15 im Bereich Sicherheit und Datenschutz. Sie umfassen unter anderem unbefugtes Sensing, den Umgang mit Rohdaten und die KI-gestützte Auswertung.

USA und China: Wettlauf mit anderen Prioritäten

In den USA treibt die industriegetragene Next G Alliance um Konzerne wie Nokia, Ericsson und Qualcomm die Sensorik-Entwicklung voran; ISAC gilt dort als grundlegende Fähigkeit von 6G, diskutiert werden Verkehrssicherheit, Umweltbeobachtung und Notfalleinsätze.
China wiederum hat 6G zur nationalen Priorität erklärt, baut sein Vorläufernetz 5G-Advanced bereits über Hunderte Städte aus und sammelt damit Messdaten, die den globalen Standard mitprägen.
Beide Seiten arbeiten an derselben Technik – und in beiden steht der Wettlauf um technologische Führung im Vordergrund, nicht die Frage der Einwilligung von Unbeteiligten, die das deutsche Papier ins Zentrum rückt. Der Start ist überall um 2030 vorgesehen. Europa ist damit weniger technischer Vorreiter als die Region, die am lautesten fragt, wer die Sensorik am Ende wieder abschalten kann.

Ein technischer Gegenentwurf aus Dresden

Dass Datenschutz und Technik keine Gegensätze sein müssen, will man am Barkhausen-Institut zeigen. Dort sollen Schutzmechanismen nicht nachträglich angeflanscht, sondern in die Architektur der Netze eingezogen werden.
Zwei Bausteine sind bereits entstanden: ein Schalter, der die Sensorfunktion des eigenen Smartphones abschaltet, während es weiter kommuniziert – und eine prototypische App, die anzeigt, ob am Standort gerade eine Erfassung läuft. Der Schalter verhindert, dass das eigene Gerät zum Sensor wird. Vor fremden Antennen schützt er ebenso wenig wie die App.
Das Institut setzt deshalb eine Ebene höher an und entwickelt Vorgaben für den Bau künftiger Mobilfunknetze: nur die nötigen Daten verarbeiten, Zugriff allein für berechtigte Stellen. Wirksam wird das erst, wenn es in der Norm steht. Ihre Konzepte tragen die Dresdner daher auch in die europäischen Normungsgremien.
Es ist ein Wettlauf. Deutschland hat die 6G-Forschung seit 2021 mit bis zu 700 Millionen Euro vorangetrieben. Ob am Ende ein Werkzeug der Fürsorge steht – Sturzerkennung in der Pflege, Rettung auf Bahngleisen – oder eine Infrastruktur, vor deren Eingriffstiefe die Datenschutzbehörden heute warnen, entscheidet sich nicht auf dem Markt. Es entscheidet sich in den Sitzungssälen der Normungsgremien. Und dort tickt die Uhr.