Im womöglich wegweisenden US-Prozess um Social-Media-Sucht durch Instagram und Facebook hat die Staatsanwaltschaft dem Meta-Konzern schwere Vorwürfe gemacht. Meta habe Kinder und Jugendliche abhängig gemacht, die Funktionsweise ihrer Gehirne „ausgenutzt“ und die Öffentlichkeit in die Irre geführt, sagte Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O’Neill in ihrem Eröffnungsplädoyer.
Meta muss sich vor einem Gericht in Oakland wegen des Vorwurfs verantworten, seine Online-Netzwerke so gestaltet zu haben, dass Minderjährige abhängig und dadurch psychisch krank werden.
„Metas Geschäftsmodell lässt sich auf vier einfache Punkte reduzieren: Nutzer an sich binden, sie so lange wie möglich halten, ihre Daten abschöpfen und dann die Wahrheit vor der Öffentlichkeit verbergen“, sagte O’Neill.
Protest vor dem Gericht
Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Mütter gegen Meta. Sie erklärten, ihre Kinder hätten infolge der Nutzung der Onlinedienste Suizid begangen. „Kein Unternehmen – ganz gleich, wie reich, einflussreich oder vermeintlich unangreifbar es sich fühlt – darf über der Wahrheit, dem Gesetz und unseren Kindern stehen“, sagte die Mutter Lori Schott.

Jason Slothouber (Mitte), leitender Staatsanwalt aus Colorado, trifft am 18. August 2026 am Bundesgericht in Oakland ein.
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Milliardenstrafe und neue Regeln
Mehrere US-Bundesstaaten fordern Einschränkungen bei Instagram- und Facebook-Funktionen sowie eine massive Strafzahlung von rund 200 Milliarden Dollar (etwa 173 Milliarden Euro). Die Summe ergibt sich aus mehreren tausend Dollar, die die Generalstaatsanwaltschaften für jeden betroffenen Heranwachsenden ansetzen. Meta selbst hatte in einem Gerichtsdokument sogar erklärt, die Gesamtstrafe könne mehr als eine Billion Dollar betragen.
Im Mittelpunkt stehen Funktionen wie Endlos-Scrollen, häufige Benachrichtigungen und das Zählen von „Gefällt mir“-Reaktionen. Die Kläger kritisieren damit vor allem die Gestaltung der Netzwerke und nicht deren Inhalte. Für diese genießen Online-Plattformen nach US-Recht weitgehende Immunität.
Prozess könnte weitreichende Folgen haben
In den USA laufen bereits zahlreiche Verfahren gegen Online-Netzwerke. Der Prozess in Kalifornien könnte für Meta jedoch besonders folgenreich sein, da erstmals eine Entscheidung auf Bundesebene ansteht.
Die Anklage will auch Meta-Chef Mark Zuckerberg zu den Vorwürfen befragen. Seine Anhörung ist für Ende September geplant. Auch Instagram-Chef Adam Mosseri ist vorgeladen. Mit einem Urteil von Richterin Yvonne Gonzalez Rogers wird Anfang Oktober gerechnet.

Anklage will Meta-Chef Zuckerberg Ende September befragen (Archivbild)
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Ausgangspunkt: die „Facebook Files“
Der Prozess geht auf die sogenannten „Facebook Files“ zurück, die die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 veröffentlichte. Die tausenden Seiten enthielten Ergebnisse konzerninterner Untersuchungen zu den Auswirkungen der Meta-Netzwerke auf die psychische Gesundheit minderjähriger Nutzerinnen.
Den Unterlagen zufolge waren dem Konzern mögliche schädliche Auswirkungen des Social-Media-Konsums bekannt. Öffentlich habe Meta entsprechende Bedenken und Warnungen jedoch zurückgewiesen. Stattdessen soll der Konzern seine Netzwerke bewusst so gestaltet haben, dass sie Suchtverhalten fördern.
29 Bundesstaaten klagen
Nach den Enthüllungen leiteten dutzende US-Bundesstaaten eine gemeinsame Untersuchung ein. Zwei Jahre später reichten 29 von ihnen Klage gegen Meta ein.
Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey führen nun stellvertretend einen Pilotprozess. Sollte Meta unterliegen, soll der Konzern anschließend mit allen klagenden Bundesstaaten eine Vereinbarung schließen.
Meta weist Vorwürfe zurück
Meta betont, ausreichend Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer zu ergreifen. Zudem argumentiert der Konzern, die psychische Gesundheit von Jugendlichen könne nicht durch einen einzelnen Onlinedienst beeinträchtigt werden.
Einige der beanstandeten Funktionen müssten außerdem aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung unangetastet bleiben, argumentiert Meta. (afp/red)

