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Über 12.000 Anträge: Warum immer mehr den Kriegsdienst verweigern


In Kürze

  • Bis Ende August sind 12.102 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen.
  • Damit haben sich die Anträge zum gesamten Vorjahr mehr als verdreifacht.
  • Als Auslöser gelten das Wehrdienstmodernisierungsgesetz und geopolitische Entwicklungen.
  • Ab Juli 2027 ist die verpflichtende Musterung aller jungen Männer vorgesehen; Frauen können sich freiwillig melden.

Während Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) auf genügend freiwillige Meldungen für den Dienst an der Waffe bei der Bundeswehr setzt, steigen gleichzeitig die Zahlen der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung drastisch, obwohl die allgemeine Wehrpflicht nach wie vor ausgesetzt ist.
Zuständig für Anträge auf Kriegsdienstverweigerung sind zwei Stellen: das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr sowie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln, das die Entscheidung über die Anerkennung oder Ablehnung der Anträge trifft.

Bis Ende August 12.102 Anträge

Wie die Sprecherin des BAFzA Epoch Times mitteilte, sind mit Stand 31. August 12.102 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung bei ihrem Bundesamt eingegangen. Im Vergleich dazu fielen die Zahlen in den vergangenen beiden Jahren deutlich niedriger aus. 2024 wurden 2.249 Anträge gestellt, 2025 waren es 3.879. Damit hat sich alleine bis Ende August dieses Jahres die Antragszahl zum gesamten Vorjahr mehr als verdreifacht.
Als Auslöser für Antragsflut teilte die BAFzA-Sprecherin mit, dass nach Ansicht der Behörde „der Anstieg der Antragszahlen auf Kriegsdienstverweigerung im Kontext aktueller weltpolitischer Entwicklungen sowie einer erhöhten öffentlichen Aufmerksamkeit für den Versand von Fragebögen durch die Bundeswehr im Zusammenhang mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG) zu sehen“ sei.
Ein anhaltender Anstieg der Anzahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung sei bereits seit dem Jahr 2022 festgestellt worden. Im Februar 2022 überfiel Russland die Ukraine. Seither unterstützt die NATO die Ukraine finanziell und mit Waffen. Zudem fordert seit dem Jahr 2023 Verteidigungsminister Pistorius, dass Deutschland bis zum Jahr 2029 „kriegstüchtig“ sein müsse.

Zwangsversetzung an die NATO-Ostflanke

Die Wehrpflicht ist zwar weiterhin ausgesetzt. Sollte Pistorius jedoch sein Personalziel von etwa 80.000 mehr freiwillige Berufssoldaten verfehlen, könnte der Bundestag eine sogenannte Bedarfswehrpflicht aktivieren.
Dass dies ein realistisches Szenario sein könnte, zeigt ein Blick nach Osten. Selbst unter Soldaten der Bundeswehr gibt es nur eine begrenzte Bereitschaft, sich freiwillig an die sogenannte NATO-Ostflanke versetzen zu lassen.  Die Litauen-Brigade ist bislang zu 80 Prozent besetzt. Dabei handele es sich „ausschließlich“ um Freiwillige, so das Bundesverteidigungsministerium.
Mitte September teilte die Behörde mit, dass für den weiteren Aufbau der Einheit Bundeswehrsoldaten nun auch zwangsweise dorthin versetzt werden sollen. Das Ministerium erklärte:
„In wenigen Bereichen werden ab sofort auch ergänzend verpflichtende Maßnahmen zum Einsatz kommen.“

Musterung: wer ist geeignet als Soldat?

Unabhängig von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, bestehen. Hierfür gibt es ein kompliziertes Verfahren.
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung muss schriftlich beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) in Köln eingereicht werden. Von dort erhält der Antragssteller eine Eingangsbestätigung und eine Vorladung zur Musterung.
Die Musterung ist laut Bundeswehr ein „Verfahren“ mittels dessen die Bundeswehr feststellt, „wer geeignet für den Dienst als Soldat oder Soldatin“ ist. Dort wird die körperliche und geistige Eignung sowie die gesundheitliche Verfassung des Gemusterten überprüft.

Ab Juli 2027 ist die Musterung aller jungen Männer verpflichtend.

