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Polen verschärft Drohnen-Regeln: Abschuss künftig ohne Sichtkontakt möglich


In Kürze:

  • Polen ändert seine Einsatzregeln für den Umgang mit Drohnen und anderen potenziell feindlichen Flugobjekten.
  • Künftig soll unter bestimmten Bedingungen eine positive Identifizierung anhand von Radar-, Sensor- und Flugdaten statt eines zwingenden Sichtkontakts ausreichen.
  • Auslöser sind wiederholte Drohnenvorfälle nahe der polnischen Grenze, zuletzt der Absturz einer russischen Gerań-5-Drohne am 28. September.

 
Polens Regierung hat auf einen erneuten Drohnenvorfall in unmittelbarer Nähe zur polnischen Grenze mit einer Änderung ihrer Einsatzregeln reagiert. Fortan wird die Einsatzdoktrin für polnische Luftstreitkräfte in einer Weise abgeändert, die üblicherweise nur im Kriegs- oder Ausnahmezustand zum Tragen kommt.
Auslöser der Maßnahme ist der Absturz einer strahlgetriebenen russischen Gerań-5-Drohne auf ukrainischem Gebiet nahe dem Grenzübergang Jahodyn–Dorohusk. Diese hat sich am Montag, 28. September ereignet. Nach Angaben des polnischen Verteidigungsministers Władysław Kosiniak-Kamysz war es zu keiner Verletzung des polnischen Luftraums gekommen. Allerdings habe sich die Einschlagstelle nur maximal zwei Kilometer vom Grenzübergang entfernt befunden.

Zunehmende Sorge in Polen

Todesopfer gab es infolge des Vorfalls keine. Allerdings ist es durch die Druckwelle zu Beschädigungen am Gebäude des ukrainischen Grenzpostens gekommen. Auf polnischer Seite löste der Vorfall erhebliche Sicherheitsreaktionen aus. So kam es zu einer Evakuierung des Grenzübergangs, Kontrollen wurden zeitweilig unterbrochen. Kampfjets starteten und die Luftverteidigung wurde in erhöhte Bereitschaft versetzt.
Der Zwischenfall ist nicht der Erste seiner Art in jüngster Zeit. Bereits am 13. September hatte es nahe dem Grenzübergang Jahodyn–Dorohusk einen Drohneneinschlag gegeben. Damals traf das russische Kriegsgerät einen Lkw. Einigen Quellen zufolge habe sich der Einschlagsort nur 800 Meter von der polnischen Grenze entfernt befunden.
An jenem Tag hatte man auf polnischer Seite ebenfalls mit Grenzschließungen und Alarmierungen reagiert. Damit ist es im September im Kontext mit Kampfhandlungen des Ukrainekrieges gleich zu mehreren Vorfällen in polnischer Grenznähe gekommen. In Polen wachsen nun Befürchtungen, Russland habe seine vormalige Zurückhaltung bei Offensiven entlang der ukrainischen Westgrenzen aufgegeben.

Positive Identifizierung anhand von Kriterienliste

Polens stellvertretender Verteidigungsminister Cezary Tomczyk verkündete am Montag die Änderung der Einsatzregeln für Piloten der polnischen Luftwaffe. Auf X begründete er den Schritt mit der als gestiegen wahrgenommenen Bedrohung durch Russland und den Erfahrungen aus dem Ukrainekrieg. Ihm zufolge müsse Polen inzwischen täglich mit der Möglichkeit rechnen, dass Drohnen in sein Staatsgebiet eindringen.
Bislang galt in Friedenszeiten, dass ein Pilot ein unbekanntes Flugobjekt üblicherweise visuell identifizieren musste, bevor er befugt war, es zu bekämpfen. Er musste sich entsprechend dem Objekt nähern, um nachsehen zu können, worum es sich handelt.
Künftig soll eine sogenannte positive Identifizierung ausreichen. Dazu sollen Piloten ein Bündel an Informationen zusammenführen und berücksichtigen. Diese reichen von Radarerfassung, Geschwindigkeit, Flughöhe und Flugbahn über Einflugrichtung, fehlender oder fehlerhafter Freund-Feind-Kennung und Informationen anderer Sensoren bis zu Hinweisen verbündeter Staaten und Quellen. Dabei soll auch Informationen aus der Ukraine eine entsprechende Relevanz zugemessen werden.

Neue Doktrin soll verkürzter Reaktionszeit Rechnung tragen

Über das weitere Vorgehen soll der Pilot oder operative Kommandeur entscheiden. Es gibt dem Ministerium zufolge keinen Automatismus, wonach diese jedes unbekannte Flugobjekt automatisch abschießen dürften. Es solle vielmehr eine Gesamtschau aller relevanten Indikatoren stattfinden.
Erst, wenn aus dieser eine hinreichend eindeutige Einschätzung entstehe, dass es sich um ein feindliches oder bedrohliches Objekt handele, sei es gestattet, den Waffeneinsatz freizugeben. Zur Begründung hieß es, es sei bei Drohnen und Marschflugkörpern potenziell problematisch, von einem Kampfflugzeug erst das Herstellen von Sichtkontakt zu verlangen. Dies verkürze die mögliche Reaktionszeit.
Tomczyk erklärte, die nunmehrigen Möglichkeiten seien bislang eher für Kriegs- oder Ausnahmezustände vorgesehen gewesen. Allerdings wolle man verhindern, dass Piloten ein potenziell gefährliches Ziel erst verfolgen müssten, um es optisch bestätigen zu können.

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