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AfD und NGOs mobilisieren Wahlbeobachter für Sachsen-Anhalt


In Kürze:

  • 92 Wahlbeobachter will die Initiative Plattform Wahlen bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt einsetzen.
  • Auch die AfD mobilisiert Wahlbeobachter und arbeitet dabei mit der Organisation Ein Prozent zusammen.
  • Die Landeswahlordnung garantiert grundsätzlich die Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung.
  • Zusätzlich sitzen AfD-Mitglieder nach eigenen Angaben bereits in Wahlausschüssen in Magdeburg.

 
In einigen Wahllokalen von Sachsen-Anhalt könnte es am heutigen Wahlsonntag zu einem noch größeren Andrang als üblich kommen.
Dies liegt nicht nur daran, dass die diesjährige Landtagswahl aufgrund einer intensiven Aufmerksamkeit eine höhere Wahlbeteiligung begünstigen könnte. Es ist auch damit zu rechnen, dass in vielen der insgesamt rund 2.600 Wahllokale Beobachtungen stattfinden. Die Initiative dazu kommt aus unterschiedlichen Richtungen.

Plattform Wahlen nominiert landesweit Wahlbeobachter

Insgesamt 92 Wahlbeobachter plant Plattform Wahlen in Sachsen-Anhalt einzusetzen. Diese sollen vor und während des Urnengangs Eindrücke sammeln. Es handelt sich dabei um eine Initiative der 2005 gegründeten Organisation Europäischer Austausch gGmbH sowie der Europäischen Plattform für Demokratische Wahlen. Finanziert wird die Plattform eigenen Angaben zufolge von deutschen Ministerien, Stiftungen und der EU.
Die Plattform Wahlen war bislang bei den Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen und der Landtagswahl in Baden-Württemberg im Einsatz. Sie beabsichtigt, die Beobachtung auf der Grundlage internationaler Standards vorzunehmen, wie sie etwa die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa definiert.
Man habe vor, so erläutert ein Sprecher gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“, in Sachsen-Anhalt im Einsatz zu sein, weil die Wahl „besonders viel bundesweite, aber auch internationale Aufmerksamkeit hervorruft“.
Mittels eines Aufrufs hatte man Freiwillige gesucht. Aufgrund der Meldungen konnte man 80 Kurzzeitbeobachter und zwölf Langzeitbeobachter gewinnen. „Professionelle Wahlbeobachter mit langjähriger internationaler Erfahrung“ – unter anderem in Zentral- und Osteuropa – beraten die NGO eigenen Angaben zufolge.

Ausschau nach „ausländischer Einmischung“ – auch AfD ruft zur Wahlbeobachtung auf

Die Wahlbeobachter wollen sowohl vor als auch nach dem Wahltag das Wahlmanagement unter die Lupe nehmen. Am Wahltag beabsichtige man, in ausgewählten Wahllokalen präsent zu sein und den Prozess der Stimmabgabe und der Auszählung mitzuverfolgen. Meldung wolle man erstatten, sollten „Unregelmäßigkeiten, Verstöße gegen geltende Regeln oder eine nicht optimale Umsetzung derselben beobachtet werden“.
Die Plattform plant auch, nach möglicher „ausländischer Einflussnahme“ Ausschau zu halten. Dazu will sie soziale Medien analysieren und insbesondere nach sogenannten Botnetzwerken Ausschau halten. Diese arbeiteten mit Rechnern, die man zuvor mit Schadsoftware präpariert habe und die anschließend massenhaft Kommentare veröffentlichten, um die Stimmung in der Bevölkerung zu beeinflussen.
Bereits am Tag nach der Wahl wollen die Beobachter einen sogenannten Wahlbewertungsbericht veröffentlichen. Dieser solle neben einer Einschätzung über Ablauf und Organisation der Wahlen auch konkrete Empfehlungen für mögliche Verbesserungen enthalten.
Stefanie Schiffer, die Gründerin und Geschäftsführerin von Plattform Wahlen, zeigte sich mit der bisherigen Mobilisierung zufrieden. Sie sprach von „großem Interesse“ der Bürger an der ehrenamtlichen Tätigkeit und fügte hinzu:
„Mit unserer 20-jährigen Erfahrung in der internationalen Wahlbeobachtung freuen wir uns sehr, dass zivilgesellschaftliche Wahlbeobachtung nun auch in Deutschland Fuß fasst.“
In 2.600 Wahlbezirken werden am Sonntag Stimmen ausgezählt.

In 2.600 Wahlbezirken werden am Sonntag Stimmen ausgezählt.

