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Handlungsbedarf bei Deutschlandticket und Kfz-Versicherung: Das ändert sich im November


  • Deutschlandticket: Der Preis steigt 2027 auf 66,80 Euro. Bahn-Kunden müssen bis 30. November zustimmen, sonst endet ihr Abo zum Jahresende.
  • Kfz-Versicherung: Die meisten Verträge lassen sich bis 30. November kündigen.
  • Ratenkäufe: Ab 20. November gibt es auch bei Kleinkrediten und „Buy Now, Pay Later“ eine Bonitätsprüfung.

 
Viele Autofahrer können ihre Kfz-Versicherung noch bis Ende November kündigen, außerdem gelten neue Regeln für Kleinkredite. Wer sein Deutschlandticket über die Deutsche Bahn auch nach der Preiserhöhung im kommenden Jahr weiter beziehen will, muss aktiv werden. Was sich im November ändert:

Preisänderung beim Deutschlandticket zustimmen – oder kündigen

Ab 2027 erhöht sich der Preis des Deutschlandtickets von monatlich 63 auf 66,80 Euro. Je nach Anbieter müssen die Nutzer nun aktiv werden: Die Deutsche Bahn etwa bittet ihre Kundschaft bis zum 30. November mitzuteilen, ob sie das Ticketabo zum neuen Preis behalten oder kündigen wollen.
Wer sich nicht fristgerecht zurückmelde, dessen Abo werde zum 31. Dezember gekündigt, erklärt die Bahn. Möglich ist eine Zustimmung zu den neuen Bedingungen im Kunden-Account auf bahn.de oder in der App DB Navigator.

Das Familienticket kommt zurück

Es gibt noch weitere Änderungen bei der Bahn. Das Staatsunternehmen warb im Sommer mit einem Familienticket um Kunden. Zum Pauschalpreis von 99,99 Euro konnten Familien mit bis zu fünf Personen quer durch Deutschland hin- und zurückreisen, eine einfache Fahrt kostete 59,99 Euro. Dieses Angebot kommt nun zurück – und soll dauerhaft im Angebot bleiben.
Wie die Bahn mitteilte, gilt das Familienticket für Reisen ab dem 1. November, buchbar sind Fahrkarten bereits seit dem 26. Oktober. Wer das Angebot nutzen will, muss allerdings auch einige Regeln beachten. So muss mindestens ein Kind mitreisen. Auch dürfen höchstens zwei Reisende 15 Jahre oder älter sein.
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass das Familienticket nur für Fernzüge (ICs und ICEs) gilt. Wählt eine Familie Verbindungen, bei denen sie auch Nahverkehrszüge nutzen muss, wird die Reise teurer.
Für eine einfache Strecke muss sie dann 81,99 Euro bezahlen, Hin- und Rückfahrt kostet pauschal 143,99 Euro. Nicht enthalten in dem Familienpreis ist außerdem das City-Ticket für den Abfahrts- und Ankunftsbahnhof.

Angebote vergleichen

Zwar gebe es laut Deutscher Bahn keine Kontingente für das Familienticket. Doch könne es sein, dass diese Fahrkarte auf Strecken mit großer Nachfrage nicht mehr angeboten wird. Für Spontanbucher bedeute dies, dass möglicherweise nicht mehr die komplette Auswahl an Verbindungen zur Verfügung steht.
Die Stiftung Warentest hat sich eigenen Angaben zufolge intensiv mit dem Familienticket beschäftigt und es auf vier Strecken getestet. Sie rät, das Angebot trotzdem mit den Spar- und Supersparpreisen zu vergleichen.
So könne ein anderes Ticket billiger sein, wenn man etwa die Reservierungen nicht zwingend benötigt, weil die Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht unbedingt nebeneinander sitzen müssen.
Günstiger kann ein anderer Fahrschein auch für Kunden sein, die kein Deutschlandticket besitzen und die ihre Reise sowohl mit Fern- als auch mit Nahverkehrszügen bewältigen.
Wer einige Monate vor der Reise bucht, für den lohnt sich ein Vergleich der Preise innerhalb der Deutschen Bahn oder auch mit dem Konkurrenten Flixtrain, schreibt die Stiftung Warentest.

