In Kürze
- Bis Ende August sind 12.102 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen.
- Damit haben sich die Anträge zum gesamten Vorjahr mehr als verdreifacht.
- Als Auslöser gelten das Wehrdienstmodernisierungsgesetz und geopolitische Entwicklungen.
- Ab Juli 2027 ist die verpflichtende Musterung aller jungen Männer vorgesehen; Frauen können sich freiwillig melden.
Während Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) auf genügend freiwillige Meldungen für den Dienst an der Waffe bei der Bundeswehr setzt, steigen gleichzeitig die Zahlen der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung drastisch, obwohl die allgemeine Wehrpflicht nach wie vor ausgesetzt ist.
Zuständig für Anträge auf Kriegsdienstverweigerung sind zwei Stellen: das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr sowie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln, das die Entscheidung über die Anerkennung oder Ablehnung der Anträge trifft.
Bis Ende August 12.102 Anträge
Wie die Sprecherin des BAFzA Epoch Times mitteilte, sind mit Stand 31. August 12.102 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung bei ihrem Bundesamt eingegangen. Im Vergleich dazu fielen die Zahlen in den vergangenen beiden Jahren deutlich niedriger aus. 2024 wurden 2.249 Anträge gestellt, 2025 waren es 3.879. Damit hat sich alleine bis Ende August dieses Jahres die Antragszahl zum gesamten Vorjahr mehr als verdreifacht.
Als Auslöser für Antragsflut teilte die BAFzA-Sprecherin mit, dass nach Ansicht der Behörde „der Anstieg der Antragszahlen auf Kriegsdienstverweigerung im Kontext aktueller weltpolitischer Entwicklungen sowie einer erhöhten öffentlichen Aufmerksamkeit für den Versand von Fragebögen durch die Bundeswehr im Zusammenhang mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG) zu sehen“ sei.
Ein anhaltender Anstieg der Anzahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung sei bereits seit dem Jahr 2022 festgestellt worden. Im Februar 2022 überfiel Russland die Ukraine. Seither unterstützt die NATO die Ukraine finanziell und mit Waffen. Zudem fordert seit dem Jahr 2023 Verteidigungsminister Pistorius, dass Deutschland bis zum Jahr 2029 „kriegstüchtig“ sein müsse.
Zwangsversetzung an die NATO-Ostflanke
Die Wehrpflicht ist zwar weiterhin ausgesetzt. Sollte Pistorius jedoch sein Personalziel von etwa 80.000 mehr freiwillige Berufssoldaten verfehlen, könnte der Bundestag eine sogenannte Bedarfswehrpflicht aktivieren.
Dass dies ein realistisches Szenario sein könnte, zeigt ein Blick nach Osten. Selbst unter Soldaten der Bundeswehr gibt es nur eine begrenzte Bereitschaft, sich freiwillig an die sogenannte NATO-Ostflanke versetzen zu lassen. Die Litauen-Brigade ist bislang zu 80 Prozent besetzt. Dabei handele es sich „ausschließlich“ um Freiwillige, so das Bundesverteidigungsministerium.
Mitte September teilte die Behörde mit, dass für den weiteren Aufbau der Einheit Bundeswehrsoldaten nun auch zwangsweise dorthin versetzt werden sollen. Das Ministerium erklärte:
„In wenigen Bereichen werden ab sofort auch ergänzend verpflichtende Maßnahmen zum Einsatz kommen.“
Musterung: wer ist geeignet als Soldat?
Unabhängig von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, bestehen. Hierfür gibt es ein kompliziertes Verfahren.
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung muss schriftlich beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) in Köln eingereicht werden. Von dort erhält der Antragssteller eine Eingangsbestätigung und eine Vorladung zur Musterung.
Die Musterung ist laut Bundeswehr ein „Verfahren“ mittels dessen die Bundeswehr feststellt, „wer geeignet für den Dienst als Soldat oder Soldatin“ ist. Dort wird die körperliche und geistige Eignung sowie die gesundheitliche Verfassung des Gemusterten überprüft.

Ab Juli 2027 ist die Musterung aller jungen Männer verpflichtend.
Foto: picture alliance / dpa
Da es noch nicht genügend Musterungszentren gibt, werden laut Bundeswehr momentan zunächst diejenigen zu einem „Assessment“ eingeladen, die sich aktiv „für den Dienst in der Truppe interessieren und auf Basis ihrer Antworten auf den Fragebogen für den Dienst in den Streitkräften geeignet erscheinen“.
