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Sachsen-Anhalt: Wie weit eine AfD-Regierung Beamte austauschen kann


In Kürze:

  • AfD-Politiker Ulrich Siegmund kündigt weitreichenden Umbau der Verwaltung in Sachsen-Anhalt an.
  • Gewerkschaften und Politiker warnen vor einem Angriff auf Neutralität und Funktionsfähigkeit des Staatsapparats.
  • Das Beamtenrecht erlaubt zwar den Austausch politischer Beamter, setzt aber klare verfassungsrechtliche Grenzen.
  • Im Fall umfassender Umbauten wären hohe Kosten und zahlreiche Gerichtsverfahren zu erwarten.

 
Mehrere Politiker der übrigen Parteien haben zuletzt deutliche Kritik an der Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten für Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, geübt. Dieser hatte in der Vorwoche gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen eine dreistellige Zahl an Stellen in der Verwaltung neu zu besetzen.
Dabei solle es nicht nur um Ministerien, Staatssekretariate und deren Stäbe gehen. Auch Leitungspositionen auf der Arbeitsebene der Ministerien sowie in einzelnen Abteilungen und Referaten stünden zur Disposition. Damit wolle die AfD eine mögliche Obstruktion ihrer Politik aus dem Staatsapparat heraus verhindern. Auch die landeseigenen Gesellschaften sollen einen Führungswechsel erfahren.

Kritik an AfD-Plänen zur Umbesetzung von Verwaltungsstellen in Sachsen-Anhalt

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, wirft der Partei im „Stern“ vor, „Gefolgsleute statt Fachleute“ in die Verwaltung zu holen. Das sei „nicht nur verfassungsrechtlich ein No-Go, sondern auch sicherheitspolitisch gefährlich“. Angesichts einer Fülle neuartiger Bedrohungen sei ein „funktionierender Staatsapparat mit Profis“ von entscheidender Bedeutung. Die von der AfD anvisierten Umstrukturierungen seien ein „Angriff auf die innere Sicherheit“.
Bedenken äußerte auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. Er sieht mit Blick auf die Landtagswahl die Gefahr, dass „Parteien wie die AfD oder die Linke ihre Parteisoldaten an entscheidender Stelle installieren können“. Gegenüber dem „Handelsblatt“ regt Teggatz an, Vorkehrungen zu treffen. So könne man die Ernennungsbefugnis politischer Beamter „ausschließlich auf Staatssekretärsebene“ beschränken.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht hinter der Ankündigung der AfD einen möglichen Angriff auf das Remonstrationsrecht. Dieses gibt Beamten das Recht, Befehle zu beeinspruchen, wenn diese gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen. Das Gesetz sieht diesbezüglich sogar eine Pflicht vonseiten der Beamten selbst vor. Kopelke regt an, Regierungsmitgliedern einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei den Zugang zu Verschlusssachen zu erschweren.

Landesrecht kann „politische Beamte“ definieren – aber nicht uferlos

Grundsätzlich ist es üblich, dass im Fall eines Regierungswechsels Führungsposten in der Verwaltung neu besetzt werden. Üblich ist das vor allem bei sogenannten politischen Beamten. Paragraf 30 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) bestimmt, dass diese jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Dabei handelt es sich um Beamte auf Lebenszeit, die „ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen“. Um welche Ämter es sich dabei handelt, ist nach Landesrecht zu bestimmen. Insofern hätte eine von der AfD geführte Regierung grundsätzlich einen weiten Spielraum, um zu definieren, für welche Posten die Bestimmungen über politische Beamte gelten sollen.
Allerdings ist dieser Spielraum nicht grenzenlos. Neben dem allgemeinen Willkürverbot des Artikels 3 Grundgesetz ist auch das Lebenszeitprinzip des deutschen Beamtenrechts (Art. 33 Abs. 5 GG) begrenzt. Das Beamtenrecht ist demnach „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ zu regeln und fortzuentwickeln. Dass Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit in Diensten des Staates bleiben, gehört dazu.

