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Bundesregierung will Einkommensteuerreform am Mittwoch beschließen

Das Bundeskabinett soll die von der Regierung geplante Reform der Einkommensteuer am Mittwoch beschließen. Das wurde heute aus dem Finanzressort in Berlin bestätigt.
„Mit der Reform wird die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben“, hieß es dazu weiter. Für eine Familie mit zwei Kindern und mittleren Einkommen bedeute dies eine Entlastung von gut 600 Euro.
Insgesamt hat die Reform laut dem Gesetzentwurf, der am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag, ein Entlastungsvolumen von etwa zehn Milliarden Euro. Dieses soll in zwei Stufen 2027 und 2028 erreicht werden. Profitieren würden vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern, hieß es.

Gegenfinanzierung mit Erhöhung der Reichensteuer

Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen der kleinen und mittleren Einkommen soll die Reichensteuer von 45 Prozent bereits ab zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro (Singles) greifen. Eine „Superreichensteuer“ ab Einkommen von 280.000 Euro von 47 Prozent wird neu eingeführt. Der Gesetzentwurf entspreche dem Koalitionskompromiss vom 2. Juli, hieß es im Finanzministerium.
Die Steuerausfälle für Bund, Länder und Kommunen durch die Neuregelung werden im Gesetzentwurf für das Kassenjahr 2027 mit etwa 4,5 Milliarden Euro angegeben, für 2028 mit 6,0 Milliarden Euro und für die beiden Folgejahre mit jeweils etwa 5,7 Milliarden Euro.
Das Bundesfinanzministerium habe zudem Vorschläge für eine noch weitergehende Entlastung vorgelegt, wurde aus dem Ressort von Minister Lars Klingbeil (SPD) gesagt. „Dazu wären weitere Schritte der Konsolidierung, des Abbaus von Steuersubventionen und der zusätzlichen Steuerverantwortung von Vermögenden nötig gewesen.“
Da eine Verständigung darauf aber in der Koalition nicht möglich gewesen sei, werde nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das umgesetzt, was im Koalitionsausschuss als Kompromiss vereinbart worden sei.

Grundfreibetrag anheben

Konkret vorgesehen ist nun, den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro zum Jahresbeginn 2027 auf 12.564 Euro und 2028 dann auf 12.900 Euro zu erhöhen.
Die Kurve der Steuerprogression soll bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden. Davon profitieren auch Steuerpflichtige mit höheren Einkünften, prozentual am stärksten aber laut Finanzressort Bezieher mittlerer Einkommen.
Das Kindergeld soll zudem von derzeit 259 Euro im kommenden Jahr auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro monatlich pro Kind steigen. Ebenfalls erhöht werden die steuerlichen Kinderfreibeträge.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt laut Entwurf 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro. Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro. Dadurch können für mehr Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, die Zuschläge auch beitragsfrei gestellt werden.
Für Mini-Jobber sollen Arbeitgeber künftig einen Pauschalsteuersatz von fünf Prozent bezahlen (bisher zwei Prozent).

Kein vollständiger Ausgleich der kalten Progression

Ein vollständiger Ausgleich der sogenannten kalten Progression für alle Steuerpflichtigen findet nicht statt. Dabei geht es um inflationsbedingte Steuererhöhungen aufgrund der Steuerprogression. Begründet wird dies mit der Schwerpunktsetzung bei den Entlastungen zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
Zur Gegenfinanzierung wird neben der höheren Reichensteuer der sogenannte Handwerkerbonus von derzeit maximal 1.200 Euro auf höchstens 900 Euro pro Jahr reduziert.
In einem separaten Gesetzgebungsverfahren will die Regierung zudem einige Steuervergünstigungen abbauen. (afp/dts/red)

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