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Neue Studie warnt: Sozialabgaben könnten bis 2035 auf fast 49 Prozent steigen


In Kürze:

  • Steigende Sozialabgaben: Laut einer neuen INSM-Studie könnte der Gesamtbeitragssatz bis 2035 von 42,8 auf 48,8 Prozent steigen.
  • Reformen bringen wenig Entlastung: Selbst mit den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung rechnen die Forscher 2035 noch mit einem Beitragssatz von 47,5 Prozent.
  • Sozialkassen unter Druck: Besonders Renten- und Arbeitslosenversicherung treiben den Anstieg. Im ungünstigsten Szenario könnten die Beiträge auf knapp 52 Prozent steigen.

 
Eine neue Studie prognostiziert einen deutlichen Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland. Bereits 2028 könnte die Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen 45 Prozent überschreiten. Selbst die geplanten Reformen der Bundesregierung würden den Anstieg nach Berechnungen des IGES-Instituts nur geringfügig bremsen.
Die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland könnten bis 2035 auf nahezu die Hälfte des beitragspflichtigen Bruttolohns steigen. Nach einer am Montag veröffentlichten Studie des IGES-Instituts im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erhöht sich der Gesamtbeitragssatz ohne weitere Strukturreformen von derzeit 42,8 auf 48,8 Prozent. Bereits 2028 rechnen die Wissenschaftler mit 45,4 Prozent.
Damit würde sich Deutschland weiter von der früher politisch angestrebten Grenze von 40 Prozent entfernen. Die bisherigen Reformvorhaben der Bundesregierung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung könnten die Entwicklung nach Einschätzung der Studienautoren zwar abschwächen, aber nicht aufhalten.
Der Gesamtbeitragssatz umfasst die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie werden grundsätzlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen, wobei es insbesondere in der Pflegeversicherung Abweichungen gibt. Die genannten Prozentsätze beschreiben somit nicht allein die Abzüge vom Gehalt der Beschäftigten, sondern die gesamte Beitragsbelastung.

Rentenversicherung steht vor deutlichem Beitragssprung

Den größten Anstieg in Prozentpunkten erwarten die Studienautoren bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihr Beitragssatz soll von derzeit 18,6 auf 20,9 Prozent im Jahr 2035 steigen. Bereits spätestens 2028 könnte er knapp 20 Prozent erreichen. Als wesentliche Ursachen nennen die Wissenschaftler die demografische Entwicklung und die weitgehend aufgebrauchten finanziellen Rücklagen der Rentenversicherung.
In den kommenden Jahren erreichen geburtenstarke Jahrgänge das Rentenalter. Damit wächst die Zahl der Rentenempfänger, während vergleichsweise weniger Beitragszahler nachrücken. Das umlagefinanzierte Rentensystem gerät dadurch zunehmend unter Druck: Die laufenden Rentenzahlungen werden überwiegend aus den Beiträgen der gegenwärtig Beschäftigten finanziert.
Noch stärker fällt der relative Anstieg in der Arbeitslosenversicherung aus. Hier prognostiziert das IGES-Institut eine Erhöhung des Beitragssatzes von 2,6 auf 4,4 Prozent. Das entspricht einem Zuwachs um rund 67 Prozent. Die finanziellen Schwierigkeiten zeigen sich bereits bei der Bundesagentur für Arbeit. Für 2026 erwartet sie nach Angaben der INSM ein Defizit von knapp neun Milliarden Euro. Bis zum Jahresende könnte ihr Schuldenstand auf rund zehn Milliarden Euro anwachsen.

Krankenkassen: Ausgaben wachsen schneller als Einnahmen

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen die Wissenschaftler langfristig mit steigenden Beiträgen. Der Beitragssatz einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag könnte von 17,7 auf 18,8 Prozent im Jahr 2035 zunehmen. Das von der Bundesregierung bereits beschlossene Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll den Anstieg zunächst begrenzen. Nach Einschätzung der Studienautoren dürfte die Entlastung jedoch nur vorübergehend wirken.
Für die 2030er-Jahre erwarten sie erneut eine zunehmende Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen. Die IGES-Wissenschaftler Martin Albrecht und Richard Ochmann verweisen zudem auf kurzfristige finanzielle Risiken. Sollten die Ausgaben 2027 ähnlich stark steigen wie zuletzt, könnte trotz der vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen eine Finanzierungslücke von 3,2 Milliarden Euro entstehen.
Hinzu kommt, dass die vom Bundestag am 15. Oktober beschlossenen Änderungen die ursprünglich erwarteten Einsparungen nach den Berechnungen der Wissenschaftler allein 2027 um knapp 500 Millionen Euro verringern könnten.

Pflegeversicherung benötigt bereits Milliardenhilfen

Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab. Sie ist nach Angaben der INSM bereits 2026 auf zwei Bundesdarlehen in Höhe von 3,2 Milliarden und 700 Millionen Euro angewiesen. Ohne zusätzliche Reformen könnte der Beitragssatz bis 2035 von 3,9 auf 4,8 Prozent steigen.
Ausschlaggebend ist neben den steigenden Pflegekosten die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Während die Studie für 2025 von 5,9 Millionen Pflegebedürftigen ausgeht, rechnen die Wissenschaftler für 2035 mit 8,3 Millionen. Das wäre ein Zuwachs um rund 2,4 Millionen Menschen innerhalb eines Jahrzehnts.
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz soll die Finanzierung stabilisieren. Nach den Berechnungen des IGES-Instituts reichen die vorgesehenen Maßnahmen allerdings bereits 2027 nicht aus. Für dieses Jahr erwarten die Studienautoren eine verbleibende Finanzierungslücke von etwa 1,3 Milliarden Euro.