Bundesverfassungsgericht setzt enge Grenzen für politische Beamtenstatus-Regelungen

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (2 BvL 2/22) betont, dass eine Durchbrechung des Lebenszeitprinzips nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist. Eine solche Abweichung setzt voraus, dass die fortdauernde Übereinstimmung des Amtsträgers mit den politischen Zielen der Regierung für die wirksame Aufgabenerfüllung unerlässlich ist. Nur dann kann ein neues Kabinett eine Funktion als die eines „politischen Beamten“ einordnen.
In der zitierten Entscheidung ging es um die Einordnung des Amtes des Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als „politischer Beamter“. Diese hat das Bundesverfassungsgericht verneint. Weder der Aufgabenbereich noch der Entscheidungsspielraum des Amtes rechtfertigten eine solche Einstufung. Auch die gegenüber der Landesregierung bestehenden Beratungs- und Unterstützungsaufgaben sowie weitere Gesichtspunkte begründeten keinen hinreichenden politischen Charakter.
Um ein Amt als „politisch“ einzuordnen und den jeweiligen Amtsinhaber jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu können, bedarf es besonderer sachlicher Gründe, die sich aus dem Amt selbst ergeben. Entscheidend ist, dass die Funktion nach ihrer Art und ihren Aufgaben einen gesteigerten politischen Vertrauensbezug aufweist.

Besonderes politisches Vertrauensverhältnis nur für bestimmte Positionen erforderlich

Eine AfD-Regierung könnte in diesem Sinne nicht jedes beliebige Amt pauschal politisieren, nur um den jeweiligen Amtsinhaber entlassen zu können. Im Fall von Staatssekretären liegt der politische Charakter auf der Hand. Auch die Einordnung von Regierungspräsidenten oder bestimmten Spitzenposten in Ministerien, Polizei oder Inlandsgeheimdienst als politisch wäre zulässig.
Demgegenüber reicht es für Schulräte, Kita-Leitungen oder ähnliche Fachverwaltungen aus, ihre Funktionen in sachlicher und gesetzesgebundener Weise auszuüben. Ein besonderes politisches Vertrauensverhältnis zur jeweiligen Regierung ist in diesen Bereichen nicht erforderlich. Es dürfte auch nicht verlangt werden.
In allgemeinen Bereichen der Verwaltung – von der Bildung über die Verwaltung bis hin zu nicht exponierten Sicherheitsfunktionen – müssen andere Vorgaben ausreichen. So ist jede Verwaltung an die Gesetze gebunden. Beamte trifft im Rahmen ihrer Amtsausübung eine Verpflichtung zu Neutralität, politischer Mäßigung und Verfassungstreue.

Verfassungsschutz zeigt: Politische Beamte können abgelöst werden – müssen aber nicht

Mit den jeweils „grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen“ jeder neuen Regierung inhaltlich übereinstimmen müssen Beamte nicht. Bei Bedenken über die Gesetzes- und Verfassungskonformität einer Weisung greifen die Vorschriften über Recht und Pflicht zur Remonstration. Beamte haben dann die Möglichkeit, auf eine schriftliche Anordnung zu bestehen, und notfalls übergeordnete Stellen anzurufen. Weisungen, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder Ordnungswidrigkeiten darstellen würden, müssen nicht befolgt werden.
Im Fall eines Regierungswechsels – ob auf Ebene des Bundes oder eines Landes – gehören Staatssekretäre, die Stäbe der Ministerien und Chefpositionen in der Ministerialverwaltung selbst zur typischen Spitze. Dort ist ein Austausch üblich und wird regelmäßig auch vorgenommen. Auch Präsidenten bestimmter Ämter oder Geheimdienste gelten als politische Beamte.
Ein Automatismus, was den einstweiligen Ruhestand anbelangt, besteht dabei jedoch nicht. So dienten beispielsweise Hubert Schrübbers, Heinz Fromm und Thomas Haldenwang unter Regierungen unterschiedlicher Couleur als Verfassungsschutzpräsidenten des Bundes. In Thüringen dient der 2015 eingesetzte Chef des Landes-Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, auch noch unter Mario Voigt.

