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Sind unser Obst und Gemüse noch gesund?

Immer wieder sorgen Rückrufe von Lebensmitteln für öffentliche Aufmerksamkeit. Zu den jüngsten Fällen zählt unter anderem der Rückruf einer tiefgefrorenen Biobeerenmischung, die über Aldi, Lidl und Netto vertrieben wurde, nachdem Noroviren nachgewiesen wurden.
Eine Untersuchung der Verbraucherorganisation foodwatch, die im April veröffentlicht wurde, zeigte zudem: Von 64 in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und Österreich untersuchten Produkten enthielten 45 Proben – rund 67 Prozent – Rückstände von Pestiziden, die in Europa nicht zugelassen sind. (Das heißt nicht unbedingt, dass die EU-Grenzwerte überschritten wurden. Foodwatch und andere Verbraucherorganisationen fordern, dass die Schwellenwerte für nicht zugelassene Pestizide auf null gesetzt werden.)
Solche Fälle werfen die Frage auf, wie sich die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln in Deutschland langfristig entwickelt haben. Sind unser Obst und Gemüse heute tatsächlich häufiger von Qualitätsproblemen betroffen als früher? Oder haben sich ihre Qualität und die Lebensmittelsicherheit in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt sogar verbessert?

„Die gute alte Zeit“ – war sie auch gut für die Lebensmittelproduktion?

Die moderne Landwirtschaft entstand im Zuge der Industrialisierung ab etwa 1850, gewann in Deutschland aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg an Bedeutung – durch Mechanisierung, den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie moderne Züchtungsmethoden.
Schon vor dem Zweiten Weltkrieg gab es Pflanzenschutzmaßnahmen, etwa auf Basis von Kupferpräparaten oder anderen damals bekannten Mitteln gegen Krankheiten und Schädlinge. Die Landwirtschaft war also auch damals nicht frei von chemischen Mitteln zur Schädlingsbekämpfung, wie wir es heute im Bioanbau verstehen.

Die Grüne Revolution

Nach 1950 begann die Grüne Revolution, die durch eine starke Intensivierung der Landwirtschaft zwischen etwa 1965 und 1980 mit Hochleistungssorten, Mineraldünger, Pflanzenschutz und Bewässerung geprägt war. Diese Entwicklung erhöhte die Nahrungsmittelproduktion weltweit erheblich und prägt die moderne Landwirtschaft bis heute.
Vor der Grünen Revolution besaßen viele Kulturpflanzen vermutlich eine etwas höhere Nährstoffdichte als heutige Hochleistungssorten. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen für einige Obst- und Gemüsesorten Rückgänge bei Mineralstoffen und Vitaminen im Verlauf des 20. Jahrhunderts.
Als Ursache gilt unter anderem der sogenannte Verdünnungseffekt, bei dem höhere Erträge zu geringeren Nährstoffkonzentrationen führen können. Gleichzeitig verbesserte die Grüne Revolution die weltweite Ernährungssicherheit erheblich, da die Erträge von Grundnahrungsmitteln stark anstiegen und Millionen Menschen vor Hunger bewahrt wurden.
Die Grüne Revolution führte zugleich zu einem deutlich höheren Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel als in der traditionellen Landwirtschaft zuvor. Die neuen Hochertragssorten waren häufig auf den Schutz durch Pflanzenschutzmittel angewiesen, um ihre Leistungsfähigkeit auszuschöpfen.
So stiegen zwar Erträge und Ernährungssicherheit vieler Länder erheblich, gleichzeitig entstanden jedoch neue Umwelt- und Gesundheitsdebatten über den Pestizideinsatz. Einige damals verwendete Wirkstoffe wie das Insektizid DDT gelten heute als umwelt- oder gesundheitsschädlich und wurden inzwischen verboten oder stark eingeschränkt.

Die Wurzeln des Ökolandbaus

Wer annimmt, die ökologische Landwirtschaft sei erst als Reaktion auf die Probleme der Grünen Revolution entstanden, irrt sich. Sie entstand in Deutschland bereits in den 1920er-Jahren als Reaktion auf die zunehmende Industrialisierung der Landwirtschaft.
Als Geburtsstunde des modernen Biolandbaus gilt der „Landwirtschaftliche Kurs“ von Rudolf Steiner, eine Reihe von Vorträgen über die biologisch-dynamische Landwirtschaft im Jahr 1924. Die Biobewegung wollte Bodenfruchtbarkeit, Tiergesundheit und Lebensmittelqualität erhalten und setzte deshalb auf natürliche Kreisläufe statt auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel.
Größere wirtschaftliche Bedeutung erlangte der ökologische Landbau in Deutschland ab den 1970er-Jahren mit der Gründung von Anbauverbänden wie Bioland. 1991 schuf die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft mit der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 den ersten gemeinschaftsweiten Rechtsrahmen für den ökologischen Landbau.

