In Kürze:
- Schwedens Premierminister Ulf Kristersson warnt vor neuen Migrationsbewegungen infolge der spanischen Regularisierung.
- Spanien ermöglicht bestimmten irregulär aufhältigen Drittstaatsangehörigen einen legalen Aufenthalts- und Arbeitsstatus.
- Ursprünglich rechnete die Regierung mit rund 500.000 Antragstellern; zuletzt wurden deutlich höhere Zahlen erwartet.
- Nach dem Migrationsdruck auf die spanische Exklave Ceuta verschärften mehrere EU-Staaten ihre Grenzkontrollen.
Am Dienstag, 11. August, hat Schwedens Premierminister Ulf Kristersson in einem Interview die sogenannte Regularisierung der spanischen Regierung scharf kritisiert. Die am 14. April in Kraft getretene Amnestieregelung für bestimmte irregulär im Land befindliche Drittstaatsangehörige sei eine „sehr schlechte Idee“, so Kristersson.
In dem Gespräch mit der „Financial Times“ erklärte er, die Legalisierung des Aufenthaltsstatus für die Begünstigten könne innereuropäische Migrationsbewegungen wie im Jahr 2015 auslösen. Kristersson, der Umfragen zufolge bei den Reichstagswahlen in Schweden am 13. September um seine Wiederwahl bangen muss, sprach von einem „ziemlich großen Aufschrei“ infolge der spanischen Regelung während des jüngsten EU-Gipfels.
Regularisierung in Spanien gilt nicht für Ceuta-Migranten
Am 4. August hatten die EU-Innenminister eine strengere Kontrolle der Außengrenzen und schnellere Ausweisungen gefordert. Zudem verlangten sie effektivere Maßnahmen gegen Schleusernetzwerke. Das Treffen der Innenminister stand unter dem Eindruck des Versuchs mehrerer zehntausend Menschen, von Marokko aus in die auf dem afrikanischen Kontinent gelegene spanische Exklave Ceuta zu gelangen. Dabei starben 75 Menschen.
Viele von ihnen hatten ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs in Madrid über Verfahrensgarantien für Asylsuchende als Bleiberechtsgarantie missdeutet. Falschnachrichten in sozialen Medien hatten dies begünstigt. Spanien gewährte keinem der Asylsuchenden in Ceuta eine Weiterreise. Für die Exklave gelten Sonderregelungen, die vom Schengen-System abweichen und eine solche Zurückweisung ermöglichen. Außerdem gilt die spanische Amnestieregelung nicht für Migranten in Ceuta.
Kristersson erklärte, er habe Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez gegenüber seine Missbilligung der Amnestieregelung zum Ausdruck gebracht. Diese könne eine „ernste Bedrohung des Schengen-Raums“ nach sich ziehen. Man wisse, so der schwedische Ministerpräsident, „aus Erfahrung, dass viele Menschen, die nach Europa kommen, in den Norden gehen“. Dies sei auch 2015 der Fall gewesen.
Deutlich höhere Zahl an Anträgen als erwartet
Von der Amnestieregelung können Angehörige von Drittstaaten Gebrauch machen, die sich vor dem 31. Dezember 2025 mindestens fünf Monate ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben. Auch Asylsuchende, die vor Ende des Vorjahres ihren Antrag gestellt hatten, können eine sogenannte Regularisierung beantragen.
Ebenfalls von der Regularisierung profitieren sollen minderjährige Kinder von Antragstellern, sofern sie sich in Spanien aufhalten. Legalisiert werden kann der Status nur von Personen, die keine Vorstrafen aufweisen und nicht als Gefahr für die öffentliche Ordnung gelten. Ziel der Regelung ist es, Schwarzarbeit zu bekämpfen und legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Regelungen dieser Art hatte es in Spanien bereits mehrfach gegeben.
Hatte die spanische Regierung zunächst mit etwa 500.000 Antragstellern gerechnet, zeichnete sich zuletzt eine deutlich höhere Zahl ab. Ende Juni 2026 endete die Frist zur Antragstellung. Die spanische Regularisierung ermöglicht lediglich die Legalisierung des Aufenthalts in Spanien einschließlich eines Aufenthaltstitels und des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Von der Regularisierung sollen hauptsächlich Einwanderer aus Marokko, Algerien, dem Senegal und lateinamerikanischen Staaten profitieren, die undokumentiert beschäftigt werden.
Regularisierung schafft nur Aufenthaltstitel für Spanien
Eine spätere räumliche Mobilität innerhalb des Schengen-Raums ist damit nicht garantiert. Die aufgrund der Regularisierung erteilten vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigungen lassen sich nach einem Jahr in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis umwandeln. Der legale Status ermöglicht es den Begünstigten, innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für bis zu 90 Tage im gesamten Schengen-Raum zu reisen.
Über das Ausmaß der Weiterwanderung legalisierter Drittstaatsangehöriger aus Spanien in andere EU-Mitgliedstaaten liegen derzeit keine belastbaren amtlichen Statistiken vor. Weder Spanien noch die EU führen gesonderte Mobilitätsdaten für die Gruppe der von der Regularisierung Begünstigten. Italien hat am 31. Juli angesichts der Lage in Ceuta eine einmonatige Aussetzung bestimmter Schengen-Regelungen gegenüber Spanien angekündigt. Frankreich kündigte eine Verschärfung der Grenzkontrollen an.

