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Dürre in der Landwirtschaft – Knappheit in den Regalen?

Auf den ausgetrockneten Wiesen wächst kaum noch Gras nach; regional fallen der dritte und vierte Grasschnitt komplett aus. Auch der für die Winterfütterung wichtige Silomais liefert wegen mangelnder Kolbenbildung kaum Erträge. Dies hat zur Folge, dass den landwirtschaftlichen Betrieben 30 bis 40 Prozent weniger Grundfutter zur Verfügung steht als im langjährigen Durchschnitt. Das teilte der Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV) mit.

Wirtschaftliche Notverkäufe und die Folgen für den Fleischmarkt

Viele Landwirte sind gezwungen, Teile ihrer Herden vorzeitig abzugeben. Grund dafür sind die stark gestiegenen Preise für Heu und Stroh auf dem freien Markt, deren Zukauf sich für viele Betriebe wirtschaftlich kaum noch rentiert.
Laut Landwirt Lenz Berger aus Rieden haben sich die Siloballen im Vergleich zum letzen Jahr von durchschnittlich 40 auf 55 Euro erhöht. Dies ist nicht nur auf die Dürre zurückzuführen, sondern auch auf die gestiegenen Betriebskosten.
Gleichzeitig müssen die Landwirte bereits jetzt für die Futterversorgung im kommenden Winter und Frühjahr vorsorgen. Die Vorräte müssen ausreichen, um die verbleibenden Tiere sicher durch die kalte Jahreszeit zu bringen. “Es werden zur Schlachtbank als erstes Rinder geführt, welche in der unteren Kategorie der Milcherzeugung sind. Danach erfolgen die nächsthöhere Kategorie der Tiere für die Schlachtung.” so Berger.

Kapazitätsgrenzen an den Schlachthöfen und rechtliche Ausnahmen

Die Abgabewelle von Rindern führt in einzelnen Regionen Süddeutschlands zu Wartelisten bei Schlachthöfen, die sich kurzfristig am Limit ihrer Kapazitäten befinden.
Um die betroffenen Betriebe in der Krise bürokratisch zu entlasten, hat die EU-Kommission verschiedene Sonderregelungen genehmigt. Unter anderem dürfen ökologisch wirtschaftende Bio-Höfe aufgrund der extremen Futterknappheit ausnahmsweise konventionell erzeugtes Grundfutter zukaufen, um das Überleben ihrer Tiere zu sichern.

Neben der Dürre treiben auch höhere Betriebskosten die Futterpreise in die Höhe.

Foto: Ina FASSBENDER / AFP via Getty Images

Kommt der Preisschock für Verbraucher?

Ein überdurchschnittlicher möglicher Preisanstieg von Lebensmitteln im Jahr 2027 ist möglich. Unter anderem könnte der rückläufige Nutztierbestand zu einem geringeren Angebot an Fleisch und Milch führen. Auch die im kommenden Jahr zu erwartenden Kälbergeburten werden den Bestandsrückgang voraussichtlich nicht kurzfristig ausgleichen können. Eine vollständige Erholung des Viehbestands dürfte daher erst in den darauffolgenden Jahren erfolgen.
Zusätzlichen Druck auf das Angebot könnte der beschlossene Einfuhrstopp für brasilianisches Rindfleisch sowie weitere tierische Produkte wie Geflügel, Eier und Honig ausüben, der ab dem 3. September gilt.
Hintergrund sind unter anderem in Brasilien eingesetzte Wachstumshormone, die in der Europäischen Union nicht zugelassen sind. Nach derzeitiger Einschätzung könnte der Einfuhrstopp bis zu zwei Jahre andauern – also etwa so lange, bis eine neue Generation der derzeitigen Jungtiere herangewachsen und schlachtreif ist.
Eine Entlastung durch Importe aus europäischen Nachbarländern ist nicht zu erwarten. Denn auch dort hat die anhaltende Dürre zu Engpässen in der heimischen Landwirtschaft und damit teilweise zu Einschränkungen in der Lebensmittelproduktion geführt.

Die historische Dimension der Trockenheit

Solche Dürren, wie sie Kontinentaleuropa derzeit erlebt, traten in der Geschichte immer wieder auf, wenn auch in den vergangenen Jahrhunderten deutlich seltener. Als historische Referenzpunkte gelten die verheerenden Megadürren von 1540 sowie die Trockenphase zwischen 1471 und 1477.
Im Jahr 1540 fiel europaweit über elf Monate hinweg fast kein Niederschlag; Rhein und Main führten zeitweise nur noch 10 bis 15 Prozent ihrer üblichen Wassermenge. Die Flussbetten konnten vielerorts zu Fuß durchquert werden.

