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Fall-Fabian: Angeklagte verwickelt sich in neue Widersprüche

„Kann ich nicht erklären“, „Weiß ich nicht“, „Ich war mit der Situation überfordert“ – im Mordfall Fabian muss die Angeklagte mehrfach eingestehen, ihr Verhalten nicht erklären und Widersprüche in ihren Aussagen nicht ausräumen zu können. Am 28. Verhandlungstag muss sich die 30-Jährige einer neuerlichen Befragung unterziehen. Obwohl der Vorsitzende Richter Holger Schütt zu Beginn der Verhandlung betont, die Befragung diene nicht dazu, die Angeklagte vorzuführen, nimmt er sie anschließend stundenlang hart in die Mangel.
Laut Anklage soll die Frau den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet eine Beteiligung an der Tat weiterhin ab.

Grund für Fahrt nach Güstrow infrage gestellt

Doch Schütt konfrontiert die Beschuldigte mit zahlreichen Widersprüchen, die sie etwa zum Tag des Verschwindens von Fabian gemacht hat. Sie habe angegeben, von ihren Großeltern zum Geldabheben in die Kleinstadt geschickt worden zu sein, aber die Bankkarte vergessen zu haben, sagt er. Die Großeltern hätten jedoch später erklärt, dass sie am Tattag den ganzen Vormittag zu Hause verbracht habe. Wie komme es zu dem Widerspruch? Das könne sie nicht erklären, muss sie einräumen.
Immer wieder stößt der Richter sie auf Ungenauigkeiten, Widersprüche und auch Falschaussagen. Sie habe bei der Befragung in der vergangenen Woche ausgesagt, dass sie das Geld dann einen Tag später abgeholt habe. Bis in die Folgewoche sei aber keine Abholung erfolgt, sagt Schütt unter Verweis auf die Bankauszüge. Damit zieht er das von der Angeklagten genannte Motiv – die Geldabhebung – für die Fahrt nach Güstrow grundsätzlich infrage. „Warum war das nicht so eilig“, will er wissen. Eine klare Antwort kann die Beschuldigte darauf nicht geben.
„Warum haben Sie den Vater des toten Jungen angelogen“ – fragt Schütt die Angeklagte dazu an einer Stelle. Auch dem Kindesvater habe sie schließlich falsche Angaben zu ihrem Verbleib am mutmaßlichen Tattag gemacht. An anderer Stelle wirft er ihr vor, beim Leben ihres eigenen Kindes zu schwören, nun die Wahrheit zu sagen, nachdem sie gerade beim Lügen erwischt wurde. „Dabei ist es nur die halbe Wahrheit“, konstatiert er, nachdem sie auch diese Angaben korrigieren muss.
Auch die Absprache eines Alibis für den Vormittag des mutmaßlichen Tattages irritiert Schütt. Zuvor hatte die Angeklagte laut Gericht dies damit begründet, ein Treffen mit einem verheirateten Bekannten geheim halten zu wollen. Dieses Treffen fand allerdings am Nachmittag statt. Das Alibi wurde nur bis 11.00 Uhr verabredet. „Ich weiß nicht, warum“, sagt die Angeklagte.

Umstände des Leichenfunds bleiben ominös

Widersprüche macht das Gericht zudem zu den Umständen des Leichenfunds deutlich. Am 14. Oktober meldete die inzwischen Angeklagte der Polizei die Entdeckung einer Kinderleiche bei einem Tümpel bei Klein Upahl. Damals gab sie an, die Leiche zufällig beim Spazierengehen entdeckt zu haben.
Die Frage, wieso die Angeklagte, der in der Vergangenheit eine Persönlichkeitsstörung attestiert wurde, schon am Abend und in der Nacht zuvor am Fundort war, erst mit einem und danach mit einem weiteren Bekannten, nimmt am 28. Verhandlungstag erneut viel Platz ein. Sie habe ihre Bekannten mit der anfänglichen Falschaussage schützen wollen, sagte sie während der Verhandlung.
Schütt will wissen, wieso die Angeklagte am 13. Oktober binnen drei Stunden dem ersten der beiden Bekannten dreimal vorgeschlagen habe, dort auf einem Feld zu suchen. Die Angeklagte verweist auf Internetvideos, in denen Klein Upahl erwähnt worden sei. Daher hätten sie sich dort umgeschaut. Schütt wendet ein, selbst wenn der Ort bereits zuvor im Internet genannt worden sei, sei von einem Feld keine Rede gewesen.
Wieso werden die laut Angeklagter maßgeblichen Internetvideos mit keinem Wort in Sprachnachrichten an den Bekannten erwähnt, als sie vorschlägt, dort zu suchen? Schütt sagt, die Idee wirke eher wie ein „frischer Gedanke“ der Frau. Wieso erwähne sie die Internetbeiträge auch nicht in ihrer Vernehmung bei der Polizei? Auch darauf gibt die Angeklagte keine klare Antwort.
Sie relativiert stattdessen: „Wir wollten ja auch nicht richtig suchen.“ Es habe sich vielmehr um einen Vorwand zum Treffen mit ihrem Bekannten gehandelt. Schütt leuchtet auch das nicht ein. Wozu bräuchten die beiden, die sich in den Vortagen bereits mehrfach getroffen hatten, einen Vorwand?

