Es war eines der zentralen Wahlversprechen der Berliner Linken: die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Seit Samstag ist klar, dass auch Grüne und SPD dem Vorhaben der Wahlsieger zustimmen.
Bei der Vorstellung der Sondierungsergebnisse gaben die drei Parteien am Samstag bekannt, dass ein entsprechendes Landesgesetz 2028 kommen soll. Doch die Bundesregierung ist alarmiert und will die Verstaatlichung verhindern. Dafür gibt es allerdings Hürden.
Debatte seit 2021
In Berlin wird schon seit Jahren über die Vergesellschaftung großer Wohnungsgesellschaften debattiert. Im Jahr 2021 stimmte eine Mehrheit für einen entsprechenden Volksentscheid mit dem Titel „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ – und damit dafür, alle Immobilienkonzerne zu verstaatlichen, die mehr als 3000 Wohnungen in Berlin besitzen.
Der damalige rot-grün-rote Senat setzte anschließend eine Expertenkommission ein, die 2023 zum Ergebnis kam, dass eine Vergesellschaftung von Immobilien rechtlich grundsätzlich möglich sei.
Der am 20. September abgewählte Berliner Senat aus CDU und SPD wollte aber kein entsprechendes Gesetz ausarbeiten, stattdessen verabschiedete das Abgeordnetenhaus nur ein Rahmengesetz für Vergesellschaftungen allgemein. Sowohl die Initiative hinter dem Volksentscheid als auch die Opposition sprachen von „Verschleppungspolitik“ und „Blockade“.
Rot-grün-rote Vergesellschaftungspläne
Die Linke stellte sich schon früh hinter den Volksentscheid und machte die Vergesellschaftung zum zentralen Wahlkampfthema. Während der Berliner SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach diese vor der Wahl noch klar ablehnte, stimmte seine Partei in den Sondierungen nun doch zu.
Allerdings sieht ein Kompromiss vor, Konzerne erst ab dem Besitz von 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure, denen Wohnungen gehören, sind ausgenommen.
Auch Neubauten sollen nicht vergesellschaftet werden. Das geplante „Gesetz zur Überführung von Wohnimmobilien in Gemeineigentum“ würde außerdem nicht für Wohnungen gelten, die nach 2021 errichtet wurden oder werden.
Betroffene Unternehmen sollen entschädigt werden, die Summe dafür wollen die Parteien bei 16 Milliarden Euro deckeln. Das Gesetz soll Mitte 2028 dem Abgeordnetenhaus vorliegen und ein Jahr nach Verkündung in Kraft treten.
Bund will Vergesellschaftungen verbieten
Der Bund versucht allerdings, dies schon vorher unmöglich zu machen. Bereits Monate vor der Abgeordnetenhauswahl erklärten die Koalitionsspitzen von Union und SPD, die Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten zu wollen.
Am Freitag kündigte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) an, ein entsprechendes Gesetz „so schnell es geht“ verabschieden zu wollen. Die Pläne der Linken seien „teuer und rechtlich wie wirtschaftlich hochproblematisch“, sagte sie dem Portal t-online. Eine Vergesellschaftung schaffe keine einzige Wohnung und könnte Investoren abschrecken.
Mögliche Hürden für ein Verbot
Sogar Hubertz selbst räumt ein, dass ein solches Gesetz nicht einfach zu realisieren ist. Einerseits müssen Landes- und Bundesrecht gegeneinander abgewogen werden sowie Artikel 14 und Artikel 15 des Grundgesetzes – also die Eigentumsgarantie und die Möglichkeit zur Vergesellschaftung.
Auch Experten sehen verfassungsrechtliche Risiken und stellen die Zuständigkeit des Bundes in Frage. Womöglich muss am Ende das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit eines Vergesellschaftungsverbots entscheiden. (afp/red)