Bei einem „Assessment“ – zu Deutsch Bewertung – lösen Teilnehmer praktische Aufgaben, Fallstudien oder Rollenspiele, während Beobachter ihr Verhalten bewerten.
Grundsätzlich werden nur Männer gemustert. Denn nur sie fallen unter das Wehrpflichtgesetz, das die Musterung rechtlich begründet. Frauen werden nur dann gemustert, wenn sie sich freiwillig für die Bundeswehr melden.
Verweigerung des Kriegsdiensts
Für Kriegsdienstverweigerer gilt folgende Regelung: Fällt die Musterung positiv aus, wird der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergereicht. Dieses entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Antrages.
Anträge von Wehrpflichtigen, die vor dem 1. Januar 2010 geboren wurden und nicht bei der Bundeswehr gedient haben, werden ohne vorherige Musterung an das BAFzA weitergeleitet.
Zu einem vollständigen Antrag verlangt das BAFzA folgende Dokumente: einen unterschriebenen Begleitbrief, aus dem hervorgeht, dass sich der Antragsteller auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung beruft, ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf sowie „eine ausführlich und persönlich verfasste Begründung, in der die Bewegründe für die Gewissensentscheidung dargestellt werden“, so die BAFzA-Sprecherin.
1.048 Anträge im letzten Jahr abgelehnt
Da es zwischen dem Antragseingang beim Personalamt der Bundeswehr und der Weiterleitung an das BAFzA eine Verzögerung gibt, kann davon ausgegangen werden, dass in diesem Jahr bereits mehr Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen sind, als das BAFzA bislang registrieren konnte.
Nach Angaben der Amts-Sprecherin wurden bis Ende August 428 Anträge abgelehnt. Im Jahr 2024 waren es 280 Ablehnungen und im Jahr 2025 wurden 1.048 Anträge abgelehnt. Dazu führt das Bundesamt näher aus, dass die Zahl der abgelehnten Anträge nicht exakt der Zahl der Bescheide im selben Zeitraum entspricht, da es zum Beispiel auch Altfälle gibt, deren Bearbeitung sich aufgrund von Nachfragen verzögert. Deshalb könne die Zahl der Bescheide nicht direkt miteinander vergleichen werden.
Zu den Gründen für Ablehnungen wollte sich das BAFzA nicht äußern, da keine „Erhebung über die Gründe für eine Ablehnung eines Antrages auf Kriegsdienstverweigerung“ vorgenommen werde.
Grundsätzlich gebe es aber folgende Ablehnungsgründe: Wenn ein Antragsteller die Musterung verweigert, der Antrag nicht vollständig ist „und der Antragsteller der Aufforderung durch das BAFzA, diesen zu vervollständigen, nicht nachkommt, die dargelegten Beweggründe auch nach schriftlicher, ggf. mündlicher Anhörung nicht begründet werden können oder Zweifel an der Wahrheit der Angaben der Antragsteller trotz vorheriger Anhörung besteht“, so die BAFzA-Sprecherin.
Danach gefragt, wie das Bundesamt die neue Flut an Anträgen bewältigt, teilte die Sprecherin mit, dass derzeit „bestehende Strukturen sukzessive“ angepasst würden.

Demonstration in Berlin-Kreuzberg gegen den Wehrdienst. Per Parlamentsbeschluss kann eine Bedarfswehrpflicht eingeführt werden – also eine tatsächliche Einberufung junger Männer zum Dienst, falls sich nicht genug Freiwillige melden.
Foto: Markus Lenhardt/dpa
Außerdem ermögliche das neue Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG) eine verlängerte Bearbeitungszeit für Anträge von Antragsstellern, die vor 2010 geboren sind. Laut § 13 Abs. 2 Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) soll allerdings über Anträge, die ohne vorherige Musterung an das BAFzA weitergeleitet werden, innerhalb von 9 Monaten nach Eingang beim BAPersBw entschieden werden.
Dazu die BAFzA-Sprecherin weiter:
„Die Bearbeitung der Anträge erfolgt einzelfallbezogen. Sie ist aufgrund des unterschiedlichen Werdegangs der Antragstellenden und der Darlegung der persönlichen Gründe sehr individuell.“
Das komplette Antragsverfahren für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist auf der BAFzA-Website beschrieben.