Politischer Stellenwechsel in der Verwaltung bei Regierungswechseln

Leitungspositionen darunter – wie jene in Abteilungen oder Referaten – gelten als politisch sensibel. Ihr Austausch ist rechtlich schwieriger und unterliegt stärker überprüfbaren Beschränkungen. Auf Bundesebene sind nach dem Wechsel im Kanzleramt von Helmut Kohl zu Gerhard Schröder 1998 rund 60 Prozent der Posten von Staatssekretären und Ministerialdirektoren neu besetzt worden – in Zahlen waren das laut „Zeit“ 82 von 136.
Mit dem Wechsel zu Angela Merkel hat die Union 43 Prozent der Positionen in den sieben übernommenen Ministerien und dem Bundeskanzleramt neu besetzt. Nach der Rückkehr der SPD in die Bundesregierung 2013/14 wurden 63 Prozent der politischen Positionen personell erneut. Dabei wurden nicht alle Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
In einigen Fällen spielte auch freiwilliges Ausscheiden eine Rolle, einige Amtsträger wurden auf gleichwertige andere Posten versetzt. Im Auswärtigen Amt gilt es als verbreitetes Vorgehen, Beamte auf Botschafterposten zu versetzen, um in der Berliner Zentrale strategische Positionen neu besetzen zu können. All diese Veranlassungen betrafen jedoch die Ebene explizit politischer Beamter – auf Länderebene ist die Fluktuation deutlich geringer.

Welle von Prozessen und Explosion der Gerichtskosten zu befürchten

Im Normalfall greifen im Beamtendienstverhältnis die dienstrechtliche Fürsorgepflicht und das Recht auf amtsangemessene Verwendung. Versetzungen, Umsetzungen oder Abordnungen bedürfen regelmäßig der Zustimmung oder einer rechtlich sauberen Begründung. Dazu gehört etwa der Nachweis einer dienstlichen oder organisationsrechtlichen Notwendigkeit. Bei der Versetzung eines Beamten ist darauf zu achten, dass die neue Verwendung angemessen und gleichwertig ist. Zwangsversetzungen in schlechter dotierte Ämter sind rechtlich ebenfalls riskant.
Im normalen Verwaltungsalltag ist die Beamtentätigkeit auf Kontinuität angelegt. Ein Regierungswechsel ändert nicht automatisch die Laufbahnen oder Statusrechte der vielen tausend Fachbeamten in den Ministerien und nachgeordneten Behörden. Der Austausch „hunderter Beamter“ im Verwaltungsapparat eines Landes wäre im Vergleich zu üblichen Regierungswechseln sehr weitreichend. Sie würde über die klassische Spitze hinaus in die operative Verwaltung hineinreichen.
Für die AfD würde ein solcher weitreichender Umbau eine Reihe von Herausforderungen schaffen. Immerhin würde er auch eine deutliche Veränderung in beamtenrechtlichen Kategorien, Organisationshoheit und Stellenstruktur bedeuten. Die Landesregierung müsste sich voraussichtlich auf eine Vielzahl an Prozessen von Personen einstellen, die sich zu Unrecht als politische Beamte eingeordnet sehen.

Fragezeichen bezüglich der Personaldecke der AfD

Dazu käme eine Reihe von Kosten. Bei frühzeitigem Ruhestand müssten Vorruhestandsgehälter und Pensionen bezahlt werden. Wird ein Posten kommissarisch besetzt, wären vielfach doppelte Besetzungskosten damit verbunden. Kommt es zum Rechtsstreit, ist mit zusätzlichem Aufwand für Gerichtskosten oder mögliche Abfindungen zu rechnen. Je höher die Zahl der betroffenen Amtsträger ist, umso höher wird der Gesamtaufwand für die Landeskasse.
Darüber hinaus ist fraglich, ob die AfD über die erforderliche Personaldecke verfügt, um eine so hohe Anzahl an freiwerdenden Posten mit Amtsträgern zu besetzen, die entsprechend qualifiziert und verwaltungserfahren sind. Dazu kommt auch noch die Überprüfung der Verfassungstreue. Eine mögliche Rekrutierung externer Kräfte – etwa aus anderen Bundesländern – und Einarbeitung würde weitere Kosten verursachen.
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AfD plant in Sachsen-Anhalt umfangreiche Umbesetzungen in Behörden

Im Fall einer Regierungsübernahme der AfD in Sachsen-Anhalt müssten Teile der Beamtenschaft in der Landesverwaltung um ihre Jobs bangen. Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ am Freitag, 15. Mai.
Demnach gibt es in der Partei bereits Pläne, nach einem Sieg bei der Landtagswahl im September eine dreistellige Zahl von Stellen im Land neu zu besetzen. „Hier scheint eine Zahl von 150 bis 200 Stellen realistisch“, sagte AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund der Zeitung.

