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BGH fragt EuGH: Wann greifen Datenschutzregeln im Privaten?

Der Bundesgerichtshof (BGH) will auf europäischer Ebene klären lassen, unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahme von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den persönlichen Bereich greift.
Der erste Zivilsenat entschied, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen von zwei Verfahren mehrere Fragen vorzulegen. (Az. I ZR 256/25 und I ZR 289/25)
In dem einen Verfahren hatte eine Mutter gegen ihre Tochter geklagt, weil diese sie mit einer Videokamera zu Hause heimlich überwachte und die Aufnahmen später an die Polizei weiterleitete.
In dem zweiten Fall hatte eine Frau private Whatsapp-Nachrichten einer früheren Freundin nach einem Streit an deren Arbeitgeber weitergegeben. Die Freundin verlor daraufhin ihren Job – und zog für eine Geldentschädigung von 7.500 Euro gegen die Frau vor Gericht.

DSGVO gilt nicht für persönliche Tätigkeit

In den beiden Fällen aus Hessen und Niedersachsen stellte sich in Karlsruhe die Frage, ob die Beklagten gegen die DSGVO verstoßen haben – oder ob die sogenannte Haushaltsausnahme greift.
Die sieht vor, dass die europäischen Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten explizit nicht für die Ausübung rein persönlicher oder familiärer Tätigkeiten gelten. Der BGH will nun vom EuGH wissen, was darunter konkret zu verstehen ist.
Im Fall der Wohnküche starb die Klägerin inzwischen. Ihre Erben führen den Rechtsstreit aber weiter. Die ältere Frau klagte gegen ihre Tochter und deren Mann, weil diese Aufnahmen von ihr in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses an die Polizei weiterleiteten. Sie gaben an, dass die Mutter Münzen gestohlen habe. Die Mutter sah einen Verstoß gegen den Datenschutz, sie forderte Schmerzensgeld.
Die beiden Verfahren wurden bis zu einem Urteil aus Luxemburg ausgesetzt. Wann der EuGH antwortet, ist noch nicht bekannt. Meist dauert es einige Monate bis zum Urteil in Luxemburg. Nach der Antwort werden die Fälle vom BGH entschieden. Er orientiert sich dabei an der Rechtsauffassung der europäischen Richter. (afp/dpa/red)

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