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Notfallzentren, Zuzahlung, 112 oder 116117? Was Patienten im Notfall wissen sollten


In Kürze:

  • Bei Not- und Unfällen sollen Patienten in Deutschland künftig zielgenauer und besser versorgt werden.
  • In den an Kliniken intergierten Notfallzentren soll Patienten nach der Ersteinschätzung der weitere Weg gewiesen werden.
  • Unter der 116117 soll für Akutfälle flächendeckend rund um die Uhr eine telefonische oder videounterstützte Versorgung zur Verfügung stehen.
  • Versicherte müssen künftig für Leistungen der medizinischen Notfallrettung eine Zuzahlung leisten.

 
Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung mit großer Mehrheit beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten am Donnerstag, 15. Oktober, die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen. AfD und Linke enthielten sich.
Ziel der Reform ist es, Patienten gezielter in die jeweils geeignete Versorgung zu vermitteln und unnötige Inanspruchnahmen von Krankenhausnotaufnahmen und Rettungsdiensten zu reduzieren.

Was sich konkret ändert

Deutschland verfügt bereits über eine gut ausgebaute Akut- und Notfallversorgung. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser sowie die Rettungsdienste – sind gut vernetzt. An bestimmten Schnittstellen kommt es jedoch immer wieder zu Problemen bei der Abstimmung und Weiterleitung von Patienten.
Die Bundesregierung erwartet, dass durch digitalisierte Prozesse und ein Ersteinschätzungsverfahren an den zentralen Anlaufstellen der Notfallversorgung – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – Patienten gezielter und effektiver durch das Notfallsystem gelotst werden können.
Das bedeutet: Patienten entscheiden zukünftig nicht mehr selbst über den Versorgungsbereich. Zum Beispiel suchen viele Patienten mit Beschwerden direkt die Notaufnahme auf, obwohl eine ambulante Behandlung ausreichen würde. Effizienzeinbußen durch unnötige Inanspruchnahme von Rettungsmitteln und Krankenhäusern sollen mit der Reform verringert werden.
Auch die Rettungsdienste sollen entlastet werden. Bislang erstatten die Krankenkassen Rettungseinsätze nur als Fahrkosten. Eine Versorgung allein vor Ort wird deshalb oft nur vergütet, wenn der Patient anschließend ins Krankenhaus gebracht wird. Künftig ist die medizinische Notfallrettung eine eigene Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesundheitsleitsystem

Ein wesentlicher Punkt der Neuerungen betrifft die derzeitigen Notrufnummern. Das Gesundheitsleitsystem beinhaltet die Rettungsleitstelle mit der Notrufnummer 112 sowie der Akutleitstelle mit der Rufnummer 116117. Die beiden Leitstellen stimmen sich verbindlich ab, wer einen Fall übernimmt. Sie sind digital miteinander vernetzt und verfügen über gezielte Ersteinschätzungssysteme.
Durch die Notfallreform wird die bundeseinheitliche Rufnummer 116117 weiter ausgebaut.
Unter der Notrufnummer 112 ist die Rettungsleitstelle für Notfälle mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen weiterhin unverändert erreichbar.
Wer also künftig die 116117 wählt, wird durch ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem gelotst. Der Patient wird gezielt an die passende medizinische Stelle geleitet. Dies kann eine Videosprechstunde, die Notdienstpraxis oder die Notaufnahme sein.
Neu ist zudem eine verschärfte Terminmeldepflicht: Die Kassenärztlichen Vereinigungen legen gemeinsam mit den Krankenkassen fest, wie viele Termine Vertragsärzte an die Terminservicestellen melden müssen. Die bisherige Beschränkung auf freie Termine entfällt. Die Regelung gilt als Vorarbeit für eine Facharzt-Termingarantie, die im geplanten Primärversorgungsgesetz verankert werden soll.
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) kritisiert insbesondere, dass die Bundesregierung stärker in die ärztliche Terminplanung eingreifen will. Der Verband fordert, die sogenannte ärztliche Terminhoheit zu wahren.
Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender der SpiFa sagte dazu: „Meine Termine gehören mir“.

