In Kürze:
- Die Steuer soll im Juli 2027 eingeführt werden.
- 550 Euro soll eine Tonne Kunststoffverpackungen kosten.
- Die Deutsche Umwelthilfe will eine Ausweitung auch auf andere Verpackungsmaterialien.
- Verbände fordern ein geordnetes und transparentes Verfahren.
- Die Zoll- und Finanzgewerkschaft kritisiert Unklarheiten im Gesetzesentwurf.
Plastikverpackungen könnten für Unternehmen bald deutlich teurer werden: Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD im Bundestag planen eine neue Steuer auf Kunststoffverpackungen. Ab Juli 2027 sollen für jede Tonne Kunststoff in Verpackungen 550 Euro fällig werden.
Das geht aus einem Entwurf für ein „Kunststoffverpackungsteuergesetz“ hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Er basiert auf einem Beschluss der Bundesregierung vom vergangenen Juli. Zuvor hatte die „Welt“ berichtet.
1,5 Milliarden Euro Einnahmen ab 2028
Das kursierende Papier stammt aus dem Umwelt- und Finanzministerium. Die Bundesregierung will vor der Einbringung noch die Inhalte des Entwurfs abstimmen. Im Gesetzentwurf heißt es:
„Mit der Einführung einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen sollen Anreize geschaffen werden, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu verringern.“
Demnach fielen 2023 rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an.
Zudem sollen durch das Gesetz zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generiert werden. Schon für 2027 rechnet der Bund mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 805 Millionen Euro. Ab 2028 sollen die Mehreinnahmen den Prognosen zufolge bei knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich liegen.
Was fällt unter die Plastiksteuer?
Steuerpflichtig sollen dem Entwurf zufolge Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt.
Erfasst werden damit unter anderem Folien, Transport- und Verpackungsmittel, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln. Die Steuer soll bei der Herstellung, dem Verbringen oder der Einfuhr der entsprechenden Verpackungen anfallen.
Die Koalition rechnet zunächst mit der Versteuerung von rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen pro Jahr. Diese Menge dürfte im Laufe der Zeit zurückgehen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff kann die Steuer auf Antrag entfallen. Privatpersonen bleiben bei der Weitergabe der betroffenen Produkte steuerfrei.
Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt den Ansatz. Eine Sprecherin der Organisation fügte hinzu:
„Allerdings muss sichergestellt werden, dass die Kunststoffverpackungssteuer auf Einwegverpackungen beschränkt bleibt und keinesfalls auf Mehrweg erhoben wird.“
Um eine Verlagerung auf andere Verpackungsmaterialien zu verhindern, sollte die Verbrauchsteuer nach Ansicht der Umwelthilfe auf Papier, Pappe und Karton sowie auf Metalle wie Aluminium und Weißblech ausgeweitet werden.
Verband: ein nationales Steuerexperiment
Kritik kommt vom Kunststoffverband Plastics Europe Deutschland. Der Gesetzentwurf lasse wichtige Fragen zur Umsetzung der Steuer offen.
Es handle sich nicht um ein „ausgereiftes Gesetz, sondern ein nationales Steuerexperiment“, sagte die Hauptgeschäftsführerin Christine Bunte. Auch enthalte der Entwurf einen „bemerkenswerten Widerspruch“. So kalkuliere die Regierung zwar mit bis zu 1,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen und fast 800 zusätzlichen Stellen beim Zoll, „nennt aber an keiner Stelle die Zahl der Unternehmen, die tatsächlich steuerpflichtig werden sollen“.
Offen sei zudem, welche Kunststoffverpackungen betroffen wären. Treffen könne es hauptsächlich Produkte, die etwa aus Gründen des Produktschutzes, der Hygiene oder der Haltbarkeit in Kunststoffen verpackt seien.
Unklar sei außerdem, welche Ausnahmen es geben könnte. Die Steuer werde auch die Verbraucher belasten, heißt es weiter. Die Verbände schätzen, dass Haushalte jährlich mit etwa 50 Euro an Mehrkosten rechnen müssten.