Sind Biolebensmittel gesünder?

Untersuchungen zeigen, dass Biolebensmittel bei bestimmten Inhaltsstoffen wie Antioxidantien und Polyphenolen sowie teilweise bei Vitamin C, Eisen und Magnesium höhere Konzentrationen aufweisen können. Die Unterschiede lassen sich jedoch nicht bei allen Lebensmitteln und Nährstoffen nachweisen.
Wissenschaftler gehen daher davon aus, dass Bioprodukte tendenziell eine etwas höhere Nährstoffdichte bestimmter Inhaltsstoffe besitzen können, ohne dass grundsätzlich alle Biolebensmittel deutlich nährstoffreicher sind als konventionell erzeugte.
Ein möglicher Grund liegt im langsameren Wachstum der Pflanzen, da im Bioanbau ohne Kunstdünger gearbeitet wird – das wirkt dem Verdünnungseffekt in der Nährstoffdichte entgegen.

Haben die Rückstände in Obst und Gemüse abgenommen?

In der EU gelten heute deutlich strengere Zulassungs- und Kontrollverfahren als noch vor 20 bis 30 Jahren. Viele ältere, als besonders problematisch geltende Wirkstoffe wurden verboten oder stark eingeschränkt.
Aktuelle Daten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für das Berichtsjahr 2024 zeigen:
  • Es wurden mehr als 9.000 Lebensmittelproben analysiert.
  • Rund 99 Prozent der Proben lagen innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
  • Das gesundheitliche Risiko durch Pestizidrückstände wird von der EFSA als niedrig eingestuft.
Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Rückstände vorhanden sind. Rund 55 Prozent der Obst- und Gemüsesorten enthielten messbare Rückstände; diese lagen jedoch meist unter den gesetzlichen Höchstwerten.
Zudem können sich Stoffe, die für sich innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegen, aufgrund von Wechselwirkungen untereinander gegenseitig verstärken.

Nicht nur die Anbaumethode

Viele Ernährungswissenschaftler sehen heute nicht die Anbaumethode allein als entscheidend an, sondern:
  • Bodengesundheit
  • Sortenauswahl
  • Reifegrad bei der Ernte
  • Lagerdauer
  • Frische des Produkts
Eine frisch geerntete Karotte vom regionalen Bauern kann deshalb nährstoffreicher sein als eine Biokarotte, die mehrere Wochen gelagert wurde oder einen langen Transport hinter sich hat. Umgekehrt kann ein Bioprodukt geringere Pestizidrückstände und mehr sekundäre Pflanzenstoffe enthalten als ein Produkt, das nicht biologisch angebaut wurde.
Obst und Gemüse sind heute im Hinblick auf Schadstoffe, Hygiene und Lebensmittelsicherheit besser kontrolliert als jemals zuvor. Die Belastung durch problematische Pflanzenschutzmittel konnte durch strengere gesetzliche Vorgaben und umfangreiche Kontrollen reduziert werden.
Gleichzeitig weisen einige moderne Kulturpflanzen bei bestimmten Vitaminen und Mineralstoffen teilweise geringere Konzentrationen auf als ältere Sorten. Deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, dass Obst und Gemüse heute grundsätzlich gesünder oder ungesünder sind. Die Lebensmittel sind heute sicherer, während die Nährstoffdichte einzelner Pflanzenarten teilweise zurückgegangen sein kann.
Als Fazit, kann man sagen: Durch die Technologisierung in der Landwirtschaft, den An- und Ausbau der Biolandwirtschaft sowie die ungeheure Vielfalt an Obst- und Gemüsesorten und die starke Lebensmittelkontrollen hat der Verbraucher eine größere Auswahl an gesunden und sicheren Lebensmitteln, als er sie jemals zuvor hatte.
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Glyphosat-Urteil: Oberster Gerichtshof der USA stärkt Bayer-Tochter Monsanto


