Der Fund einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Halle/Leipzig stellt eine neue Dimension der Gefährdung in Deutschland dar. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht von einem „neuen Bedrohungsszenario“.
Mit mehreren Gesetzesverschärfungen und neuen Abwehrzentren hat die Koalition zuletzt die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen mutmaßlich russische Drohnen gestärkt. Wie ist Deutschland gegen die Gefahr aus der Luft gerüstet? Ein Überblick:
Wie gut ist kritische Infrastruktur geschützt?
Kritiker sagen: Im Ernstfall nicht gut genug. Die mit einem Sprengsatz versehene Drohne am Leipziger Flughafen wurde von einem Flughafenmitarbeiter entdeckt, nicht jedoch durch Sicherheitspersonal.
Nur der defekte Zünder verhinderte offenbar die Detonation und damit eine Katastrophe. Nach Ansicht des Sicherheitsexperten Nico Lange verfügt Deutschland bisher über zu wenig Instrumente, um Drohnen zuverlässig zu erkennen und nachzuverfolgen. Dazu zählt er unter anderem elektrooptische und akustische Sensoren.
Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU) zufolge soll die Drohnenabwehr an deutschen Flughäfen weiter ausgebaut werden: Acht Flugplätze sollen neue Systeme zur Drohnenerkennung bekommen.
Denkbar seien unter anderem Störmaßnahmen oder spezielle Abwehrdrohnen, sagt Bilger. „Wir sind da nicht wehrlos.“ Die Deutsche Flugsicherung arbeitet ebenfalls an Systemen zur Erkennung anfliegender Drohnen.
Wer ist für die Drohnenabwehr zuständig?
In Deutschland ist die Polizei zuständig – es sei denn, Drohnen überfliegen militärisches Gebiet, zum Beispiel Kasernen. Dann darf die Bundeswehr eingreifen. Das gleiche gilt laut Luftsicherheitsgesetz zur Verhinderung eines „besonders schweren Unglücksfalls“.
Bisher durfte die Bundeswehr „Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben“.
Ein Abschuss war nicht vorgesehen – das ändert sich durch das neue Luftsicherheitsgesetz.
Welche Änderungen bringt das Luftsicherheitsgesetz?
Dass die Bundeswehr künftig auch Drohnen abschießen darf. Schon bisher konnte die Polizei die Bundeswehr um Unterstützung bitten.
Die Gesetzesänderung soll explizit den Abschuss unbemannter Flugkörper erlauben, „wenn davon auszugehen ist, dass ein unbemanntes Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll“.
Ziel des neuen Luftsicherheitsgesetzes ist es zudem, Zuständigkeiten klarer zu verteilen und das Entscheidungsverfahren über einen Einsatz der Streitkräfte zu vereinfachen.

So kann Drohnenabwehr aussehen: Hier bringen sich Soldaten nach einer Drohnensichtung in Stellung. (Archivbild)
Foto: Jan Woitas/dpa
Was ist bei der Bundespolizei geplant?
Die Bundespolizei soll technisch und personell besser ausgestattet werden. Dazu wurde das Bundespolizeigesetz aus dem Jahr 1994 erneuert und im Juli im Bundestag beschlossen. Die Beamten dürfen künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen.
Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.
Im Dezember 2025 wurde zudem eine neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei in Dienst gestellt. Die Einheit ist grundsätzlich für die Drohnenabwehr an Flughäfen und Bahnhöfen zuständig.
Welche weiteren Maßnahmen gibt es?
Seit Dezember 2025 bündelt ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum in Berlin die fachliche Expertise von Bund und Ländern. Es soll einen festen Rahmen für kontinuierlichen Austausch, gemeinsame Lagebewertung und abgestimmtes Handeln in der Drohnenabwehr schaffen.
Im Juni nahm zudem das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) seine Arbeit auf. Es soll die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sowie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bündeln und hybride Gefahren „erkennen, analysieren und abwehren“.
Das Zentrum baut auf einem Arbeitsbereich zu Spionage im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum auf. Daneben gibt es bereits das Nationale Cyber-Abwehrzentrum.
Auch der neu geschaffene Nationale Sicherheitsrat soll sich nach dem Willen von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mit dem Anti-Drohnen-Kampf befassen. Die deutschen Nachrichtendienste sollen zudem mehr Befugnisse bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Wie können Drohnen abgewehrt werden?
Das Spektrum reicht von Störsignalen zur Ablenkung von Flugkörpern – das sogenannte Jamming – über das Einfangen mit Netzen und das Rammen bis hin zum Abschuss.
Die verschiedenen Wege des Anti-Drohnen-Kampfes werden derzeit in Magdeburg vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in einem europaweit einzigartigen Drohnentestzentrum erprobt.
Zum Abschuss von Drohnen rüstet die Bundeswehr auf: Bis 2028 sollen 19 Flugabwehrpanzer vom Typ Skyranger 30 geliefert werden. Die Rheinmetall-Panzer verschießen aus einer Kanone sogenannte Air-Burst-Munition mit etwa 1250 Schuss pro Minute und können Ziele in bis zu drei Kilometern Entfernung in der Luft treffen. (afp/red)