Posten in Behörden im Fokus

Es geht demnach nicht nur um Posten für mögliche Minister, Staatssekretäre und deren Stäbe – sondern auch um die Ebene darunter, also Leitungsposten auf der Arbeitsebene der Ministerien oder Chefposten in anderen Behörden im Land.
Der Gedanke dahinter: Die AfD will im Fall eines Wahlsiegs sichergehen, dass ihre Regierungspolitik nicht innerhalb des Beamtenapparates aufgehalten wird. Siegmund sagte zwar, dass seiner Erfahrung nach „auf viele Abteilungs- und Referatsleiter“ in den Ministerien gesetzt werden könne.
„Wenn jedoch versucht werden sollte, unsere Arbeit aktiv zu blockieren, müssen wir natürlich Maßnahmen ergreifen“, sagte er der MZ. Siegmund erklärte zudem: „Große Teile der mittleren Ebene sind nicht politisch besetzt. Grundsätzlich reichen wir jedem die Hand, egal welcher politischen Couleur.“
Die Pläne der AfD betreffen nicht allein die Ministerien. „Unser Blick richtet sich natürlich nicht nur auf die Landesverwaltung, sondern auch auf landeseigene Gesellschaften“, sagte Siegmund. Abschaffen wolle er beispielsweise die Landesenergieagentur. (dts/red)
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Bekommt Sachsen-Anhalt die dritte Minderheitsregierung der Republik?


In Kürze:

  • Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September: Regierungsbildung absehbar schwierig
  • CDU-intern offenbar Minderheitsregierung mit der SPD im Gespräch
  • AfD hofft mangels Koalitionsoption auf absolute Mehrheit
  • Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen bald Innenminister in Diensten der AfD?

 
Knapp vier Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September stellt sich für den amtierenden Ministerpräsidenten Sven Schulze (CDU) die Frage, wie er eine Koalition schmieden könnte, mit der er den voraussichtlichen Wahlsieger AfD für weitere fünf Jahre auf die Oppositionsbank schicken könnte.
Nach der jüngsten Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des MDR besteht die derzeit rechnerisch einzig mögliche Mehrheitsoption der CDU (26,0 Prozent) in einem Bündnis mit zwei linken Parteien, nämlich der SPD (7) und den Linken (12). Außer der AfD (41) wird voraussichtlich keine weitere Partei mehr im Landtag sitzen.
Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Infratest dimap-Wahlumfrage zur Wahl in Sachsen-Anhalt, Stand 7. Mai 2026. Foto: Bildschirmfoto/„dawum.de“

Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Infratest-dimap-Umfrage zur Wahl in Sachsen-Anhalt, Stand 5. Mai 2026. Falls die SPD bis zum Wahltag am 6. September unter die Fünf-Prozent-Hürde fiele, könnte es zu einem Drei-Parteien-Parlament kommen.

Foto: Bildschirmfoto/„dawum.de“

Regierungsbildung noch ungewiss

Zusammen käme Schwarz-rot-rot auf 45 Prozent und könnte 44 der 83 Sitze im Plenum belegen. Für die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund würde es für 39 Sitze reichen.
Das Kernproblem für die CDU: Ihr Unvereinbarkeitsbeschluss aus dem Jahr 2018, der „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ mit der AfD verbietet, erstreckt sich offiziell gleichermaßen auf Die Linke.
Nach Angaben der „BILD“ existieren innerhalb der CDU zwei mögliche Lösungsszenarien, über die offiziell aber niemand reden wolle. Demnach stünden namentlich nicht genannte CDU-Politiker in Berlin einer Minderheitsregierung Schulzes mit der SPD offen gegenüber. Die fehlenden Stimmen für Gesetzesinitiativen könne man sich ja bei den Linken holen. Ein „kleiner Teil“ aus dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt würde nach Informationen der „BILD“ dagegen eher zur Annäherung an die AfD neigen.