Foto: picture alliance / dpa

Da es noch nicht genügend Musterungszentren gibt, werden laut Bundeswehr momentan zunächst diejenigen zu einem „Assessment“ eingeladen, die sich aktiv „für den Dienst in der Truppe interessieren und auf Basis ihrer Antworten auf den Fragebogen für den Dienst in den Streitkräften geeignet erscheinen“.
Bei einem „Assessment“ – zu Deutsch Bewertung – lösen Teilnehmer praktische Aufgaben, Fallstudien oder Rollenspiele, während Beobachter ihr Verhalten bewerten.
Grundsätzlich werden nur Männer gemustert. Denn nur sie fallen unter das Wehrpflichtgesetz, das die Musterung rechtlich begründet. Frauen werden nur dann gemustert, wenn sie sich freiwillig für die Bundeswehr melden.

Verweigerung des Kriegsdiensts

Für Kriegsdienstverweigerer gilt folgende Regelung: Fällt die Musterung positiv aus, wird der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergereicht. Dieses entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Antrages.
Anträge von Wehrpflichtigen, die vor dem 1. Januar 2010 geboren wurden und nicht bei der Bundeswehr gedient haben, werden ohne vorherige Musterung an das BAFzA weitergeleitet.
Zu einem vollständigen Antrag verlangt das BAFzA folgende Dokumente: einen unterschriebenen Begleitbrief, aus dem hervorgeht, dass sich der Antragsteller auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung beruft, ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf sowie „eine ausführlich und persönlich verfasste Begründung, in der die Bewegründe für die Gewissensentscheidung dargestellt werden“, so die BAFzA-Sprecherin.

1.048 Anträge im letzten Jahr abgelehnt

Da es zwischen dem Antragseingang beim Personalamt der Bundeswehr und der Weiterleitung an das BAFzA eine Verzögerung gibt, kann davon ausgegangen werden, dass in diesem Jahr bereits mehr Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen sind, als das BAFzA bislang registrieren konnte.
Nach Angaben der Amts-Sprecherin wurden bis Ende August 428 Anträge abgelehnt. Im Jahr 2024 waren es 280 Ablehnungen und im Jahr 2025 wurden 1.048 Anträge abgelehnt. Dazu führt das Bundesamt näher aus, dass die Zahl der abgelehnten Anträge nicht exakt der Zahl der Bescheide im selben Zeitraum entspricht, da es zum Beispiel auch Altfälle gibt, deren Bearbeitung sich aufgrund von Nachfragen verzögert. Deshalb könne die Zahl der Bescheide nicht direkt miteinander vergleichen werden.
Zu den Gründen für Ablehnungen wollte sich das BAFzA nicht äußern, da keine „Erhebung über die Gründe für eine Ablehnung eines Antrages auf Kriegsdienstverweigerung“ vorgenommen werde.
Grundsätzlich gebe es aber folgende Ablehnungsgründe: Wenn ein Antragsteller die Musterung verweigert, der Antrag nicht vollständig ist „und der Antragsteller der Aufforderung durch das BAFzA, diesen zu vervollständigen, nicht nachkommt, die dargelegten Beweggründe auch nach schriftlicher, ggf. mündlicher Anhörung nicht begründet werden können oder Zweifel an der Wahrheit der Angaben der Antragsteller trotz vorheriger Anhörung besteht“, so die BAFzA-Sprecherin.
Danach gefragt, wie das Bundesamt die neue Flut an Anträgen bewältigt, teilte die Sprecherin mit, dass derzeit „bestehende Strukturen sukzessive“ angepasst würden.

Demonstration in Berlin-Kreuzberg gegen den Wehrdienst. Per Parlamentsbeschluss kann eine Bedarfswehrpflicht eingeführt werden – also eine tatsächliche Einberufung junger Männer zum Dienst, falls sich nicht genug Freiwillige melden.

Foto: Markus Lenhardt/dpa

Außerdem ermögliche das neue Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG) eine verlängerte Bearbeitungszeit für Anträge von Antragsstellern, die vor 2010 geboren sind. Laut § 13 Abs. 2 Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) soll allerdings über Anträge, die ohne vorherige Musterung an das BAFzA weitergeleitet werden, innerhalb von 9 Monaten nach Eingang beim BAPersBw entschieden werden.
Dazu die BAFzA-Sprecherin weiter:
„Die Bearbeitung der Anträge erfolgt einzelfallbezogen. Sie ist aufgrund des unterschiedlichen Werdegangs der Antragstellenden und der Darlegung der persönlichen Gründe sehr individuell.“
Das komplette Antragsverfahren für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist auf der BAFzA-Website beschrieben.
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Bundeswehr lädt 18-Jährige trotz „Nein“ zur Musterung vor


In Kürze:

  • Bundeswehr lädt auch 18-Jährige ohne Interesse am Wehrdienst zur Musterung.
  • Bis Ende August wurden rund 451.500 Fragebögen zur Wehrerfassung verschickt.
  • Flächendeckende Pflichtmusterungen sollen ab Juli 2027 beginnen.
  • Eine Musterung bedeutet nicht automatisch eine Einberufung zum Wehrdienst.

