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Bundeskabinett beschließt Reformen: Geheimdienste, Frühstartrente und BAföG


In Kürze:

  • Geheimdienste: BND und Verfassungsschutz erhalten zusätzliche Befugnisse.
  • Frühstartrente: Der Staat zahlt für Kinder monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot.
  • Weitere Reformen: BAföG, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Befugnisse des Zolls werden ausgeweitet.

 
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere wichtige Reformvorhaben beschlossen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Reform der Nachrichtendienste, die Frühstartrente sowie weitere Vorhaben in den Bereichen innere Sicherheit, Finanzen und Soziales. Die Kabinettssitzung wurde von Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geleitet, da Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) derzeit im Urlaub ist.

Geheimdienstreform

Vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Sie soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten geben. Zudem sollen die Nachrichtendienste Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv bekämpfen können.

BAföG-Sätze sollen steigen

Das Bundeskabinett hat die geplante BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Erste Teile sollen zum 1. April 2027 in Kraft treten, teilte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) mit.
Die Wohnkostenpauschale für Studenten außerhalb des Elternhauses soll ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Der Grundbedarf für Studenten soll in zwei Schritten angehoben werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Auch das Schüler-BAföG soll entsprechend steigen.
Ab dem Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2028/29 sollen Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich automatisch um 1,5 Prozent angepasst werden. Der Leistungsnachweis soll entfallen, zudem soll die Antragstellung künftig digital erfolgen.
„Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann“, sagte Bär. Die Reform muss nun noch vom Bundestag beraten werden.

Frühstartrente

Das Kabinett beschloss zudem den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente. Vorgesehen ist, dass der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Regelung soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Ab 2027 soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen.
„Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit“, erklärte Bundesfinanzminister Klingbeil. Jedes Kind erhalte damit „ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge“.
Gefördert werden sollen zertifizierte Verträge mit einem Kostendeckel sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die staatlichen Zuschüsse können privat, etwa durch freiwillige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern, um bis zu 6.840 Euro pro Jahr ergänzt werden. Dafür ist jedoch keine zusätzliche steuerliche Förderung vorgesehen.

Kein Alkohol mehr für 14- und 15-Jährige

Das Bundeskabinett will das sogenannte begleitete Trinken für 14- und 15-Jährige abschaffen. Künftig sollen Jugendliche auch in Begleitung ihrer Eltern keinen Wein, Bier oder Sekt mehr konsumieren dürfen. Familienministerin Karin Prien (CDU) begründete den Schritt mit dem besseren Schutz vor den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums. Als Nächstes muss der Bundestag über die Änderung beraten.

Zoll erhält neue Befugnisse

Die Bundesregierung will auch härter gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel vorgehen. Dafür beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Befugnissen für den Zoll.
Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig erworben wurden. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bisher ist dies häufig erst nach langwierigen Gerichtsverfahren möglich.
Außerdem soll der Zoll künftig künstliche Intelligenz zur Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und die Kommunikation von Tatverdächtigen blockieren dürfen. „Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart!“, sagte Klingbeil. (dpa/afp/red/red)

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