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„Ungeskriptet“: Medienaufsicht beendet Prüfung von Ben Berndts Höcke-Interview


In Kürze:

  • Die Landesanstalt für Medien NRW hat ihre Prüfung des Höcke-Interviews im Podcast „ungeskriptet“ abgeschlossen.
  • Anlass war eine nachweislich falsche Aussage Höckes zur SA, die im Interview nicht eingeordnet oder korrigiert worden war.
  • Nach Auffassung der Medienaufsicht wurde die Aussage inzwischen durch die öffentliche Debatte umfassend aufgearbeitet und richtiggestellt.
  • Für Podcaster Ben Berndt wird es deshalb vorerst keine weiteren medienaufsichtsrechtlichen Maßnahmen geben.

 
Für den Podcaster Ben Berndt wird es keine Konsequenzen vonseiten der Landesanstalt für Medien NRW geben. Wie die Einrichtung am Mittwoch, 24. September, mitteilte, ist ihre Prüfung bezüglich des Interviews mit AfD-Politiker Björn Höcke in der Sendung „ungeskriptet by Ben“ vom 29. April 2026 abgeschlossen. Dabei seien Fragen hinsichtlich der Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht durch den Podcaster aufgetreten. Die Landesanstalt hatte Berndt deshalb am 15. Juni ein Hinweisschreiben mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt.

Keine Einordnung oder Überprüfung der Höcke-Aussage

In der Sendung war Höcke unter anderem auf gegen ihn gerichtete Strafverfahren vor deutschen Gerichten zu sprechen gekommen. In diesem Kontext hatte er dort die nachweislich falsche Tatsachenbehauptung verbreitet, die nationalsozialistische SA habe „kein Motto“ gehabt. Der Politiker wurde rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er den Sinnspruch „Alles für Deutschland“ in zustimmender Weise verwendet habe. Diesen hatte die SA unter anderem auf ihren Dolchen verwendet.
Die Landesanstalt hatte die Prüfung mit der Begründung eingeleitet, dass die 4 Stunden und 36 Minuten lange Sendung nicht live ausgestrahlt worden sei. Dies hätte ihrer Auffassung nach ausgereicht, um mit zumutbarem Aufwand eine „Einordnung oder Überprüfung“ der Höcke-Aussage vorzunehmen. Die journalistische Sorgfaltspflicht gebiete es, „nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen einzuordnen, zu hinterfragen oder zu korrigieren“.
Dass dies in der Sendung selbst nicht geschehen sei, habe Anhaltspunkte für eine mögliche Verletzung von Paragraf 19 des Medienstaatsvertrages geschaffen. Das Schreiben vom 15. Juni sollte, so die Medienaufsicht, als „mildestes Mittel“ dem Anbieter Gelegenheit geben, einen möglichen Verstoß zu beseitigen oder dazu Stellung zu nehmen.

Medienaufsicht sieht nachträgliche Einordnung durch öffentliche Debatte

Mittlerweile ist die Angelegenheit aus Sicht der Medienaufsicht geklärt. Im Zuge der öffentlichen Debatte, so heißt es in der Erklärung, „Debatte wurde die betreffende Aussage umfassend aufgearbeitet und richtiggestellt“. Es sei in der Berichterstattung wiederholt zur Sprache gekommen, dass die SA eine Losung gehabt habe und Höcke für deren Verwendung rechtskräftig verurteilt worden sei.
Damit sei „die im Interview selbst unterbliebene Einordnung der Falschaussage inzwischen öffentlich erfolgt“. Vor diesem Hintergrund sehe die Landesanstalt für Medien NRW „derzeit von weiteren medienaufsichtsrechtlichen Maßnahmen in vorliegendem Fall ab“.
Allerdings weist die Landesanstalt für Medien NRW erneut auf die Reichweite des Medienstaatsvertrages hin. Dieser bestimme, dass „journalistisch-redaktionelle Angebote im Netz […] denselben Sorgfaltsanforderungen unterliegen wie herkömmliche journalistische Medienangebote“.

Medienaufsicht sieht objektive Kriterien erfüllt

Nachdem Berndt das Schreiben erhalten hatte, hatte er von „Zensur“ gesprochen. Er äußerte insbesondere, dass diese ihn aufgefordert habe, seine gesamten bislang veröffentlichten Inhalte auf Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten zu prüfen. Bis heute hat Berndt etwa 300 Gespräche mit Persönlichkeiten aus Politik, Kultur, Gesellschaft und Diplomatie geführt. Viele davon dauerten mehrere Stunden.
Der Podcaster hatte es in Abrede gestellt, dass es sich bei seinem Podcast um ein journalistisches Format handele. Er äußerte, „ungeskriptet“ habe eher den Charakter eines Alltagsgesprächs „wie bei einem Kaffee“ – bei dem allerdings eine Kamera mitläuft.
Aus Sicht der Medienaufsicht hingegen erfüllt die Sendung die objektiven Kriterien für ein journalistisch-redaktionelles Telemedium. Solche Angebote unterliegen der journalistischen Sorgfaltspflicht, wenn sie „geschäftsmäßig angeboten“ werden und darin „regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind“.
Seit 2020 hat die Medienanstalt zufolge zwei Verfahren gegen journalistisch-redaktionelle Telemedien geführt. Von diesen sei eines eingestellt worden. In den meisten Fällen hätten Adressaten von Hinweisen nach dem Medienstaatsvertrag entsprechende Inhalte angepasst. Ben Berndt hatte ein solches Vorgehen jedoch abgelehnt und einen Anwalt eingeschaltet.

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