In Kürze:

  • Supreme Court hebt Schadensersatzurteil gegen Monsanto im Fall Monsanto v. Durnell auf.
  • Bundesstaaten dürfen nach Auffassung des Gerichts keine zusätzlichen Krebswarnhinweise verlangen, wenn die EPA diese nicht vorschreibt.
  • Das Urteil betrifft die Zuständigkeit zwischen Bundesrecht und einzelstaatlichem Deliktsrecht – nicht die wissenschaftliche Bewertung von Glyphosat.
  • Für Bayer könnte die Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf tausende noch anhängige Verfahren in den USA haben.

 
Der Supreme Court der USA hat der Bayer-Tochter Monsanto einen möglicherweise weitreichenden Erfolg rund um sein Pflanzenschutzmittel Glyphosat verschafft. Am Donnerstag, 25. Juni, fällte der Oberste Gerichtshof sein Urteil im Fall Monsanto v. Durnell. Darin beschränkten die Verfassungsrichter mit einer Mehrheit von 7 zu 2 Stimmen die Befugnisse von Bundesstaaten, über staatliches Deliktsrecht zusätzliche Kennzeichnungspflichten zu begründen.
Konkret geht es um das Produkt „Roundup“, dessen Wirkstoff Glyphosat ist. Der Supreme Court entschied, dass Bundesstaaten Hersteller grundsätzlich nicht wegen fehlender Warnhinweise auf mögliche Krebsrisiken haftbar machen dürfen, wenn die US-Umweltbehörde EPA einen solchen nicht verlangt. Das Urteil könnte Bedeutung für mehrere tausend noch anhängige Verfahren gegen Monsanto in den USA entfalten.

Streit um Glyphosat: Gefahr oder unbedenkliches Hilfsmittel?

Im Jahr 2018 hat die Bayer AG Monsanto übernommen. Damit ist der Konzern auch in zehntausende anhängige Klagen eingetreten, die sich gegen das Tochterunternehmen richten. Im Regelfall geht es dabei um „Roundup“. Die Kläger leiden unter dem sogenannten Non-Hodgkin-Lymphom, einer Krebserkrankung des lymphatischen Systems. Alle hatten zuvor den Unkrautvernichter über viele Jahre hinweg verwendet.
Die Kläger sehen nicht nur eine Korrelation zwischen beiden Ereignissen, sondern auch eine Kausalität. Sie stützen sich unter anderem auf eine Bewertung der Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) aus dem Jahr 2015, wonach Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ sei.
Eine Risikobewertung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA kam im selben Jahr zu dem Schluss, dass „weder epidemiologische Daten noch Tierstudien einen Kausalzusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs beim Menschen zeigen“. Es gibt eine Vielzahl an weiteren Studien, die für oder gegen eine Unbedenklichkeit von Glyphosat sprechen.

WHO betont grundsätzliches Krebsrisiko – EPA die Wahrscheinlichkeit

Dass dieselben Daten zu unterschiedlichen Bewertungen führen können, liegt oft in unterschiedlichen Forschungsfragen begründet. Die Kläger stützen sich regelmäßig auf Gefahrbewertungen wie jene der IARC. Diese stellen regelmäßig auf die grundsätzliche Eignung eines Stoffes ab, Krebs zu erzeugen. Regulierungsbehörden hingegen bewerten das reale Risiko bei typischer Exposition. Sie betrachten, in welcher Menge Menschen bei bestimmungsgemäßer Anwendung oder im Alltag realistischerweise mit dem Stoff in Berührung kommen.
Die Kläger in den Monsanto-Verfahren werfen Monsanto vor, die Bevölkerung nicht hinreichend vor einem Krebsrisiko gewarnt zu haben. Es handelt sich um sogenannte Failure-to-Warn-Klagen. Der regelmäßig damit verbundene Vorwurf lautet, Monsanto hätte explizit auf dem Etikett Warnhinweise bezüglich des Krebsrisikos anbringen müssen.
Im Jahr 1974 hatte die US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) Glyphosat erstmals registriert. Sie hatte den Wirkstoff mehrfach überprüft. Dabei kam sie wiederholt zu dem Ergebnis, dieses sei „not likely to be carcinogenic to humans“ – eine karzinogene Wirkung auf Menschen sei nicht wahrscheinlich.

