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Glyphosat-Urteil: Oberster Gerichtshof der USA stärkt Bayer-Tochter Monsanto


In Kürze:

  • Supreme Court hebt Schadensersatzurteil gegen Monsanto im Fall Monsanto v. Durnell auf.
  • Bundesstaaten dürfen nach Auffassung des Gerichts keine zusätzlichen Krebswarnhinweise verlangen, wenn die EPA diese nicht vorschreibt.
  • Das Urteil betrifft die Zuständigkeit zwischen Bundesrecht und einzelstaatlichem Deliktsrecht – nicht die wissenschaftliche Bewertung von Glyphosat.
  • Für Bayer könnte die Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf tausende noch anhängige Verfahren in den USA haben.

 
Der Supreme Court der USA hat der Bayer-Tochter Monsanto einen möglicherweise weitreichenden Erfolg rund um sein Pflanzenschutzmittel Glyphosat verschafft. Am Donnerstag, 25. Juni, fällte der Oberste Gerichtshof sein Urteil im Fall Monsanto v. Durnell. Darin beschränkten die Verfassungsrichter mit einer Mehrheit von 7 zu 2 Stimmen die Befugnisse von Bundesstaaten, über staatliches Deliktsrecht zusätzliche Kennzeichnungspflichten zu begründen.
Konkret geht es um das Produkt „Roundup“, dessen Wirkstoff Glyphosat ist. Der Supreme Court entschied, dass Bundesstaaten Hersteller grundsätzlich nicht wegen fehlender Warnhinweise auf mögliche Krebsrisiken haftbar machen dürfen, wenn die US-Umweltbehörde EPA einen solchen nicht verlangt. Das Urteil könnte Bedeutung für mehrere tausend noch anhängige Verfahren gegen Monsanto in den USA entfalten.

Streit um Glyphosat: Gefahr oder unbedenkliches Hilfsmittel?

Im Jahr 2018 hat die Bayer AG Monsanto übernommen. Damit ist der Konzern auch in zehntausende anhängige Klagen eingetreten, die sich gegen das Tochterunternehmen richten. Im Regelfall geht es dabei um „Roundup“. Die Kläger leiden unter dem sogenannten Non-Hodgkin-Lymphom, einer Krebserkrankung des lymphatischen Systems. Alle hatten zuvor den Unkrautvernichter über viele Jahre hinweg verwendet.
Die Kläger sehen nicht nur eine Korrelation zwischen beiden Ereignissen, sondern auch eine Kausalität. Sie stützen sich unter anderem auf eine Bewertung der Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) aus dem Jahr 2015, wonach Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ sei.
Eine Risikobewertung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA kam im selben Jahr zu dem Schluss, dass „weder epidemiologische Daten noch Tierstudien einen Kausalzusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs beim Menschen zeigen“. Es gibt eine Vielzahl an weiteren Studien, die für oder gegen eine Unbedenklichkeit von Glyphosat sprechen.

WHO betont grundsätzliches Krebsrisiko – EPA die Wahrscheinlichkeit

Dass dieselben Daten zu unterschiedlichen Bewertungen führen können, liegt oft in unterschiedlichen Forschungsfragen begründet. Die Kläger stützen sich regelmäßig auf Gefahrbewertungen wie jene der IARC. Diese stellen regelmäßig auf die grundsätzliche Eignung eines Stoffes ab, Krebs zu erzeugen. Regulierungsbehörden hingegen bewerten das reale Risiko bei typischer Exposition. Sie betrachten, in welcher Menge Menschen bei bestimmungsgemäßer Anwendung oder im Alltag realistischerweise mit dem Stoff in Berührung kommen.
Die Kläger in den Monsanto-Verfahren werfen Monsanto vor, die Bevölkerung nicht hinreichend vor einem Krebsrisiko gewarnt zu haben. Es handelt sich um sogenannte Failure-to-Warn-Klagen. Der regelmäßig damit verbundene Vorwurf lautet, Monsanto hätte explizit auf dem Etikett Warnhinweise bezüglich des Krebsrisikos anbringen müssen.
Im Jahr 1974 hatte die US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) Glyphosat erstmals registriert. Sie hatte den Wirkstoff mehrfach überprüft. Dabei kam sie wiederholt zu dem Ergebnis, dieses sei „not likely to be carcinogenic to humans“ – eine karzinogene Wirkung auf Menschen sei nicht wahrscheinlich.

