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EU-Coronahilfen: Rechnungshof bemängelt fehlende Nachweise über den Nutzen


In Kürze:

  • EU-Schulden: Deutschland wird ein rechnerischer Finanzierungsanteil von 118 Milliarden Euro zugerechnet.
  • Haushaltsbelastung: Ab 2028 beginnt die Rückzahlung der Corona-Schulden, die bis 2058 abgeschlossen sein soll.
  • Erfolgskontrolle: Der Europäische Rechnungshof bemängelt fehlende Nachweise für den Nutzen vieler Verwaltungsreformen.

 
Ein Antrag auf Kindergeld, eine Baugenehmigung oder die Anmeldung eines Unternehmens: Wer in Deutschland etwas von einer Behörde benötigt, muss häufig Informationen angeben, die der Staat längst besitzt. Die Digitalisierung sollte solche Vorgänge vereinfachen. Behörden sollten Daten austauschen, Anträge schneller bearbeiten und Bürgern unnötige Wege ersparen.
Dafür stellte die Europäische Union während und nach der Corona-Zeit Milliardenbeträge bereit. Nach Angaben des Europäischen Rechnungshofs waren allein für Reformen und Investitionen in die öffentliche Verwaltung in den Mitgliedstaaten rund 49,1 Milliarden Euro zugesagt.
Das Geld stammt aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Kernstück des Wiederaufbauprogramms „NextGenerationEU“, das 2020 beschlossen wurde, um die wirtschaftlichen Folgen von Corona abzufedern. Daneben sollte es auch langfristige Verbesserungen ermöglichen, etwa durch modernere Behörden und digitale Dienstleistungen.
Finanziert wurde das Programm mit Geld, das sich die EU an den Finanzmärkten geliehen hatte. Einen Teil erhielten die Mitgliedstaaten als Kredite, die sie selbst zurückzahlen müssen. Andere Mittel wurden als Zuschüsse vergeben. Für die Rückzahlung der dafür aufgenommenen Schulden kommt der gemeinsame EU-Haushalt auf, in den auch Deutschland einzahlt.
Doch die Ergebnisse bleiben vielfach hinter den Erwartungen zurück. In einem gerade erst veröffentlichten Sonderbericht kommt der Europäische Rechnungshof zu dem Ergebnis, dass zahlreiche untersuchte Reformen bislang nur begrenzte Verbesserungen gebracht haben.
Von 14 genauer geprüften Maßnahmen in vier Ländern, einschließlich Deutschland, erzielten lediglich fünf erhebliche Ergebnisse. Acht brachten nur begrenzte Verbesserungen. Bei einer weiteren ließ sich kein entsprechender Erfolg nachweisen. Die Zahlen beziehen sich auf die untersuchten Projekte, nicht auf sämtliche geförderten Verwaltungsreformen.

Warum die EU gemeinsame Schulden aufnahm

Im Juli des Corona-Jahres 2020 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer auf einen gemeinsamen Wiederaufbaufonds. Die EU-Kommission durfte bis zu 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 am Kapitalmarkt aufnehmen. Im Juni 2021 begann die Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen, dafür Anleihen an Investoren auszugeben.
Das Programm wurde als außergewöhnliche und zeitlich begrenzte Antwort auf die Pandemie beschlossen. Finanziert wurden Investitionen in Energieversorgung, Verkehr, Digitalisierung, Bildung und staatliche Reformen.
Bis Ende Januar 2026 waren nach Angaben des Rechnungshofs 577 Milliarden Euro aus dem zentralen Förderinstrument für Maßnahmen verplant. Davon entfielen 360 Milliarden Euro auf Zuschüsse und 217 Milliarden Euro auf Darlehen.
Rund 50 Milliarden Euro waren für die öffentliche Verwaltung bestimmt.

