Wer Kleidung mit dem Aufdruck „FCK AFD“ trägt, darf in Niedersachsen als Zuhörer von öffentlichen Ratssitzungen ausgeschlossen werden. Besucher dürfen nur Sitzungen verfolgen, wenn sie deren Ablauf nicht stören, wie das Verwaltungsgericht Hannover am Montagabend mitteilte. Es lehnte den Antrag eines Mannes ab, der wegen eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK AFD“ von Ratssitzungen ausgeschlossen worden war. (Az.: 1 B 6273/26)
Der Mann besuchte im September und Oktober als Zuhörer öffentliche Sitzungen des Stadtrats Hildesheim. Beide Male forderte die Sitzungsleitung ihn dazu auf, seinen Pullover mit dem entsprechenden Aufdruck auszuziehen oder den Schriftzug durch ein anderes Kleidungsstück zu überdecken. Als er sich weigerte, wurde er aus dem Sitzungssaal verwiesen.
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht nun entschied. Der Schriftzug auf dem Pullover sei ein demonstratives und auffälliges optisches Ausdrucksmittel, das eine „geeignete Störungsquelle“ sei. Aus diesem Grund könne ein Einschreiten der Sitzungsleitung gerechtfertigt sein. Das politische Statement des Zuhörers ziele auf Reaktionen der betroffenen Ratsmitglieder ab und könne zu einer Störung der Ruhe und Sachlichkeit der Sitzung führen.
Die Aufforderung der Sitzungsleitung, den Pullover auszuziehen oder die Aufschrift durch ein anderes Kleidungsstück zu verdecken oder den Saal zu verlassen, sei kein Eingriff in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Der Rat sei kein Forum für private Meinungen, sondern ein Organ der Gemeinde. Dieses habe die Aufgabe, die unterschiedlichen Vorstellungen seiner gewählten Mitglieder zu einem einheitlichen Gemeindewillen zusammenzuführen.
(afp/red)