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„Vielfaltsförderung“: Gesetzliche Quote für journalistische Inhalte auf Social Media geplant


In Kürze:

  • Länder sehen Medienlandschaft vor großen Herausforderungen.
  • „Vielfaltsfördernde“ Inhalte sollen gezielt ausgewählt werden.
  • Verdi begrüßt das Vorhaben, sieht aber Schwächen bei der konsequenten Umsetzung von Regeln.

Soziale Netzwerke sollen künftig häufiger journalistische Inhalte empfehlen. Die Rundfunkkommission der Länder schlägt dafür im 186-seitigen Entwurf zum Digitalen Medien-Staatsvertrag (DMStV) eine gesetzliche Mindestquote vor. Demnach soll mindestens jede fünfte algorithmisch ausgespielte Empfehlung aus einem Pool von Medienangeboten stammen, die als besonders relevant für die öffentliche Meinungsbildung eingestuft werden.

Schutz vor „algorithmischer Verdrängung“

Im § 84c (Seite 86 des Entwurfs) heißt es, dass sich die vorgeschlagene Mindestquote „grob an den inzwischen üblichen Anteilen von Werbung in Feeds etc., also am bereits heute gängigen Umfang, nicht organisch‘ ausgewählter Inhalte“ orientiere. Die Länder begründen ihren Vorstoß damit, dass die Medienlandschaft vor epochalen Herausforderungen stehe. Ziel der neuen Regelungen sei eine faire und vielfältige digitale Medienordnung.
Medienangeboten müssten auch vor „algorithmischer Verdrängung“ geschützt werden. Ein weiterentwickeltes Public-Value-Konzept solle daher dafür sorgen, dass etwa Investitionen in Nachrichten, in Journalisten oder in redaktionelle Eigenleistung bei der Platzierung in Feeds besonders berücksichtigt werden. „Dabei müssen diese Investitionen in absoluten Zahlen nicht notwendigerweise besonders hoch sein. Vielmehr zeichnen sich besondere Investitionen im Sinne der Meinungsvielfalt entsprechend § 25b Abs. 3 dadurch aus, dass rein unternehmerisch betrachtet ihr „return of invest“ eher niedrig ist, der gesellschaftliche Mehrwert jedoch hoch“, heißt es dazu in § 25a des Entwurfs. Damit solle einer „Verflachung und Homogenisierung“ der Medienlandschaft entgegengesteuert werden. Die Länder rechtfertigen so die mit den Regelungen verbundenen „erheblichen Markteingriffe“. Ergänzt werde dies durch die Zulassung sogenannter Outlinks, die auf andere Websites führen.
Auch sollen aus einer Sammlung von Beiträgen, die als „vielfaltsfördernd“ gelten, gezielt Inhalte ausgewählt und an festgelegten Positionen innerhalb der Feeds sozialer Medien angezeigt werden. Während sich private Medien bewerben müssen, um dabei berücksichtigt zu werden, sind öffentlich-rechtliche Medien wie ARD, ZDF und Deutschlandradio automatisch dabei (§ 25a). Ausgenommen von einer Bewerbung sind bestimmte private Fernsehsender, etwa solche mit regionalen Programmfenstern. Die Entscheidung über die Einstufung liegt letztlich bei den Landesmedienanstalten.

Stellungnahmen bis zum 13. November möglich

Die Vorschläge für den Digitalen Medien-Staatsvertrag Teil 2 (DMStV) stehen noch bis zum 13. November 2026 zur öffentlichen Diskussion. Bis dahin können Medienunternehmen oder Verbände oder andere Interessierte Stellungnahmen zum Entwurf einreichen. Anschließend wollen die Länder die Rückmeldungen auswerten und auf dieser Grundlage über das weitere Vorgehen beraten. Offen ist, wann der Staatsvertrag in Kraft treten wird.
Die Gewerkschaft ver.di befürwortet grundsätzlich das Vorhaben. Sie seien ein Ansatz, um die Marktmacht großer Digitalkonzerne einzudämmen. „Das sind die Werkzeuge zum Aufspalten von Monopolen, die wir im digitalen Bereich längst brauchen“, erklärt Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.
„Im Moment bestimmten wenige, teils ideologisch getriebene Tech-Oligarchen wie Elon Musk über Sichtbarkeit von Stimmen und Inhalten auf den gängigen Online-Plattformen. Während ihre profitmaximierenden Algorithmen die Gesellschaft polarisieren, kassieren die Tech-Bros ab. Um zurück zu demokratischen Debatten zu kommen, müssen die Digital-Plattformen Sorgfaltspflichten erfüllen und im Zweifel Geschäftsbereiche abtreten. Die Vorschläge der Rundfunkkommission sind dafür wichtig und notwendig.“
Das jedes fünfte Suchergebnis bzw. jeder fünfte Feed-Inhalt ein journalistisches Angebot sein soll, sei ein Fortschritt. „Mehr Sichtbarkeit für Journalismus verbessert potenziell dessen Refinanzierbarkeit und das Informationsniveau in der Gesellschaft“, meint Schmitz-Dethlefsen.
Offen sei jedoch, wie Verstöße geahndet und die neuen Regeln durchgesetzt werden sollen. Verfahren gegen finanzstarke Plattformkonzerne wie Google und Meta dauerten oft Jahre. Er fordert daher eine durchsetzungsstarke Aufsicht sowie schnellere Gerichtsverfahren.

AfD warnt vor staatlichem Einfluss

Kritik an einer staatlich geregelten Bevorzugung bestimmter Medienangebote äußerte der AfD-Medienpolitiker Martin E. Renner bereits im Mai. Dabei warnte er vor einem staatlichen Einfluss auf die Reichweite journalistischer und politischer Inhalte und forderte, auf eine derartige Steuerung zu verzichten.