Deutschland unterschätzte die technischen Probleme

Wie schwierig Verwaltungsreformen sein können, zeigt Deutschland. Hier sollten Behörden künftig Informationen austauschen können, damit Bürger ihre persönlichen Angaben nicht bei jedem Antrag erneut einreichen müssen. Dieses sogenannte Once-Only-Prinzip ist auch im deutschen Registermodernisierungsgesetz verankert.
Doch bei der Umsetzung stieß die Bundesregierung auf erhebliche Schwierigkeiten. Nach den Feststellungen des Europäischen Rechnungshofs hatte das zuständige Bundesministerium unterschätzt, wie unterschiedlich die Computersysteme der Länder und Kommunen aufgebaut sind. Die Landesministerien waren bei der ursprünglichen Planung nicht ausreichend beteiligt worden.
Vorhandene Programme konnten teilweise nicht wie vorgesehen genutzt werden. Stattdessen wurden neue technische Lösungen entwickelt. Das verzögerte die Umsetzung. Der Rechnungshof bewertet die bisherigen Ergebnisse der deutschen Registermodernisierung als begrenzt.
Besser fällt die Bewertung der Digitalisierung einzelner Verwaltungsleistungen aus. Deutschland konnte im Rahmen einer untersuchten Maßnahme 100 Leistungen der Länder und 115 des Bundes digitalisieren. Die geschätzten Kosten beliefen sich auf 2,52 Milliarden Euro. Allerdings umfasst der zugrunde gelegte Katalog insgesamt 575 Verwaltungsleistungen.

Brüssel misst die Umsetzung statt Erfolg

Ob die Digitalisierung den Bürgern und Unternehmen tatsächlich Zeit und Aufwand erspart, lässt sich bislang nur eingeschränkt beurteilen.
Der Europäische Rechnungshof bemängelt in seinem Sonderbericht, dass die tatsächlichen Verbesserungen bei den untersuchten Verwaltungsreformen nicht ausreichend gemessen wurden. Häufig wurde nur erfasst, ob eine technische Lösung eingeführt oder eine Verwaltungsleistung digitalisiert wurde. Weniger klar war dagegen, ob sich dadurch Bearbeitungszeiten verkürzten, Kosten sanken oder Verwaltungsverfahren einfacher wurden.
Ein Antrag kann beispielsweise online verfügbar sein, während die Bearbeitung innerhalb der Behörde weiterhin mehrere Wochen dauert.
Für Unternehmen ist jedoch nicht allein entscheidend, ob sie ein Formular digital einreichen können. Wichtiger ist, wie schnell sie etwa eine Baugenehmigung oder eine andere behördliche Entscheidung erhalten. Genau diese Wirkung der Digitalisierung lässt sich anhand der untersuchten Maßnahmen bislang nicht zuverlässig nachweisen.

Aus Ausnahme wird Finanzierungsmodell

Als die EU-Staaten im Juli 2020 den Corona-Wiederaufbaufonds beschlossen, sollte die gemeinsame Kreditaufnahme eine Ausnahme bleiben. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates hieß es, die der EU-Kommission übertragenen Befugnisse zur Kreditaufnahme seien „in Bezug auf Umfang, Dauer und Anwendungsbereich klar begrenzt“.
Die Kommission durfte demnach bis zu 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 aufnehmen. Das Geld sollte „ausschließlich zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise“ verwendet werden. Zudem legten die Staats- und Regierungschefs fest, dass die Aufnahme neuer Nettokredite spätestens Ende 2026 endet.
Inzwischen nutzt die EU gemeinsame Anleihen auch für andere Aufgaben. Ein Beispiel ist die Unterstützung der Ukraine. Für die Jahre 2024 bis 2027 richtete sie zunächst ein Hilfsprogramm über 50 Milliarden Euro ein. Davon sind 33 Milliarden Euro als Darlehen und 17 Milliarden Euro als Zuschüsse vorgesehen.
Auch bei der europäischen Verteidigung kommt gemeinsame Kreditaufnahme zum Einsatz. Am 27. Mai 2025 beschloss der EU-Rat das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE). Es ermöglicht Darlehen von bis zu 150 Milliarden Euro für Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten.
Die EU finanziert das Programm durch die Ausgabe eigener Anleihen. Die Empfängerstaaten müssen die Kredite zurückzahlen.
Hinzu kommt ein weiteres Darlehen von 90 Milliarden Euro für die Ukraine. Die EU-Staaten hatten sich im Dezember 2025 darauf verständigt.
Im April 2026 verabschiedete der Rat die abschließenden rechtlichen Voraussetzungen. Das Geld wird ebenfalls durch EU-Anleihen finanziert und durch den EU-Haushalt abgesichert. Vorgesehen sind 30 Milliarden Euro zur Unterstützung des ukrainischen Staatshaushalts und 60 Milliarden Euro für die Verteidigungsindustrie.
Allerdings unterscheiden sich die Programme. Bei SAFE müssen die Empfängerstaaten ihre Darlehen zurückzahlen. Beim Corona-Aufbauprogramm wurden dagegen auch umfangreiche Zuschüsse durch gemeinsame Schulden finanziert.
Eine vollständige Wiederholung des ursprünglichen Modells ist das deshalb nicht. Die Beispiele zeigen jedoch, dass die EU die gemeinsame Kreditaufnahme inzwischen auch für Aufgaben außerhalb der Pandemiebewältigung einsetzt.