Supreme Court verweist auf ähnliche Bewertungen in anderen Ländern

Aus diesem Grund verlangte die EPA auch keinen entsprechenden Warnhinweis auf ein mögliches Krebsrisiko. Der Supreme Court verwies auch darauf, dass weltweit die EPA-ähnlichen Behörden zu ähnlichen Einschätzungen gekommen seien. Dies sei etwa in Kanada, Australien, Japan und der EU der Fall gewesen.
Ein Geschworenengericht in Missouri hatte jedoch dem Kläger John Durnell im Jahr 2023 mehr als eine Million US-Dollar an Schadensersatz zugesprochen. Er hatte nach eigenen Angaben etwa 20 Jahre lang „Roundup“ benutzt. Mittlerweile wurde bei ihm ein Non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert. Das Berufungsgericht in Missouri bestätigte das Urteil, Monsanto zog daraufhin vor den Supreme Court.
Dieser hob das Urteil nun auf. Dabei ging er gar nicht erst auf die Frage ein, inwieweit Glyphosat Krebs erregen kann oder nicht. Vielmehr beschränkte sich das Oberstgericht auf eine Frage der Reichweite von Gesetzgebungskompetenzen. Die Mehrheitsmeinung sagte, das Bundesrecht verdränge in diesem Fall das Recht der Bundesstaaten.

EPA-Einschätzung zu Glyphosat bleibt relevant

Das Gesetz FIFRA (Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act) sieht nicht vor, dass Bundesstaaten Kennzeichnungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel verlangen, die über jene des Bundes hinausgehen oder davon abweichen. Die EPA habe auf dieser Grundlage „Roundup“ ohne Krebswarnung zugelassen und ihre Entscheidung mehrfach bestätigt.
Hersteller seien gesetzlich verpflichtet, das von der EPA vorgeschriebene Etikett zu verwenden. Entsprechend sei Missouri nicht dazu ermächtigt, Monsanto dafür haftbar zu machen, dass kein Krebshinweis darauf enthalten sei. Einen solchen zu verlangen, wäre Sache der Bundesbehörde gewesen. Diese ist – so die Meinung der Senatsmehrheit – nicht nur eine beratende Behörde. Sie entscheide aktiv, welche Warnungen erforderlich seien und welche nicht.
Richter Brett Kavanaugh, der diese verfasste, argumentierte, der Kongress habe ausdrücklich bundesweit einheitliche Kennzeichnungen gewollt. Könne jeder Bundesstaat eigene Etiketten mit Warnhinweisen drucken, gäbe es keine bundesweit einheitlichen Kennzeichnungen mehr. Um das zu verhindern, sei der FIFRA verabschiedet worden. Hersteller müssten sich daher an die Vorgaben der EPA halten, Hersteller dürften nicht davon abweichen. Die Bundesstaaten dürften deshalb aber auch nicht von der Bundesvorgabe abweichende Landesregeln verlangen.

Zwei Richter im Supreme Court weichen ab

Das Minderheitsvotum kam von Richter Ketanji Brown Jackson und Neil Gorsuch. Diese erklärten, die EPA-Zulassung sei keine verbindliche gesetzliche Vorgabe, sondern lediglich eine Registrierung. FIFRA verbiete zusätzliche Anforderungen, nicht aber Klagen, die ähnliche Ziele verfolgten wie das Bundesrecht – nämlich die Durchsetzung ausreichender Warnpflichten. Zudem nehme das Urteil den Geschädigten eine wichtige Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.
Das Urteil dürfte nun das Scheitern einer Vielzahl an Klagen nach sich ziehen, die sich auf die gleiche Anspruchsgrundlage stützen. Es bedeutet jedoch nicht, dass Klagen gegen Monsanto auf anderer Grundlage nicht noch möglich wären. Für Bayer bedeutet das Urteil grundsätzlich aber eine Stärkung seiner Position. Es stärkt zugleich die Rolle der EPA als maßgebliche Bundesbehörde für die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln.
US-Präsident Donald Trump hatte Glyphosat und phosphoreszierte Herbizide im Februar 2026 in einer Exekutivverordnung als entscheidende Chemikalien für die nationale Verteidigung eingestuft. Der Schritt hat Unmut in der sogenannten MAHA-Bewegung („Make America Healthy Again“) ausgelöst, die als strikter Gegner von Glyphosat gilt.