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Maaßen zu Festnahme von Ex-BND-Chef: „Große Zweifel“, dass es „mit rechten Dingen zugegangen ist“

Der ehemalige BND-Präsident August Hanning ist unter Spionageverdacht festgenommen worden. Neben ihn wurde auch sein ehemaliger Büroleiter Manfred D. festgenommen. Dieser soll insgesamt um die 2.000 Dokumente an Hanning weitergegeben haben. Was würde es bedeuten, wenn sich die Vorwürfe bestätigen? Darüber sprach Epoch Times mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen.

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Dem ehemaligen BND-Chef August Hanning wird vorgeworfen, Geheimhaltungsbedürftige Dokumente des BND über seinen ehemaligen Büroleiter erhalten zu haben und diese weitergegeben zu haben. Wie ordnen Sie diesen Vorwurf ein?
Das ist ein sehr, sehr schwerwiegender Vorwurf, gerade gegenüber einem absoluten Top-Beamten der deutschen Sicherheitsarchitektur. Er war nicht nur BND-Chef, er war auch langjähriger Sicherheitsstaatssekretär unter Wolfgang Schäuble (CDU) im Bundesinnenministerium. Dieser Vorwurf ist natürlich maximal reputationsschädigend für so eine Persönlichkeit. Wenn da nichts dran sein sollte, müsste man sich umgehend bei ihm entschuldigen. Ich kenne Herrn Hanning über 25 Jahre. Ich habe viele Jahre mit ihm zusammengearbeitet. Er war zeitweise auch mein Chef im Bundesinnenministerium. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen, dass er geheimhaltungsbedürftige Unterlagen an einen ausländischen Dienst gegeben hat. Ich kann es mir auch deswegen nicht vorstellen, weil der Mann 80 Jahre alt ist. Auch sein angeblicher Büroleiter ist mir bekannt. Er war nie sein Büroleiter gewesen. Manfred D. war Mitarbeiter in seinem Büro vom gehobenen oder mittleren Dienst. Auch die Tatsache, dass es sich um angeblich 2.000 Dokumente handeln soll, ist für mich sehr, sehr merkwürdig. Es ist nicht so, als ob der Bundesnachrichtendienst eine Behörde wäre, aus der man einfach mal eine Aktentasche Unterlagen mit nach Hause nehmen kann oder mal eine E-Mail an irgendjemanden da draußen schicken kann. Der BND ist eine Behörde mit einem ganz hohen Maß an Geheimschutz. Für mich klingt alles sehr, sehr unglaubhaft. Auch die Umstände seiner heutigen Festnahme erfolgte erscheinen mir mehr als dubios. Die Medien waren vor Ort. Dann wurde er dem Haftrichter wegen Fluchtgefahr vorgeführt. Der Mann ist 80 und krank. Wir wissen, dass in Deutschland Messerstecher und Vergewaltiger relativ schnell auf freien Fuß kommen. Das ist für mich alles sehr, sehr merkwürdig und ich habe große Zweifel, dass es hier rechtsstaatlich und mit rechten Dingen zugegangen ist.
Es steht im Raum, dass Herr Hanning die geheimhaltungsbedürftigen Informationen, die er erhalten haben soll, auch für seine private Beratertätigkeit genutzt habe, um sie gewinnbringend zu verwerten. Herr Hanning ist ja Präsident der Schweizer Sicherheitsberatungsfirma Pluteus AG, für die Sie als Berater tätig waren oder sind. Wie realistisch ist denn dieser Vorwurf?
Ich halte ihn für unrealistisch, ohne dass ich jetzt die genauen Umstände kenne. Ich bin nicht in die Geschäfte dieser Firma involviert gewesen, sondern als ein Berater. Ich halte es für in hohem Maße unglaubhaft, dass er Unterlagen verkauft haben soll. Denn um was soll es sich denn da letztendlich handeln? Ein Sachbearbeiter aus dem Bundesnachrichtendienst wird unterstellt, Informationen aus dem Bundesnachrichtendienst rausgeholt zu haben. Er hat nicht die Zugänge zu der Vielzahl an Dokumenten. Es wird alles genau dokumentiert, wer Zugriff auf welche Dokumente hat. Das ist nicht irgendeine Kreisverwaltung, aus der man ein paar Dokumente rausnehmen kann. Das ist jedem, der mit Nachrichtendiensten zu tun hat klar, dass so etwas eigentlich nicht möglich ist.
Es ist nicht unüblich, dass ehemalige Mitarbeiter der deutschen Nachrichtendienste nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt für Sicherheitsberatungsfirmen arbeiten. Wie hoch sehen Sie dabei das Sicherheitsrisiko, dass Daten genutzt werden, die einer Geheimhaltungsstufe unterstehen und dass Sicherheitsgrenzen und Gesetze überschritten werden?