Deutschland trägt einen Teil der EU-Schulden

Die gemeinsamen Schulden haben auch Folgen für Deutschland. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank beliefen sich die Schulden europäischer Institutionen Ende 2025 nach Abzug bestimmter Forderungen auf rund 477 Milliarden Euro. Davon entfiel rechnerisch ein Finanzierungsanteil von 118 Milliarden Euro auf Deutschland. Das entsprach 2,6 Prozent der Wirtschaftsleistung.
Diese Summe umfasst insbesondere Schulden für Zuschüsse aus dem Corona-Aufbaufonds und EU-Kredite an die Ukraine. Sie zählt nicht zur deutschen Staatsschuld nach den europäischen Maastricht-Regeln, weil die EU die Kredite aufgenommen hat.
Finanzielle Folgen können dennoch entstehen: Die Rückzahlung wird teilweise über den EU-Haushalt finanziert, zu dem Deutschland beiträgt. Die 118 Milliarden Euro sind allerdings keine unmittelbar fällige Forderung an den Bund.

Bundestag stimmte der Kreditaufnahme zu

Die europäische Verschuldung berührt auch die parlamentarische Haushaltskontrolle. Der Bundestag stimmte 2021 den rechtlichen Voraussetzungen des Corona-Aufbaufonds zu. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Dezember 2022 die Verfassungsmäßigkeit dieser Zustimmung. Entscheidend war unter anderem, dass die Kreditaufnahme hinsichtlich Umfang, Zweck und Dauer begrenzt blieb.
Die einzelnen EU-Anleihen erscheinen jedoch nicht als neue Schulden im Bundeshaushalt. Zusätzliche Belastungen könnten sich später über Deutschlands Beiträge zum EU-Haushalt ergeben.

Rückzahlung bis 2058

Die planmäßige Tilgung der Schulden aus dem Corona-Aufbaufonds beginnt 2028 und soll spätestens 2058 abgeschlossen sein. Während die Empfängerstaaten ihre Darlehen selbst zurückzahlen, werden die Schulden für Zuschüsse aus dem EU-Haushalt bedient.
Für den EU-Haushalt 2028 bis 2034 sieht die Kommission jährlich rund 24 Milliarden Euro für Zinsen und Tilgung vor, also insgesamt 168 Milliarden Euro – bei einem Gesamtvolumen von knapp 2 Billionen Euro.
Der Vorschlag ist noch nicht beschlossen. Beim zweitägigen EU-Gipfel in Brüssel Mitte Oktober stand der auf sieben Jahre angelegte Haushalt im Mittelpunkt. Die wie erwartet harten Verhandlungen zwischen den „Sparsamen“, einschließlich Deutschlands, und den Mitgliedstaaten wie Frankreich, die ein größeres Budget fordern, blieben ergebnislos. EU-Ratspräsident António Costa wird nun nach Wegen suchen, noch bis Ende des Jahres einen Kompromiss zu finden.
Eine wichtige Rolle sollen neue Eigenmittel spielen. Nach dem Vorschlag der Kommission gehören dazu auch Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel sowie Abgaben im Zusammenhang mit Elektroschrott, Tabak und großen Unternehmen. Ohne zusätzliche Einnahmen könnte der Druck steigen, die Beiträge der Mitgliedstaaten zu erhöhen oder an anderer Stelle im EU-Haushalt zu sparen.
Mit dem Auslaufen des europäischen Wiederaufbauprogramms Ende 2026 endet zunächst die Finanzierung neuer Maßnahmen. Die bereits angestoßenen Verwaltungsreformen können jedoch über diesen Zeitpunkt hinaus fortgeführt werden. Welche langfristigen Ergebnisse die Investitionen erzielen, wird sich daher erst in den kommenden Jahren vollständig beurteilen lassen.
Die finanziellen Verpflichtungen aus dem Programm bestehen unabhängig davon fort. An der Finanzierung beteiligen sich die Mitgliedstaaten über ihre Beiträge zum gemeinsamen Haushalt, darunter auch Deutschland.
Mit Material von AFP

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