Geplante Reformen senken Beitragssatz nur geringfügig

Besonders deutlich werden die Grenzen der bisherigen Reformvorhaben beim Vergleich verschiedener Szenarien. Ohne weitere Strukturreformen steigt der Gesamtbeitragssatz nach der mittleren Modellrechnung bis 2035 auf 48,8 Prozent.
Werden dagegen die geplanten Maßnahmen in Gesundheit und Pflege umgesetzt und die Rentenversicherung entsprechend den Empfehlungen der Alterssicherungskommission reformiert, könnte der Beitragssatz bei 47,5 Prozent liegen. Voraussetzung ist dabei, dass auf die zusätzliche Kapitalrente verzichtet wird.
Die Entlastung gegenüber dem Szenario ohne weitere Reformen würde damit lediglich 1,3 Prozentpunkte betragen. Anders sieht die Rechnung aus, wenn die empfohlene Kapitalrente eingeführt wird. Dabei soll ergänzend zum bisherigen Umlageverfahren Kapital aufgebaut werden, um spätere Rentenleistungen mitzufinanzieren.
Für den Aufbau dieses Kapitalstocks wären nach dem untersuchten Modell ab 2028 über vier Jahre schrittweise zusätzliche Rentenbeiträge von insgesamt zwei Prozentpunkten erforderlich. Der Gesamtbeitragssatz könnte dadurch 2035 sogar 49,3 Prozent erreichen. Eine spürbare Entlastung durch die Erträge des angesparten Kapitals erwarten die Wissenschaftler erst für die Zeit nach 2035.

Im ungünstigen Fall drohen mehr als 50 Prozent

Wie stark die Beiträge tatsächlich steigen, hängt auch von der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung ab. Das IGES-Institut hat deshalb drei Varianten der künftigen Rahmenbedingungen untersucht. Neben der mittleren Prognose mit 48,8 Prozent enthält die Studie ein günstigeres und ein ungünstigeres Szenario.
Unter günstigeren Bedingungen könnte der Gesamtbeitragssatz 2035 ohne zusätzliche Reformen bei 46,6 Prozent liegen. Bei ungünstiger Entwicklung halten die Wissenschaftler dagegen einen Anstieg auf knapp 52 Prozent für möglich. Die Zahlen sind Modellrechnungen und keine bereits beschlossenen Beitragssätze. Sie zeigen, welche Belastungen sich unter den jeweils angenommenen Bedingungen ergeben könnten.

INSM fordert höheres Renteneintrittsalter und mehr Eigenverantwortung

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft sieht in den Ergebnissen einen dringenden politischen Handlungsbedarf. „Die neue Prognose für die Sozialbeiträge ist ein Alarmsignal“, sagte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben anlässlich der Veröffentlichung.
Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen nahezu die Hälfte des beitragspflichtigen Bruttolohns für Sozialversicherungen aufbringen müssten, verteuere dies die Beschäftigung und verringere zugleich das verfügbare Nettoeinkommen der Arbeitnehmer, argumentiert Alsleben. Er warnt zudem vor negativen Auswirkungen auf Investitionen und Arbeitsplätze in Deutschland.
Die Organisation fordert deshalb weitergehende Veränderungen im Sozialversicherungssystem. Dazu gehören insbesondere ein Renteneintrittsalter, das an die steigende Lebenserwartung gekoppelt wird, eine stärkere kapitalgedeckte Altersvorsorge sowie mehr Eigenverantwortung in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Die zusätzliche Kapitaldeckung soll nach Vorstellung der INSM durch Einsparungen im bisherigen Umlagesystem finanziert werden, statt die Beiträge weiter zu erhöhen. „Die 40 Prozent müssen wieder das Ziel sein“, so Alsleben.
Die INSM wird von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie finanziert und setzt sich für marktwirtschaftliche Reformen ein. Ihre Forderungen sind daher von den wissenschaftlichen Modellrechnungen des beauftragten IGES-Instituts zu unterscheiden.

Was der Beitragsanstieg für Beschäftigte bedeutet

Steigende Sozialversicherungsbeiträge wirken sich auf beide Seiten des Arbeitsverhältnisses aus. Beschäftigte müssen bei unverändertem Bruttolohn grundsätzlich höhere Abzüge hinnehmen, während für Unternehmen die Lohnnebenkosten steigen.
Wie stark die tatsächliche Belastung ausfällt, hängt allerdings von der Verteilung der Beiträge, der individuellen Versicherungssituation und der Beitragsbemessungsgrenze ab. Oberhalb dieser Grenze werden zusätzliche Einkommen nicht mehr mit den jeweiligen Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Auch die Entwicklung der Bruttolöhne und der Steuern beeinflusst, wie viel Geld Beschäftigten letztlich zur Verfügung steht.
Die neue Studie macht damit vor allem eines deutlich: Selbst bei Umsetzung der derzeit untersuchten Reformvorhaben könnte der Finanzierungsbedarf der Sozialversicherungen in den kommenden Jahren erheblich wachsen. Ob und in welchem Umfang die prognostizierten Beitragserhöhungen tatsächlich eintreten, hängt von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung und den politischen Entscheidungen ab.

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