Die Liste derer, die die Steuer kritisch sehen, ist lang. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in ihrer Einführung einen Widerspruch zu den Umweltzielen.
In einer Stellungnahme verweist der Verband dabei auf eine Studie, deren Ergebnisse das Umweltbundesamt (UBA) im vergangenen Jahr veröffentlichte. Die Behörde war auch Auftraggeberin der Untersuchung.
So seien „Lenkungseffekte“ hin zu anderen Verpackungsmaterialien möglich. Dies sei „problematisch“, weil diese dann – unversteuert – vorgezogen werden könnten, obwohl ihre Ökobilanz „teils sogar schlechter“ ausfallen könnte.
Verbände schreiben an Kanzleramtschefin Warken
Zudem wird die Art der Gesetzgebung kritisiert. In einem Eilschreiben an Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) vom 2. Oktober fordern acht Verbände die Einstellung des „Schnellverfahrens“.
Stattdessen sprechen sie sich für ein „geordnetes und transparentes Verfahren“ aus, so wie es bislang üblich gewesen sei. Sie wiesen darauf hin, dass „neue Verbrauchsteuern“ stets „in eigenständigen Gesetzgebungsverfahren behandelt“ worden seien. Und weiter:
„Das beabsichtigte Vorgehen wäre daher ein beispielloses Schnellverfahren und für die Einführung eines vollständig neuen, bürokratie- und vollzugsintensiven Steuerregimes nicht sachgerecht.“
Warken solle darauf hinwirken, „dass eine Formulierungshilfe zur Plastiksteuer erst dann dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, wenn ein vollständiger und begründeter Gesetzentwurf vorliegt und die fachlich betroffenen Bundesministerien ordnungsgemäß beteiligt worden sind“.
Auch müssten zuvor „die wirtschaftlichen, administrativen und ökologischen Folgen belastbar unter Einbeziehung des Nationalen Normenkontrollrats geprüft“ werden. Die Absender mahnten zudem eine „angemessene parlamentarische Beratung unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse und von Sachverständigen“ an.
Zu den Unterzeichnern gehört als branchenfremder Verband auch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ). Wie bei Verbrauchsteuern üblich, müsste der Zoll die Abgabe umsetzen. BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel kritisierte, dass „nicht einmal klar definiert ist, was überhaupt besteuert werden soll“. Allein die Einrichtung der digitalen Infrastruktur könne etwa ein Jahr dauern.
Bereits seit 2021: EU-Plastikabgabe
Bereits seit 2021 gibt es eine EU-weite Plastikabgabe. Sie wurde vor allem als Finanzierungsinstrument für den EU-Haushalt eingeführt.
So zahlen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle. Deutschland hat diese Zahlung bislang aus dem Bundeshaushalt geleistet. Diese Abgabe soll nun durch die Einführung der nationalen Plastiksteuer geleistet werden. Im Haushalt 2027 sind rund 1,26 Milliarden Euro dafür eingeplant.
Außerdem gibt es hierzulande seit 2024–2025 den sogenannten Einwegkunststofffonds. Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müssen dafür Abgaben zahlen. Dies gilt etwa für To-go-Verpackungen, Getränkebecher, Tüten und Folien. Ab 2027 kommen überdies kunststoffhaltige Feuerwerkskörper hinzu.
Andere EU-Länder haben bereits nationale Plastiksteuern eingeführt. Dazu gehört beispielsweise Spanien, das seit 2023 je Kilogramm 45 Cent auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen erhebt.
In Portugal und in Litauen gibt es ebensolche Abgaben. In Großbritannien kassiert der Fiskus seit April 2022 eine Steuer auf Kunststoffverpackungen mit weniger als 30 Prozent Recyclingkunststoff.
Der bereits erwähnte Kunststoffverband weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass das erhoffte Ziel der Steuer – mehr Recycling, weniger Verpackungsmüll – fraglich sei. So habe ein Gutachten aus dem Jahr 2026 keine eindeutigen Auswirkungen auf die Umwelt in diesen Ländern nachweisen können.