Foto: Matthias Bein/dpa

Anwesenheit in Wahllokalen möglich – solange Wahlhandlung nicht gestört wird

Zur Wahlbeobachtung am Tag der Abstimmung in den Wahllokalen ruft unterdessen auch die AfD auf. Um möglichst viele Wahllokale mit eigenen Beobachtern bestücken zu können, ist sie eine Kooperation mit der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Akteur der Neuen Rechten geführten sächsischen Organisation Ein Prozent eingegangen.
Bei der Mobilisierung von Wahlbeobachtern scheint dieses Bündnis bis heute erfolgreicher als die Plattform Wahlen zu sein. Die Beteiligten haben eine Karte veröffentlicht, in der 1.829 Wahllokale eingetragen sind. Am Freitagvormittag, 4. September, war für 463 davon ein Beobachter eingetragen.
Es ist fraglich, ob die Erfassung vollständig und flächendeckend korrekt ist. So findet sich etwa inmitten einer menschenleeren Gegend zwischen Bebitz und Beesenlaublingen ein vermeintliches Wahllokal eingezeichnet, das als „Gutshof Wiendorf“ ausgewiesen ist. Dieser ist jedoch mehrere Kilometer davon entfernt.
Grundsätzlich sieht die Landeswahlordnung die Öffentlichkeit der Wahl vor. Paragraf 48 gewährt sowohl während der Wahlhandlung als auch während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses jedermann Zutritt zum Wahllokal. Voraussetzung ist dabei, dass keine Störung der Wahlhandlung selbst erfolgt. Dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes kommt das Recht zu, Anordnungen zu treffen.

Parteien haben Vorschlagsrecht für Beisitzer in Wahllokalen

Keine öffentliche Statistik ist bekannt, inwieweit die AfD, die zu möglichst breiter Wahlbeobachtung ruft, ihre eigenen Ressourcen genutzt hat, um selbst Mitglieder oder Vertrauenspersonen in Wahlausschüsse zu entsenden. Paragraf 3 der Landeswahlordnung bestimmt, dass Landes- und Kreiswahlleiter die im Wahlgebiet vertretenen Parteien im Vorfeld der Wahl anschreiben.
Diese sollen innerhalb einer bestimmten Frist Wahlberechtigte als Beisitzer und für jeden Benannten noch einen Stellvertreter benennen. Die Wahlleiter, die am Ende die Wahlausschüsse und die Beisitzer berufen, sind zwar nicht verpflichtet, allen Vorschlägen zu entsprechen.
Allerdings enthält Absatz 3 der Bestimmung einen ausdrücklichen Präferenzvorschlag. Es sollen demnach „die Parteien in der Reihenfolge der bei der letzten Landtagswahl in dem jeweiligen Gebiet errungenen Zahl der Zweitstimmen angemessen berücksichtigt und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten berufen werden“.
Üblicherweise können auf Vorschlag der Parteien berufene Beisitzer die Berufung ins Wahlehrenamt auch nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Die Beisitzer haben als Mitglieder des Wahlausschusses in ihrem Wahllokal Stimmrecht, wenn es um Fragen wie die Wertung eines uneindeutig ausgefüllten Stimmzettels oder gültige Stimmabgaben geht.

AfD in Wahlausschüssen vertreten – Ein Prozent will „nicht künstlich“ nach Fehlern suchen

Der Vorsitzende der Fraktion der AfD im Stadtrat von Magdeburg, Ronny Kumpf, erklärte gegenüber der Epoch Times, dass die Partei zumindest in seiner Stadt in Wahlausschüssen sitzt:
„Ich weiß, dass einige Mitglieder von uns Wahlausschüsse besetzen und wir auch ein AfD-Mitglied als Wahlausschussvorstand in Magdeburg haben. Die Stadtverwaltung hatte mir eine E-Mail geschickt und mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich AfD-Mitglieder namhaft machen könne. Ich habe diese dann weitergeleitet, worauf sich einige gemeldet haben.“
Wie die Situation dann konkret vor Ort aussehe, könne er jedoch nicht beurteilen.
Die Initiative Ein Prozent hat unterdessen einen „Leitfaden für Wahlbeobachter“ erstellt. In diesem zählt sie auf, „worauf zu achten ist“. Zu vermeintlicher oder tatsächlicher Unregelmäßigkeiten solle man den Wahlvorstand ansprechen, den Vorfall festhalten und eine Meldung an den Kreiswahlleiter und an Ein Prozent erstatten.
Gleichzeitig heißt es: „Wir suchen nicht künstlich nach Fehlern. Aber wir sind wachsam und sorgen dafür, dass niemand das Wahlergebnis selbst in die Hand nimmt.“