Politische Debatte: Flächenkonkurrenz im neuen Energiegesetz

Wie die Landwirtschaft künftig widerstandsfähiger gegen Extremwetter werden kann, wird derzeit von Politik und Umweltverbänden diskutiert. Im Fokus steht die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027).
Verbraucherschützer und Organisationen wie Foodwatch fordern, Agrarflächen für den Nahrungsmittel- und Futteranbau freizugeben, statt sie durch geförderten „Energie-Mais“ für Biogasanlagen zu blockieren. Rund ein Sechstel der nationalen Ackerflächen wird derzeit rein energetisch in der Landwirtschaft genutzt.
Der Entwurf für das EEG 2027 sieht daher eine deutliche Kürzung der Ausschreibungsmengen für Biogas vor. Die staatliche Förderung könnte um bis zu 70 Prozent sinken – für die Branche bedeutet das einen tiefgreifenden Strukturwandel.
Während der Fachverband Biogas vor dem Verlust verlässlicher und krisenfester Einkommen für landwirtschaftliche Betriebe warnt, setzt die Politik auf einen Kompromiss: Subventionen für den flächenintensiven Energie-Mais werden zwar gestrichen. Dafür soll die Biogasgewinnung aus landwirtschaftlichen Reststoffen wie Gülle und Mist gezielt gefördert werden.
Dies hat Vor- und Nachteile: Gülle und Mist liefern deutlich weniger Energie als Mais, sodass die Energiegewinnung der Biogasanlagen insgesamt sinken wird. Der Vorteil ist hingegen, dass dadurch weniger landwirtschaftliche Fläche für die Energieerzeugung benötigt wird.
Denn Gülle und Mist fallen ohnehin als Nebenprodukte der Tierhaltung an und können anschließend weiterhin als Dünger genutzt werden. Die bisher für den Energie-Mais benötigten Flächen stünden damit theoretisch vollständig für den Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln zur Verfügung.

Photovoltaik: Der Vorrang der Agri-PV

Auch im Bereich der solaren Freiflächennutzung hat die Regierung auf den zunehmenden Flächendruck reagiert. Um zu verhindern, dass fruchtbare Agrarböden durch großflächige, bodennahe Solarparks für die Lebensmittel- und Futterproduktion verloren gehen, wurden die Förderrichtlinien deutlich verschärft. Klassische, bodennahe Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind auf ertragreichen Ackerflächen baurechtlich kaum noch durchsetzbar und weitgehend von der staatlichen EEG-Vergütung ausgeschlossen.

Agri-PV ermöglicht eine doppelte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen.

Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images

Stattdessen konzentriert sich die staatliche Förderung auf die sogenannte Agri-Photovoltaik (Agri-PV).  Durch hochgeständerte1 oder vertikal2 installierte Modulsysteme wird eine doppelte Nutzung der Flächen ermöglicht. Durch die erhöhte Installation der Photovoltaikanlagen können die darunterliegenden Agrarflächen weiterhin mit landwirtschaftlichen Maschinen bearbeitet werden. Allerdings schränken die Stützen und die Konstruktion der Agri-PV-Anlagen die Bewegungsfreiheit der Landwirte und die Bearbeitung der Agrarflächen mit Maschinen teilweise ein.
Die besondere Bauweise der Agri-PV-Anlagen soll zudem sicherstellen, dass weiterhin ausreichend Sonnenlicht und Regen auf den Boden gelangen. Mindestens 85 Prozent der Projektfläche müssen für den Anbau von Nutzpflanzen oder als Weideland für die Tierhaltung erhalten bleiben. Diese Vorgabe soll sicherstellen, dass die Erzeugung von grünem Strom nicht länger zulasten der landwirtschaftlichen Produktion und damit der Futter- und Ernährungssicherheit geht.
 
1 Hochgeständerte Systeme: Die Solarmodule müssen so hoch gebaut werden (oft 2,5 bis 5 Meter hoch), dass darunter Traktoren, Mähdrescher und Feldspritzen problemlos durchfahren können. Auf diesen Flächen wächst weiterhin Getreide, Gemüse oder Futtermais.
2 Vertikale Solarmodule: Die Module werden wie Zäune senkrecht in Reihen aufgestellt. Zwischen den Reihen (Abstand oft 10 bis 12 Meter) kann der Bauer den Boden als Weidefläche für Rinder nutzen oder Gras für den Grasschnitt ernten. Die Stromerzeugung läuft quasi „nebenbei“ als Sicht- und Windschutz.