Stichtag für Kündigung vieler Kfz-Versicherungen

Die meisten Kfz-Versicherungen haben eine Laufzeit bis Ende Dezember und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden – also bis zum 30. November.
Weil dieser Stichtag für so viele Autofahrer gilt, senken viele Unternehmen laut der Verbraucherorganisation Finanztip im Herbst ihre Beiträge, um Neukunden zu gewinnen. Verbraucher könnten so von günstigen Angeboten profitieren.
Die Kündigungsfrist 30. November gilt allerdings nicht für alle Versicherungsverträge. Darauf weist die HUK-Coburg hin. Für Verträge mit unterjähriger Laufzeit, deren Versicherungsjahr also nicht am 1. Januar beginnt, gelten andere Stichtage. Läuft der Vertrag zum Beispiel am 14. Juni aus, ist der 13. Mai der persönliche Stichtag für die Kündigung.
Finanztip rät, beim Versicherungswechsel in der richtigen Reihenfolge vorzugehen: erst einen neuen Vertrag suchen, dann den alten kündigen. Bei einer Kündigung zum 1. Januar sollten Autobesitzer also noch im November nach einem günstigeren Versicherer Ausschau halten.
Dabei empfiehlt Finanztip einen doppelten Vergleich: zunächst über Vergleichsportale wie Verivox oder Check24, danach bei einem Direktversicherer.

Neue Regeln für Ratenkäufe

Ab dem 20. November gelten in Deutschland neue EU-Regeln für Verbraucherkredite. Ab diesem Datum dürfen auch Kleinkredite unter 200 Euro sowie „Buy Now, Pay Later“-Angebote nur nach einer Prüfung der Kreditwürdigkeit vergeben werden. Bislang war das nicht der Fall.
Wer künftig ein solches Angebot nutze, etwa einen Ratenkauf oder eine Null-Prozent-Finanzierung, müsse zudem „ausführlich über Kosten, Laufzeit und Risiken des jeweiligen Kredits informiert werden, auch bei kleinsten Beträgen und kurzen Zahlungsaufschüben“, erklärt die Stiftung Warentest.
Auch wird die Frist für den Widerruf bei fehlerhaften Informationen auf maximal zwölf Monate und 14 Tage begrenzt, heißt es auf der Website der Bundesregierung zur rechtlichen Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie.
Eine Ausnahme gibt es, schreibt der Verein „Für soziales Leben“ in seinem Online-Magazin „Bürger & Geld“. Demnach sind Debitkarten mit Zahlungsaufschub nicht von der Neuregelung betroffen. Bei der Bonitätsprüfung berücksichtigen die Anbieter nicht nur die getätigte Bestellung, sondern auch die bestehenden Verbindlichkeiten des Käufers.
Bei „Buy Now, Pay Later“ müssen daher bereits laufende Ratenzahlungen einbezogen werden. Hat ein Kunde bei mehreren Anbietern gleichzeitig offene Raten, kann sich dies negativ auf seine Bonitätsbewertung auswirken. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine weitere Zahlungsanfrage abgelehnt wird.
Eine Pflicht zur Begründung ist ebenfalls neu. Auch wenn die Entscheidung automatisiert getroffen wird, müssen Unternehmen in der Lage sein, offenzulegen, aus welchen Gründen jemand einen Kredit erhält oder nicht. Dazu ist eine Dokumentation der Daten erforderlich.
Angepasst wurde in diesem Zusammenhang auch das Bundesdatenschutzgesetz. Die neuen Regeln zur Bewertung der Kreditwürdigkeit (Scoring) gelten ebenfalls ab dem 20. November 2026.

Lohnsteuerfreibetrag sichern

Wer viel Geld etwa für berufliche Fortbildungen und Fahrten ausgibt, kann noch bis zum 30. November einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2026 stellen. Geld sparen Verbraucher damit zwar nicht – aber sie holen sich das Geld vom Staat sofort, was sie „sonst erst im folgenden Jahr mit der Steuererklärung erhalten“ würden, erläutert Finanztip.
Auch müssen die Ausgaben eine Grenze von 600 Euro überschreiten. Werbungskosten zählen nur mit, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Wem der Lohnsteuerfreibetrag gewährt wird, der muss in der Regel eine Steuererklärung abgeben. (afp/red)