Integrierte Notfallzentren in den Krankenhäusern

Auch die Notfallversorgung in Krankenhäusern soll mit der Reform neu organisiert werden. In ausgewählten Krankenhäusern werden integrierte Notfallzentren (INZ) implementiert.
Ein solches Zentrum besteht aus drei Bereichen: der Notaufnahme des Krankenhauses, einer ärztlichen Notdienstpraxis und einer zentralen Stelle zur Ersteinschätzung. Dreh und Angelpunkt ist  dabei die zentrale Ersteinschätzungsstelle, die Patienten eine gezielte Anlaufstelle innerhalb des integrierten Notfallzentrums zuteilt.
Mit einer standardisierten und qualifizierten Ersteinschätzung sollen die Patienten je nach Bedarf in die Notaufnahme oder in die Notdienstpraxis innerhalb des INZ geleitet werden.
Zusätzlich sollen ausgewählte Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren mit den Integrierten Notfallzentren zusammenarbeiten. Diese sogenannten Kooperationspraxen sollen insbesondere außerhalb der regulären Öffnungszeiten zur ambulanten Akutversorgung beitragen.
Sie sollen organisatorisch wie technisch mit den integrierten Zentren vernetzt sein. Damit soll eine lückenlose und digitale Fallübergabe zwischen der Kooperationspraxis und dem integriertem Notfallzentrum geschaffen werden.
Um Defizite in der Versorgung zu verhindern, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen die ambulante Versorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten sicherstellen. Dazu gehören je nach Bedarf auch Hausbesuche am Abend, an Wochenenden und an Feiertagen.

Zuzahlung für Versicherte

Neben den organisatorischen Veränderungen sind auch die finanziellen Auswirkungen für Versicherte von Bedeutung.
Grundlage ist das am 10. Juli 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die gesetzlichen Zuzahlungen anhebt. Die Notfallreform knüpft daran an: Für Leistungen der medizinischen Notfallrettung müssen Versicherte künftig eine Zuzahlung von 15 Euro leisten. Bislang lag die Zuzahlung für einen Rettungseinsatz bei höchstens 10 Euro.

Kritik an der geplanten Reform

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) begrüßt zwar die Kernziele der neuen Notfallreform, kritisieren jedoch in ihrer offiziellen Stellungnahme die strukturelle Umsetzung.
In Ihrer Stellungnahme warnen Dr. Sonja Optendrenk, Karin Maag und Dr. med. Bernhard von Treek vor einer Zersplitterung der Zuständigkeiten. Die Strukturanforderungen für die Integrierten Notfallzentren (INZ), die auf drei Ebenen verteilt werden – könnten auch im Hinblick auf den Bundesausschuss, die erweiterten Landesausschüsse sowie die speziellen Kooperationsverträge vor Ort das bundesweite einheitliche Ziel der Notfallversorgung gefährden.
Weiterhin sieht der G-BA Risiken bei der Ersteinschätzung. Fehlende bundeseinheitliche Standards seien hier zwingend erforderlich, erklärt das Gremium.
Weiter wird eine mangelnde Verzahnung mit anderen Reformen angemahnt. Diese könnte Reibungsverluste sowie finanzielle Ineffizienzen für das gesamte System zur Folge haben.
Auch die Bundesärztekammer sieht wichtige Voraussetzungen für das Gelingen der Reform. In ihrer Stellungnahme vom 4. Dezember 2025 schreibt sie, dass das Gesundheitsleitsystem nur dann funktionieren könne, wenn ausreichend Personal und verlässliche Versorgungsstrukturen vorhanden seien. Der Struktur- und Personalaufbau in den Leitstellen sei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und daher auch aus Steuermitteln zu finanzieren, so Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt.
Weiterhin fordert er die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in den Integrierten Notfallzentren. Patienten müssten dort bei Bedarf auch notwendige Medikamente erhalten können.
Dafür müssten entweder die Apotheken ihre Notdienste entsprechend anpassen oder Ärzte in den Zentren die rechtlichen Voraussetzungen erhalten, um erforderliche Medikamente abzugeben.

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