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Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ bezeichnet: Frau zu 90 Tagessätzen verurteilt


In Kürze:

  • Die Angeklagte hatte den Oberbürgermeister unter anderem als „Opferbürgermeister“ bezeichnet.
  • Ein leitender Oberstaatsanwalt befasste sich mit der Angelegenheit.
  • CDU-Generalsekretär Linnemann plädiert für die Abschaffung von Paragraf 188 Strafgesetzbuch.

 
Einen Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ zu bezeichnen, hatte für eine Frau in Aschaffenburg Konsequenzen. Weil sie den früheren Rathauschef Jürgen Herzing so nannte, verurteilte das Amtsgericht sie zu 90 Tagessätzen. Der Fall wurde bereits 2023 verhandelt. Der Strafantrag war im März 2022 gestellt worden, wie das Nachrichtenportal „NiUS“ nach Recherchen berichtete.

Anwalt Sattelmaier: Äußerungen sind ein juristisches Nichts

Demzufolge hatte die Frau das damalige Stadtoberhaupt auch als „Opferbürgermeister“ bezeichnet. Beide Ausdrücke postete sie in einer Gruppe des Messengers Telegram.
„NiUS“ liegen eigenen Angaben zufolge Strafbefehl und Urteil vor. Der Verteidiger der Angeklagten, der Kölner Strafrechtler Dirk Sattelmaier, nannte das Urteil falsch. Die Äußerungen der Frau seien ein „juristisches Nichts“ und keine Beleidigungen. Dieser Tatbestand werde von den Gerichten mittlerweile teilweise unterschiedlich ausgelegt. Auch das Wort „Lügenfritz“ sei „überhaupt keine Beleidigung“.
Dass sich mit dem Fall sogar ein leitender Oberstaatsanwalt befasst hat, findet Sattelmaier befremdlich. Er sagte, üblicherweise beschäftige sich die Staatsanwaltschaft mit schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag, nicht mit solchen Kleinigkeiten. Der Oberstaatsanwalt, der sich mit dem Fall der Frau befasste, sei auch im Zusammenhang mit Meinungsdelikten während der Corona-Maßnahmen „sehr aktiv“ gewesen.
Der umstrittene Paragraf 188 Strafgesetzbuch wurde 2021 erweitert und berücksichtigt seither auch Kommunalpolitiker. Erst jüngst hatte das Amtsgericht Öhringen, Baden-Württemberg, einen Facebook-Nutzer zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er im Kontext eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ verwendet hatte.

Debatte um Abschaffung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erstattete während seiner Amtszeit zahlreiche Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Beleidigungen. Einige Verfahren führten zu Strafbefehlen oder Verurteilungen, andere wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
Diese Verfahren und auch das „Lügenfritz“-Verfahren haben wesentlich zur Verstärkung der öffentlichen Debatte über die Anwendung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch beigetragen. Im vergangenen Januar sprach sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Abschaffung aus.
Ursprünglich sei es die Idee gewesen, „Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, kommentierte er die erweiterte Neufassung aus dem Jahr 2021. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei aber das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle“, so Spahn.
Im Fahrwasser des „Lügenfritz“-Urteils hatte sich kürzlich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisch über den Paragrafen geäußert. Er gebe den Menschen das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Auf das Urteil angesprochen sagte er: „Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf.“ Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag jedoch noch gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.

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