CDU-Bundestagsabgeordnete für Tolerierung durch die AfD

Die brandenburgische CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig hatte sich im Februar für eine CDU-Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt ausgesprochen, die sich ihrer Meinung nach von der AfD tolerieren lassen sollte. Eine direkte Koalition mit der AfD schloss jedoch auch Ludwig als „nicht machbar“ aus.
Der AfD-Spitzenkandidat Siegmund hat einer Tolerierung der CDU eine Absage erteilt. Sein erklärtes Ziel bleibe bei „45 Prozent plus“, weil höchstwahrscheinlich nur damit eine absolute Mehrheit möglich würde.
Aufgrund der „Brandmauer“ aller anderen Parteien zur AfD gibt es für Ulrich faktisch keinen anderen Weg, Regierungsverantwortung übernehmen zu können.

Seit 2024: CDU-Minderheitsregierungen in Thüringen und Sachsen

In Thüringen und Sachsen hatte es nach den vergangenen Landtagswahlen vergleichbar schwierige Ausgangssituationen gegeben.
Damit die CDU in Thüringen 2024 an der Macht bleiben konnte, entschloss sich CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt zu einer Koalition mit der SPD und dem BSW, welches aus der Linken hervorgegangen war. Voigt ließ sich im Dezember 2024 trotz des Unvereinbarkeitsbeschlusses mit Stimmen der Linken zum Ministerpräsidenten wählen. Da dieses Bündnis nur auf 44 von 88 Sitzen kommt, sind Gesetze seither vom Wohlwollen der Linken oder der AfD abhängig.
CDU und SPD in Sachsen entschieden sich im Dezember 2024 ebenfalls für eine Minderheitsregierung, nachdem das BSW kein gemeinsames Dreierbündnis eingehen wollte.
Ausgestattet mit nur 51 von 120 Sitzen im Parlament bedeutet, dass die Landesregierung bei jedem Gesetzesvorhaben auf mindestens zehn Stimmen aus den Reihen der fünf Oppositionsparteien angewiesen ist. Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) wurde zudem erst im zweiten Wahlgang im Amt bestätigt.

Unvereinbarkeitsbeschluss für Schulze derzeit irrelevant

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze hatte seit seiner Amtsübernahme von Reiner Haseloff Ende Januar immer wieder betont, weiterregieren zu wollen.
Mit der Frage nach dem Unvereinbarkeitsbeschluss beschäftige er sich aktuell nicht, erklärte er am 10. Mai im Gespräch mit der „Rheinischen Post“. Immerhin liege er bei der Frage nach dem Ministerpräsidenten in Umfragen „klar vorn“, obwohl er erst 100 Tage im Amt sei, gab sich Schulze zuversichtlich.
Tatsächlich würden nach dem jüngsten „Sachsen-Anhalt-Trend“ des MDR 36 Prozent der Befragten Schulze den Vorzug geben, wenn sie den Regierungschef direkt wählen könnten. Für Siegmund votierten 4 Prozentpunkte weniger. 32 Prozent sind unentschlossen.

Im Fall eines AfD-Siegs: Maaßen Innenminister?

Sollte die AfD dennoch die absolute Mehrheit gewinnen, könnte womöglich Hans-Georg Maaßen Innenminister werden.
Nach Informationen der „ZEIT“ hatten mehrere einflussreiche Politiker aus dem AfD-Landesverband bestätigt, dass der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz intern im Gespräch sei.
Auch Maaßen hat bereits Interesse signalisiert. Er gehe davon aus, dass ein künftiger Regierungschef Siegmund „gute Leute um sich herum“ benötigen werde, „die ihn unterstützen und professionell“ seien.
Nach vielen Jahren in der CDU hatte sich Maaßen Anfang 2024 entschlossen, mit der „Werte-Union“ eine konservative Partei zu gründen. Wegen schwachen Wählerzuspruchs und interner Querelen verließ er seine Partei im Herbst 2025 wieder.

Parlamentsreform schränkt Spielräume ein

Sämtliche im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD hatten am 23. April eine Parlamentsreform verabschiedet, um dessen Arbeitsfähigkeit „auch unter den Bedingungen einer zunehmenden Fragmentierung und Polarisierung im politischen System des Landes zu gewährleisten“, wie es auf der Landtagswebsite heißt.
Das Gesetz zielt unter anderem auf Änderungen bei Sperrminoritäten, auf den Anspruch auf das Amt des Landtagspräsidenten, auf das Kündigungsrecht von Staatsverträgen, auf die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht sowie auf neue Regeln für Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Umfeld ab.
Im Kern geht es darum, die bisherigen Spielräume der stärksten Fraktion und des Regierungschefs zu beschneiden.