„Wir haben Strafanzeige gegen Merz wegen verleumderischer Beleidigung erstattet!“ So steht es auf einem Beitrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf der Social-Media-Plattform 𝕏 von Donnerstagabend, 10. September.
Damit will sich die Oppositionspartei gegen eine Anschuldigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verteidigen. Bei seiner Rede während der Haushaltsberatungen im Bundestag am Mittwoch warf er der AfD vor, dass deren Konzept der sogenannten Remigration „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“ sei.
Seine Rede hielt Merz als Reaktion auf den Wahlausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, bei dem die AfD 43,8 Prozent der abgegebenen Stimmen erhielt und die mit Abstand stärkste Partei war. Sie hat die dort bisher regierende CDU, die 17,2 Prozent erreichte, auf Platz zwei verwiesen.
AfD: Merz hat Grenze überschritten
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, schrieb, dass Merz mit seiner Rede „mal wieder eine Grenze überschritten“ habe. Dieses Mal sei die Anschuldigung jedoch „strafrechtlich relevant“.
Weiter erklärte er: „Die Unterstellung, die AfD-Fraktion – die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht – setze sich für ethnische Säuberungen, also in letzter Konsequenz für Vertreibungen und Morde, ein, ist so eindeutig, dass hier die Justiz tätig werden muss.“
Nach Auffassung der AfD handele es sich dabei „um verleumderische Beleidigungen, die sich nicht nur gegen jedes einzelne Mitglied der AfD-Fraktion richten, sondern letztlich auch politisch gegen Millionen Bürger“.
Was „ethnische Säuberung“ und Remigration bedeutet
Mit ethnischer Säuberung ist das Entfernen einer ethnischen oder auch religiösen Gruppe aus einem bestimmten Land oder Gebiet gemeint. Solche Prozeduren erfolgten in der Geschichte meist durch gewaltsame Vertreibung, Umsiedlung, Deportation oder Mord.
Der Begriff „Remigration“ steht in der Migrationsforschung für die freiwillige oder normale Rückkehr von Migranten in ihr Herkunftsland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wertet Remigration als Konzept, das „auf die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften und damit die Ausweisung aller ‚Volksfremden‘ abstellt“.
Nach eigenen Angaben will die AfD im Rahmen ihrer geplanten Remigrationskampagne ausreisepflichtige Ausländer konsequent abschieben. Zudem will sie das Aufenthaltsrecht verschärfen. Davon wären insbesondere auch nicht persönlich verfolgte Bürgerkriegsflüchtlinge mit „subsidiären“ (unterstützenden) Schutz betroffen. Wenn in ihrem Heimatland wieder Frieden einkehrt, wolle die AfD durchsetzen, dass ihr Aufenthaltsrecht nicht weiter verlängert wird.
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung liegt noch keine öffentliche Reaktion des Bundeskanzlers oder der Unionsfraktion auf die Strafanzeige der AfD vor.
Mit Material der Nachrichtenagentur AFP