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Polen plant „Vor-Kriegszustand“: Neue Rechtsstufe zwischen Frieden und Krieg


In Kürze:

  • Polen plant einen neuen Zustand der „vollen Bereitschaft“ zwischen normalem Friedensbetrieb und formellem Kriegsrecht.
  • Militär, Verwaltung und kritische Infrastruktur sollen dadurch früher auf sich zuspitzende Sicherheitslagen reagieren können.
  • Der Gesetzentwurf befindet sich noch im Abstimmungsprozess und liegt dem Parlament noch nicht vor.
  • Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz verweist auf zunehmende hybride Bedrohungen wie Drohnenvorfälle, GPS-Störungen und Sabotage.

In Polen hat das Verteidigungsministerium (Ministerstwo Obrony Narodowej, MON) einen Gesetzentwurf erarbeitet. An dessen Ende soll ein „Gesetz über die volle Bereitschaft des Staates für den Kriegsfall“ stehen.
Derzeit befindet sich der Entwurf im Abstimmungsprozess innerhalb der Ressorts und zwischen den Ministerien. Ein Beschluss des Kabinetts oder Parlaments liegt nicht vor.
Wie die Zeitung „Rzeczpospolita“ berichtet, soll das Gesetz die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit des Landes gewährleisten. Dazu will man die Zusammenarbeit zwischen Streitkräften und inneren Sicherheitsdiensten verbessern.
Ein weiterer Schwerpunkt gilt der Anpassung an moderne Bedrohungen – insbesondere im Bereich der hybriden und Cyberkriegführung sowie der Desinformation. Die Erfahrungen des Ukrainekrieges sollen bei der Ausformulierung des Gesetzes eine Rolle spielen, ohne dass diese für komplett übertragbar betrachtet würden.

Polen will Reaktionsplan mit NATO-Vorgaben abstimmen

Im Wege des Gesetzes soll ein neuer Zustand der „vollen Bereitschaft“ („pełna gotowość“) definiert werden. Dieser soll zwischen dem normalen Friedensbetrieb und dem formellen Kriegsrecht („stan wojenny“) angesiedelt sein.
Eine Konsequenz davon soll sein, dass Verwaltung, Militär und kritische Infrastruktur ihren Einsatzmodus bereits vor Ausrufung des Kriegsrechts ausrufen können.
Einige Maßnahmen können nach derzeitiger Rechtslage erst dann getroffen werden, wenn das formelle Kriegsrecht ausgerufen ist. Auch dem Bedarf nach schneller Verlegung polnischer und verbündeter NATO-Truppen auf polnischem Territorium soll durch die Neuerung Rechnung getragen werden.
Bei sich zuspitzender Sicherheitslage soll eine frühere und vereinfachte Verlegung von Truppen möglich werden, für die bis jetzt noch Kriegsrecht erforderlich wäre. Im Kern will man dadurch den polnischen Verteidigungsreaktionsplan (Plan Reagowania Obronnego RP) an das NATO-Reaktionssystem (Nato Response System, NRS) anpassen.

Landesverteidigung und nichtmilitärische Bereiche betroffen

Auch in der Landesverteidigung und der ständigen Dienste soll durch das Gesetz eine bessere Vorbereitung auf hybride und Cyberbedrohungen sowie schnelle Eskalationsszenarien möglich werden.
Dafür soll die Zahl der Stellen in ständigen Diensten und in der Steuerung der Landesverteidigung erweitert werden. Auch soll eine bessere Integration von Streitkräften und Sicherheitskräften in die Verteidigungssteuerung erfolgen.
Zivile Mitarbeiter in Leitstellen, Krisenstäben und ähnlichen Einrichtungen könnten im Zustand der „vollen Bereitschaft“ schwerer abgezogen werden. Gleichzeitig heißt es aber, dass sie dann auch nur noch eingeschränkte Möglichkeiten zur Rückkehr nach Hause haben. So will man die Funktionsfähigkeit der Steuerungsorgane auch unter Druck sicherstellen.
In den nichtmilitärischen Bereichen der Landesverteidigung soll es ebenfalls Änderungen geben. Deren Regelung zur operativen Planung sollen ebenfalls krisentauglich werden – was Anpassungen in der Dokumentation der Verteidigungsprogrammplanung erforderlich mache.
Generell soll es durch das Gesetz möglich werden, Ausbildung und Übungen stärker auf Krisen- und Verteidigungsszenarien auszurichten.

Minister verweist auf Sabotage und Luftraumverletzungen gegen Polen

An dem derzeitigen Entwurf kann sich noch einiges ändern. Der Entwurf ist noch nicht im Sejm, dem polnischen Parlament, eingereicht. Derzeit wartet laut „Rzeczpospolita“ das Nationale Sicherheitsbüro (Biuro Bezpieczeństwa Narodowego, BBN) auf die Übersendung des Textes. Die Einrichtung soll in weiterer Folge ausführlich dazu Stellung beziehen.
Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz betonte, es gehe bei dem Vorhaben nicht um „Angstmache“. Stattdessen wolle man als Staat seiner Pflicht nachkommen, sich und die Bevölkerung auf Worst-Case-Szenarien vorzubereiten. Fälle von Luftraumverletzungen durch Drohnen, GPS-Störungen, Sabotage und beschädigte Seekabel zeigten die Dringlichkeit der geplanten Anpassung.

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