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Social Media: Was die EU-Kommission für Kinder und Jugendliche plant

Instagram, Tiktok und Snapchat ab 13 Jahren und weniger Funktionen für Jugendliche: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will am 16. September in Straßburg erklären, welche Regeln sie für Kinder und Jugendliche im Internet einführen will.
Tags darauf soll ein konkreter Gesetzesvorschlag folgen. Die geplante Umsetzung sorgt bei Datenschützern allerdings für Kritik.

Wie könnten die Pläne aussehen?

Es wird erwartet, dass die EU-Kommission kein striktes Verbot vorschlägt, sondern auf altersgerechte Versionen der Onlinedienste und Kontrollen durch die Eltern setzt. Entwürfen zufolge würde sie damit den Empfehlungen eines Expertengremiums folgen, die Pläne können sich vor der offiziellen Bekanntgabe noch ändern.
Für Kleinkinder unter drei Jahren soll es gar keine Apps oder Profile in Onlinediensten geben. Für Kinder zwischen drei und 13 Jahren sollen die Eltern Profile einrichten können, die von Behörden für altersgerecht befunden werden, also zum Beispiel die Kinderversion eines Streamingdienstes oder eines Spiels. Die Eltern hätten die volle Kontrolle über solche Profile.
Für 13- und 14-Jährige könnte es erste Social-Media-Profile mit eingeschränkten Funktionen geben. Jugendliche könnten sich dann zum Beispiel über Instagram oder Snapchat mit ihren Freunden austauschen, es gäbe aber eine begrenzte Anzahl der Kontakte und eine begrenzte Nutzungszeit pro Tag. Eltern müssten zustimmen und sollen einsehen können, was ihre Kinder in den Onlinediensten machen.
Ab 15 Jahren sollen Jugendliche dann eigene Profile einrichten können. Die EU-Kommission will sicherstellen, dass die Onlinedienste für Minderjährige sicher sind, also ohne Hassrede und süchtig machende Algorithmen.

Wie lassen sich solche Vorgaben durchsetzen?

Voraussetzung für all diese Regeln ist, dass die Onlinedienste das Alter ihrer Nutzer überprüfen können. Die meisten Plattformen sind laut Geschäftsbedingungen ohnehin erst ab 13 Jahren erlaubt. Bei der Anmeldung müssen Jugendliche bisher nur ein Geburtsdatum angeben, das nicht kontrolliert wird.
Die Altersüberprüfung könnte in Zukunft über einen digitalen Personalausweis im sogenannten E-Wallet laufen, das in Deutschland ab dem kommenden Jahr verfügbar sein soll. Die EU-Kommission hat außerdem eine App entwickelt, die das Alter auf dem Smartphone speichern und alle verbotenen Apps und Internetseiten automatisch sperren soll.
Mehrere EU-Länder testen die App derzeit, Deutschland gehört nicht dazu. Voraussetzung für beide Varianten wäre ein gültiger Personalausweis, den nicht alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben. Die EU-Kommission hat außerdem eingeräumt, dass sich jede Altersbeschränkung über einen VPN-Zugang umgehen ließe.

Drohen bei Verstößen Strafen?

Für Jugendliche und ihre Eltern gäbe es keine Strafen – der EU-Kommission geht es darum, dass sich die Digitalkonzerne an die Regeln halten. Sie ist für die Überwachung der großen Unternehmen zuständig und könnte bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Die EU hat mit dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) schon Regeln für die Digitalkonzerne. Dieses Gesetz soll als Vorbild für mögliche Strafen gelten, es sieht Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Bislang waren die Strafen aber deutlich geringer.

Welche Kritik gibt es?

Alle Nutzer müssten ihr Alter nachweisen. Eine solche Regelung sei „schädlich und unverhältnismäßig“, kritisierte Simeon de Brouwer von der Organisation für digitale Verbraucherrechte (EDRi). Andere verweisen darauf, dass auch Kinder ein Recht auf Teilhabe im Internet haben.
Datenschützer haben zudem Zweifel an der Sicherheit der EU-App. Eigentlich soll die Anwendung an die Plattformen nur die Information weitergeben, ob ein Nutzer alt genug ist. Mehrere Sicherheitsexperten schafften es nach eigenen Angaben jedoch innerhalb kürzester Zeit, bisher verfügbare Prototypen der App zu hacken und an private Informationen zu gelangen.

Wann könnten die Regeln greifen?

Ungeachtet der praktischen Probleme dürfte das noch eine Weile dauern. Vorher müssen das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Länder über die Vorschläge der Kommission verhandeln. Dieses Verfahren dauert in der Regel Monate und kann die Pläne auch über den Haufen werfen.
Für nationale Alleingänge gibt es praktische Hürden. Bis es ein EU-Gesetz gibt, will Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) aber eine nationale Übergangsregelung einführen. Sie kündigte am Freitag an, bis zum Jahresende ein „Sofortprogramm“ zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet vorzulegen. (afp/red)

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