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Zuckersteuer – wer bezahlt, wie viel und wofür genau?


In Kürze

  • 650 Millionen Euro soll die geplante Zuckersteuer einbringen.
  • Die Regierung hofft, dass Hersteller ihre Rezepturen ändern und den Zuckergehalt senken.
  • Die Einnahmen sollen finanziellen Spielraum für den Bund schaffen.
  • Noch ist offen, welche Getränke tatsächlich erfasst werden.
  • Auch Haferdrinks, Fertigkaffees und Biermischgetränke könnten betroffen sein.
  • Eine Steuer auf zuckerfreie Zero- und Light-Getränke soll es nicht geben.

 
650 Millionen Euro soll die geplante Zuckersteuer im Jahr 2027 in die Staatskasse bringen. So lautet die Prognose von der ehemaligen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Im Frühjahr 2026 noch plante die Bundesregierung eine „Abgabe auf zuckergesüßte Getränke“ ab 2028. Das geht aus den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 hervor, die das Bundeskabinett am 29. April beschlossen hatte. Auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag vom Juni spricht noch ausdrücklich von einer „Zuckerabgabe“.

Abgabe oder Steuer?

Die von Warken eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hatte zuvor ein Modell für eine solche Abgabe vorgeschlagen, dessen Einnahmen zur Entlastung des Gesundheitsfonds und zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen beitragen sollten.
Danach sollten Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter unbelastet bleiben. Für fünf bis unter acht Gramm waren 26 Cent je Liter vorgesehen, ab acht Gramm 32 Cent. Der Steuersatz steigt stufenweise mit dem Zuckergehalt des Getränks. Je mehr Zucker also ein Getränk enthält, desto teurer wird es.
Das soll den Anreiz für Hersteller bieten, ihre Rezepturen zu überarbeiten und den Zuckergehalt zu reduzieren. Für Verbraucher soll dadurch die Variante mit weniger Zucker attraktiver werden.
Die Kommission rechnete, zusätzlich zu den Steuereinnahmen, mit langfristigen Einsparungen bei den Krankenkassen, weil weniger Zuckerkonsum Krankheiten und damit Behandlungskosten reduzieren könnte.
Der ursprüngliche Gedanke war damit klar: Die Abgabe sollte das Verhalten der Hersteller und Verbraucher beeinflussen und zugleich direkt die gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlasten.

Was aus den Einnahmen wird

Inzwischen ist die ursprüngliche Zuckerabgabe vom Tisch, ersetzt vom Finanzministerium durch eine neue Steuer. Statt einer zweckgebundenen Abgabe soll nun eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke eingeführt werden – und zwar bereits 2027 statt, wie ursprünglich vorgesehen, ab 2028.
Im Unterschied zu einer zweckgebundenen Abgabe sind Steuereinnahmen grundsätzlich nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Auch das Aufkommen aus einer Zuckersteuer kann deshalb prinzipiell zur Finanzierung staatlicher Ausgaben verwendet werden.
Das Bundesfinanzministerium bezeichnet dieses Prinzip als Gesamtdeckungsprinzip: Steuereinnahmen dienen der Finanzierung der staatlichen Ausgaben, ohne dass „bestimmte Einnahmen für spezielle Zwecke reserviert“ sind.
Wie das Geld im konkreten Fall eingesetzt werden soll, geht inzwischen aus einer Bundestags-Drucksache hervor. Dort heißt es, der durch die Erhebung einer „Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke“ entstehende „finanzielle Spielraum“ solle genutzt werden, um die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zu verringern.
Vereinfacht gesagt: Die Zuckersteuer bringt dem Staat zusätzliches Geld. Die Millionen aus der Zuckersteuer fließen damit nicht als zusätzlicher, zweckgebundener Betrag in den Gesundheitsfonds.
Stattdessen kann der Bund damit die ursprünglich geplante Kürzung seines Zuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung kleiner ausfallen lassen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bekommt dadurch mehr Geld, als sie bei der zunächst vorgesehenen Kürzung bekommen hätte.
Der Start soll auch bereits im nächsten Jahr erfolgen. Für dieses erste Jahr rechnet die Bundesregierung mit 650 Millionen Euro Steueraufkommen. Ab 2028 sollen es noch etwa 450 Millionen Euro jährlich sein. Als Grund für den Rückgang wird angegeben, dass die Getränkehersteller ihre Rezepturen verändern und den Zuckergehalt senken werden.

Wer zahlt die Zucker-Zeche?

Nach dem Modell der Finanzkommission sollte die Abgabe beim Hersteller ansetzen. Das war ausdrücklich so vorgesehen, damit die Steuer nicht nur Geld einbringt, sondern die Hersteller zu einer Änderung ihrer Rezepturen bewegt werden.
Wer weniger Zucker einsetzt, zahlt entsprechend weniger. Wer die Steuer am Ende wirtschaftlich trägt, ist eine andere Frage. Gibt ein Hersteller die Kosten über den Verkaufspreis weiter, findet der Kunde die neue Zusatzbelastung auf seinem Supermarktbon wieder.
In anderen Ländern mit einer ähnlichen Gesetzgebung wurde ein solcher Lenkungseffekt bereits beobachtet. In Großbritannien etwa sank nach Einführung der dortigen Abgabe auf Limonaden und Süßgetränke sank der Anteil der Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter deutlich. Zugleich ging der durchschnittliche Zuckergehalt von Erfrischungsgetränken zurück.
Allerdings wurde die Abgabe vielfach an die Verbraucher abgegeben. Am Tag der Einführung kam es zu einer sprunghaften Preiserhöhung von Getränken mit viel Zucker.
Durchschnittlich kosteten diese 4,9 Pence (etwa 5,7 Cent) pro 100 Milliliter mehr als vorher. Die Abgabe kostete die Hersteller allerdings nur 2,4 Pence pro 100 Milliliter, was einer Weitergabequote von 204 Prozent entsprach.

Welche Getränke sind gemeint?

Noch ist auch der Umfang der von der Steuer betroffenen Produkte nicht festgelegt. Ein im August bekannt gewordenes Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums ging deutlich über die Besteuerung zuckeriger Limonaden hinaus.
Darin wurden unter anderem Nektare, Smoothies, Haferdrinks, Fertigkaffees, Biermischgetränke sowie Getränke mit Zucker oder Süßungsmitteln genannt.
100-prozentige Fruchtsäfte und reine Milch sollten dem Papier zufolge ausgenommen werden. Wellen schlug der Vorschlag, auch zuckerfreie Getränke mit Süßungsmitteln einzubeziehen.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ruderte an diesem Punkt zurück: Eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke werde es nicht geben. Das Papier aus seinem Ministerium sei lediglich ein interner Arbeitsstand und weder politisch geeint noch beschlossen.
Mit einer Zuckersteuer wäre Deutschland weder Einzel- noch Sonderfall: In über 100 Ländern gibt es so etwas wie eine Limo-Abgabe – etwa in Großbritannien, Frankreich, Ungarn oder Südafrika.

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