Das eine ist, dass man als Beamter ohnehin verpflichtet ist, wenn man in den Ruhestand geht, jegliche Tätigkeit anzumelden. Und das gilt ganz besonders natürlich für Personen, die im Sicherheitsbereich tätig waren. Es gilt nicht nur für den Nachrichtendienst. Schauen Sie sich die Polizeibehörden an. Sehr, sehr viele ehemalige Polizeibeamte arbeiten für Sicherheitsunternehmen. Das ist, wie Sie sagen, im Sicherheitsbereich nicht unüblich, dass so etwas passiert. Beim Nachrichtendienst kommt noch hinzu, dass man einer mehrjährigen besonderen Sicherheitsüberprüfung unterliegt, wenn man für andere arbeitet. Es muss nämlich auch ausgeschlossen werden, dass frühere Informationen vergoldet werden. Und ich denke, das ist auch ausgeschlossen.
Angeblich hat man einen elektronischen Datenträger gefunden auf dem diese Daten gewesen sein sollen. Wie realistisch ist das, dass so was tatsächlich zu Hause gefunden wird?
Beim Bundesnachrichtendienst, wie auch im Verfassungsschutz und anderen Diensten hat man ein Datensystem, das völlig abgekoppelt ist vom normalen Netz. Man nennt es dann das rote Netz. Es gibt auch das schwarze Netz, das offene Netz. Und beide haben nichts miteinander zu tun. Das heißt, wenn man Daten im Bundesnachrichtendienst auf einem Server hat, wird man sie im Zweifel nicht rausbekommen, sondern nur über eine ganz bestimmte Stelle werden diese Daten auf einen Datenträger getan oder ins Netz gestellt. Das wird nach einem Mehr-Augen-Prinzip kontrolliert. Wie ich vorhin sagte, es ist ausgeschlossen, dass beim Dienst jemand am Rechner sitzt und drückt einfach mal bei einem E-Mail-Programm auf Weiterleitung. Und dann geht die E-Mail nach draußen. Das geht nicht. Jeder Datenzugriff wird protokolliert. Und wenn jemand Zugriff auf Daten nimmt, zu denen er normalerweise keinen Zugriff haben darf, gibt es eine Alarmmeldung. Wenn man etwas ausdruckt, wird dies auch protokolliert. Das heißt, auch das Papier, das produziert wird, wird letztendlich für die interne Sicherheitsabteilung festgehalten. Damit soll nachvollziehbar sein was, wann von wem ausgedruckt wurde. Auch beim Rausgehen aus den Dienstgebäuden finden Kontrollen bei den Mitarbeitern statt. Es ist nicht erlaubt Smartphones mit in die Zimmer zu nehmen. Dass keiner auf die Idee kommen kann, mal den Bildschirm zu fotografieren. Ich will damit zum Ausdruck bringen, es ist ein ganz hohes Maß an Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Daten in den Diensten. 2.000 Dokumente sollen an Herrn Hanning gegangen sein. Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, wie das möglich war. Zumal jetzt auch der betroffene Mitarbeiter Rentner sein soll. Ich finde da ziemlich vieles ungereimt.
Jetzt mal angenommen, das bewahrheitet sich doch, dass da was abgeflossen ist, was hätte das für Auswirkungen auf die Sicht der ausländischen Geheimdienste auf die deutschen Nachrichtendienste?
Natürlich ist jeder Verratsfall eine Katastrophe für einen Nachrichtendienst. Sollte es zutreffend sein, dass ein Mitarbeiter des BND an einen Nichtangehörigen des Dienstes – und dazu zählt auch der Herr Hanning, weil er nicht mehr zum Dienst gehörte – in hohem Umfang Daten herausgegeben hat, ist das natürlich ein großer Reputationsschaden, auch für den Dienst.
Die Generalbundesanwaltschaft spricht davon, dass Dokumente gefunden worden seien, die dazu dienten, im Kanzleramt die nachrichtendienstliche Lage darzustellen. Wie sensibel sind diese Dokumente?
Die Daten, die in diesen Dokumenten enthalten sind, sind regelmäßig zumindest VS-vertraulich oder VS-geheim eingestuft. Das heißt also die zweite oder dritte Einstufung bei Dokumenten der Geheimschutzqualifikation. Sie sind schon relativ hoch eingestuft.
Zum einen dürfte es in diesen Dokumenten regelmäßig darum gehen, dass bestimmte Tatsachen beschrieben werden, Lagemeldungen dargestellt werden. Aber auch dürfte es für ausländische Dienste interessant sein zu wissen, wie die Bundesregierung beziehungsweise wie der BND diese Tatsachen bewertet und was für Schlussfolgerungen daraus gezogen werden. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass es ein derartiges Versagen der gesamten Geheimschutzarchitektur des BND gibt.
Und Sie sehen besondere Kontakte bei Herrn Hanning ins Ausland, die auf irgendeine Art und Weise verdächtig erscheinen würden?
Ich kenne nicht seine Kontaktliste. Der Mann ist 80 Jahre alt. Die Leute, die er früher bei den Nachrichtendiensten kannte, die dürften auch schon in seinem Alter und im Ruhestand sein. Ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass er von anderen Diensten angesprochen wurde Informationen zur Verfügung zu stellen. Ich meine, ihn so weit zu kennen, dass er immer ein sehr dienstbeflissener, loyaler Beamter war, der patriotisch dachte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er auf die Idee kam, einen Ex-Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes zu nutzen, um Informationen an ausländische Staaten weiterzugeben.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Erik Rusch.