Die Bundeswehr hat damit begonnen, auch 18-Jährige Männer zur Musterung vorzuladen, die kein Interesse am Wehrdienst bekundet haben. Wie das Bundesverteidigungsministerium in einer Erklärung mitteilt, sei dies in etwa 1.000 Fällen im Rahmen der Wehrerfassung geschehen. Bis Ende August habe man dafür mehr als 451.500 Fragebögen verschickt.
Wie es in der Erklärung heißt, sei es gelungen, „Assessments und Einplanungen“ von Interessierten weiter zu steigern. Man habe vorrangig Personen kontaktiert, die im Fragebogen Interesse bekundet hatten. Zusätzlich habe man jedoch gemäß dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) mit der Musterung des Geburtsjahrgangs 2008 begonnen.

Die geplante Wiedereinführung der Musterung ruft Tausende auf die Straße. „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ am 5. Dezember 2025.

Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Fragebögen zur Bundeswehr: 96 Prozent Rücklauf unter Antwortpflichtigen

Die verpflichtende Musterung ist ab Juli 2027 flächendeckend vorgesehen. Bis dahin sollte die Bundeswehr ihre Kapazitäten ausbauen und bundesweit 24 moderne Musterungszentren errichten. Die Zahl der verpflichtenden Musterungen soll parallel zum Ausbau dieser Kapazitäten steigen.
Von den verschickten Fragebögen gingen 231.700 an Männer, für die dem neuen Wehrpflichtgesetz zufolge die Beantwortung verpflichtend war. Die Rücklaufquote lag dem Ministerium zufolge bei etwa 96 Prozent. Frauen und Menschen anderen Geschlechts, die nicht verpflichtet waren, zu reagieren, sandten nur zu etwa 3,5 Prozent die Bögen ausgefüllt zurück.
Für 3.400 Interessierte hat das Ministerium bis Ende August auch ein Bewertungszentrum organisiert. Nach derzeitigem Stand sind für 1.155 davon bereits konkrete Verwendungen eingeplant. Ihre Einberufung soll noch 2026 erfolgen. Im zweiten Quartal stufte das Ministerium 1.131 Personen als wehrdienstfähig ein.

Bundeswehr sieht Personalentwicklung innerhalb der Planvorgabe

Die Musterung stellt eine verpflichtende Untersuchung zur Feststellung der Tauglichkeit oder Untauglichkeit zum Wehrdienst dar. Ein Automatismus, dass dieser auch eine tatsächliche Heranziehung zum Wehrdienst folgt, der mit der Einberufung beginnt, ist damit nicht verbunden.
Nach dem derzeitigen Modell bleibt die eigentliche Ableistung des Wehrdienstes grundsätzlich freiwillig. Für eine allgemeine Heranziehung zum Wehrdienst wäre eine gesonderte gesetzliche Aktivierung der Wehrpflicht durch den Bundestag erforderlich. Das Ankreuzen eines „Nein“ im Fragebogen auf die Frage nach einem grundsätzlichen Dienstinteresse ist jedoch nicht zwingend mit einer Nichtvorladung zur Musterung verbunden.
Die Musterungen stehen im Kontext der Bestrebungen des Ministeriums, den Personalbestand der Bundeswehr dauerhaft aufzustocken. So soll bis 2035 die Zahl der aktiven Soldaten auf 255.000 bis 270.000 steigen. Ende August 2026 lag diese bei etwa 186.400. Gegenüber dem Vorjahresvergleichswert entsprach dies einem Plus von etwa 4.000 Soldaten. Dieser Zuwachs lag innerhalb des von der Bundeswehr definierten Zielkorridors von 186.000 bis 190.000.

Unentschuldigtes Fernbleiben kann sanktioniert werden

Das Jahr 2026 gilt im vorgesehenen Aufstockungsprozess als Aufbauphase. Hier wolle man neben Wehrdienstinteressierten in begrenztem Umfang auch Männer ohne Dienstinteresse mustern. Bis Juli 2027 möchte man durch Errichtung der 24 neuen Musterungszentren die entsprechenden Kapazitäten ausbauen. Ab Juli ist – beginnend mit Jahrgang 2008 – eine flächendeckende Musterung geplant.
Die Musterung stellt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung dar. Unentschuldigtes Fernbleiben kann Zwangsmittel und Sanktionen nach sich ziehen – sowie ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes und dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz bleibt davon unberührt.