Supreme Court verweist auf ähnliche Bewertungen in anderen Ländern

Aus diesem Grund verlangte die EPA auch keinen entsprechenden Warnhinweis auf ein mögliches Krebsrisiko. Der Supreme Court verwies auch darauf, dass weltweit die EPA-ähnlichen Behörden zu ähnlichen Einschätzungen gekommen seien. Dies sei etwa in Kanada, Australien, Japan und der EU der Fall gewesen.
Ein Geschworenengericht in Missouri hatte jedoch dem Kläger John Durnell im Jahr 2023 mehr als eine Million US-Dollar an Schadensersatz zugesprochen. Er hatte nach eigenen Angaben etwa 20 Jahre lang „Roundup“ benutzt. Mittlerweile wurde bei ihm ein Non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert. Das Berufungsgericht in Missouri bestätigte das Urteil, Monsanto zog daraufhin vor den Supreme Court.
Dieser hob das Urteil nun auf. Dabei ging er gar nicht erst auf die Frage ein, inwieweit Glyphosat Krebs erregen kann oder nicht. Vielmehr beschränkte sich das Oberstgericht auf eine Frage der Reichweite von Gesetzgebungskompetenzen. Die Mehrheitsmeinung sagte, das Bundesrecht verdränge in diesem Fall das Recht der Bundesstaaten.

EPA-Einschätzung zu Glyphosat bleibt relevant

Das Gesetz FIFRA (Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act) sieht nicht vor, dass Bundesstaaten Kennzeichnungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel verlangen, die über jene des Bundes hinausgehen oder davon abweichen. Die EPA habe auf dieser Grundlage „Roundup“ ohne Krebswarnung zugelassen und ihre Entscheidung mehrfach bestätigt.
Hersteller seien gesetzlich verpflichtet, das von der EPA vorgeschriebene Etikett zu verwenden. Entsprechend sei Missouri nicht dazu ermächtigt, Monsanto dafür haftbar zu machen, dass kein Krebshinweis darauf enthalten sei. Einen solchen zu verlangen, wäre Sache der Bundesbehörde gewesen. Diese ist – so die Meinung der Senatsmehrheit – nicht nur eine beratende Behörde. Sie entscheide aktiv, welche Warnungen erforderlich seien und welche nicht.
Richter Brett Kavanaugh, der diese verfasste, argumentierte, der Kongress habe ausdrücklich bundesweit einheitliche Kennzeichnungen gewollt. Könne jeder Bundesstaat eigene Etiketten mit Warnhinweisen drucken, gäbe es keine bundesweit einheitlichen Kennzeichnungen mehr. Um das zu verhindern, sei der FIFRA verabschiedet worden. Hersteller müssten sich daher an die Vorgaben der EPA halten, Hersteller dürften nicht davon abweichen. Die Bundesstaaten dürften deshalb aber auch nicht von der Bundesvorgabe abweichende Landesregeln verlangen.

Zwei Richter im Supreme Court weichen ab

Das Minderheitsvotum kam von Richter Ketanji Brown Jackson und Neil Gorsuch. Diese erklärten, die EPA-Zulassung sei keine verbindliche gesetzliche Vorgabe, sondern lediglich eine Registrierung. FIFRA verbiete zusätzliche Anforderungen, nicht aber Klagen, die ähnliche Ziele verfolgten wie das Bundesrecht – nämlich die Durchsetzung ausreichender Warnpflichten. Zudem nehme das Urteil den Geschädigten eine wichtige Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.
Das Urteil dürfte nun das Scheitern einer Vielzahl an Klagen nach sich ziehen, die sich auf die gleiche Anspruchsgrundlage stützen. Es bedeutet jedoch nicht, dass Klagen gegen Monsanto auf anderer Grundlage nicht noch möglich wären. Für Bayer bedeutet das Urteil grundsätzlich aber eine Stärkung seiner Position. Es stärkt zugleich die Rolle der EPA als maßgebliche Bundesbehörde für die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln.
US-Präsident Donald Trump hatte Glyphosat und phosphoreszierte Herbizide im Februar 2026 in einer Exekutivverordnung als entscheidende Chemikalien für die nationale Verteidigung eingestuft. Der Schritt hat Unmut in der sogenannten MAHA-Bewegung („Make America Healthy Again“) ausgelöst, die als strikter Gegner von Glyphosat gilt.
 

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