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Bundestagsgutachten bremst Linken-Vorstoß zu Abgeordnetendiäten


In Kürze:

  • Wissenschaftliche Dienste des Bundestags sehen enge verfassungsrechtliche Grenzen für eine drastische Kürzung der Abgeordnetendiäten.
  • Die Linke diskutiert über eine Deckelung der Bezüge auf Höhe des Durchschnittslohns.
  • Das Gutachten betont die Pflicht zur Sicherung von Unabhängigkeit und Existenzgrundlage der Abgeordneten.
  • Parallel wächst parteiübergreifend die Debatte über die automatische Diätenerhöhung ab Juli.

 
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sehen keinen hinreichenden Spielraum für den Vorstoß von Teilen der Linkspartei, die Diäten ihrer Abgeordneten drastisch zu kürzen. Der „SPIEGEL“ berichtete am Donnerstag, 7. Mai, über ein entsprechendes Gutachten, das der Linken-Abgeordnete Michael Arndt in Auftrag gegeben hatte.
Laut Willen der Parteivorsitzenden Jan van Aken und Ines Schwerdtner soll im Juni der Bundesparteitag der Linken über einen Antrag abstimmen, der die verpflichtende Deckelung der Bezüge ihrer Abgeordneten auf der Höhe des deutschen Durchschnittslohns vorsieht. Dieser liegt derzeit bei 2.850 Euro netto. In der Fraktion selbst stößt er hingegen auf breite Ablehnung.

Antwort an Linke: Deckelung von Diäten möglich – aber keine so weitreichende Kürzung

In dem Gutachten heißt es laut „SPIEGEL“ zwar, die grundsätzliche Möglichkeit, Deckelungsregelungen bezüglich der Abgeordnetenentschädigung zu beschließen, bestehe. Allerdings müsse diese konform gehen mit der Rolle und den Aufgaben, die die Verfassung und das Abgeordnetengesetz gewählten Vertretern zumessen. Insbesondere müsse ein Abgeordneter in der Lage sein, sein Mandat frei und unabhängig auszuüben.
Als Voraussetzung dafür gilt, die Existenzgrundlage der Abgeordneten zu sichern. Seit Juli 2025 beläuft sich die gesetzlich bestimmte „Aufwandsentschädigung“ für Abgeordnete auf ein monatliches Netto von 11.833,47 Euro.
Dazu kommen Amtszulagen. Diese sollen es den Gewählten unter anderem ermöglichen, Personal zu beschäftigen, Büroinfrastruktur zu unterhalten, Wahlkreisarbeit zu leisten oder Ausschussfunktionen auszuüben.
Eine Kürzung auf deutlich weniger als die Hälfte der derzeit gesetzlich zustehenden Bezüge würde – so das Gutachten – dies nicht gewährleisten. Deshalb wäre eine Absenkung der Diäten auf ein so niedriges Niveau nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste auch unzulässig.

Partei für Deckelung – Fraktion mehrheitlich gegen den Vorstoß

Gleichzeitig lässt das Gutachten die Tür zu einer Deckelung grundsätzlich offen. Abgeordnete sollen die Möglichkeit haben, ihr Gehalt freiwillig zu reduzieren. Die Grenze sei jene der Angemessenheit.
Bezugsregelungen, die unter diesem Standard bleiben, wären hingegen unzulässig und mutmaßlich auch verfassungswidrig. Eine feste Mindestzahl oder eine Referenzhöhe nennt das Gutachten nicht.
Arndt kritisierte, dass die interne Debatte über den Gehaltsdeckel der politischen Arbeit der Linken schade. Sie treibe „unnötigerweise einen Spaltkeil zwischen Partei und Fraktion“ und drohe, Debatten um inhaltliche Weichenstellungen auf dem Bundesparteitag zu überlagern. Dieser wird vom 19. bis 21. Juni in Potsdam stattfinden.

Debatte über Diäten auch in den anderen Parteien

Ein Anlass für die Diskussion ist unter anderem die bevorstehende Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zum 1. Juli. In allen im Bundestag vertretenen Parteien gibt es mittlerweile Stimmen für eine Aussetzung des seit 2014 geltenden automatischen Anpassungsmechanismus.
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Helge Limburg, sprach gegenüber der „Rheinischen Post“ von einem „falschen Signal“, das von einer Diätenerhöhung ausgehe. Auch der Unionsabgeordnete Wilhelm Gebhard erklärte gegenüber dem Medium, man würde „in der aktuellen Krisenlage gut daran tun, uns in Verzicht zu üben“. Fraktionschef Jens Spahn plant hingegen, an der geltenden Regelung festzuhalten.

Objektiver Maßstab sollte wiederkehrende Grundsatzdebatten beenden

Ab 1. Juli würde ohne einen expliziten Aussetzungsbeschluss die monatliche Abgeordnetenentschädigung um 4,2 Prozent auf 12.330,48 Euro steigen. Grundlage dafür ist das Abgeordnetengesetz. Maßstab ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Nominallohnindex.
Die Regelung sollte einen objektiven Mechanismus schaffen, der eine ständige Wiederkehr von Debatten über die Angemessenheit von Abgeordnetenbezügen verhindern soll. Der neugewählte Bundestag muss diesen in den ersten drei Monaten einer Wahlperiode erneut bestätigen. Andernfalls bleibt die zu diesem Zeitpunkt geltende Entschädigung während der gesamten Legislatur unverändert.
Der objektive und automatische Mechanismus soll die Frage der Abgeordnetenbezüge aus dem politischen Tagesgeschäft nehmen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)