Mutter wirft Angeklagter Mord vor

Es bleibt bei den Aussagen der Angeklagten vieles unklar. Obwohl noch keine Plädoyers gehalten werden, wirft die Staatsanwaltschaft ihr ständige Lügen vor. Auch die Mutter Fabians als Nebenklägerin glaubt der Beschuldigten nicht, wirft ihr „Lügengeschichten“ vor und fragt sie in einem emotionalen Ausbruch direkt: „Warum musste er sterben?“, ehe das Gericht die Anwürfe als unzulässig unterbricht. „Ich war es nicht“, beharrt die Angeklagte.
Die Verteidigung bescheinigt der Angeklagten zumindest das Bemühen um Wahrheit. „Es ist ihre Art, vorschnell etwas zu sagen“, sagt Anwalt Andreas Ohm. Der zweite Verteidiger Thomas Löcker begründet Irrtümer seiner Mandantin mit der hohen emotionalen Belastung und verweist darauf, wie viele Menschen schon bei einer einfachen Prüfung Wichtiges vergessen würden.
Die Skepsis des Richters bleibt. „Vieles stellt sich als unwahr heraus“, fasst Schütt zum Ende der Befragung zusammen. Er wisse nicht, ob das mit der Krankheit zu tun habe oder mit ihrer Persönlichkeit, aber für schlüssig halte er die Darstellung der Angeklagten nicht, macht er deutlich. (dpa/red)
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Fall Fabian: Vernehmungsvideo macht Widersprüche deutlich

Im Prozess um den getöteten Jungen Fabian musste die Verteidigung am 23. Prozesstag einen Rückschlag hinnehmen. Trotz ihres Widerspruchs begutachtete das Gericht das Video der ersten Vernehmung der Angeklagten kurz nach dem Auffinden der Leiche im Oktober vergangenen Jahres. Dabei wurde die Widersprüchlichkeit ihrer Aussagen demonstriert. Die Videoshow rief auch im Publikum teilweise emotionale Reaktionen hervor.
Bei der im Gericht gezeigten stundenlangen Vernehmung hatte die Angeklagte zunächst behauptet, den ermordeten Fabian am 14. Oktober 2025 zufällig bei einem Spaziergang mit einer Freundin entdeckt zu haben. „Das Problem ist: Ich kann nicht lügen“, sagte sie an einer Stelle.
Als die Polizei sie kurz danach mit der Aussage ihrer Freundin konfrontierte, dass der Fund nicht zufällig gewesen sei, änderte sie überraschend schnell ihre Stellungnahme.
„Ich wollte eine Person rauslassen“, räumte sie ein. Demnach hatte sie schon in der Nacht zum 13. Oktober bei einer Suche mit einem Freund etwas entdeckt, aber nicht genau gewusst, was es ist. Der Freund habe ihr gesagt, es handle sich um eine verbrannte Puppe und habe sie gebeten, erst am folgenden Tag die Polizei zu verständigen.
Sie habe Angst „und ein komisches Bauchgefühl“ gehabt, aber trotzdem geschwiegen, sagte die Angeklagte in dem Video. Bei dieser Beschreibung ging ein Raunen durch das Publikum.

Veto gegen Vernehmungsvideo und Zeugenbefragung abgelehnt

Die Verteidigung hatte zu Beginn der Verhandlung eine vom Richter empfohlene weitere Befragung der Angeklagten abgelehnt. „Ich bin mir sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde“, sagte Anwalt Thomas Löcker zur Begründung. Die Angeklagte sei nach ihren Einlassungen am vorherigen Verhandlungstag emotional sehr labil.
Ihr sei womöglich zum ersten Mal in diesem Prozess klar geworden, was für sie auf dem Spiel stehe – eine Haftstrafe von 30 Jahren oder sogar mehr.
Im Anschluss bemängelten die Verteidiger Verfahrensfehler und versuchten, die Befragung der vernehmenden Polizistin als Zeugin und die Vorführung des Vernehmungsvideos zu verhindern. Die Aussagen der Zeugin müssten daher aus dem Protokoll gestrichen und die Aufzeichnungen der Vernehmung dürften nicht genutzt, so ihre Forderung.
Die Anwälte begründeten dies damit, dass die Angeklagte damals noch als Zeugin vernommen worden sei, obwohl gegen sie schon ein Tatverdacht bestanden habe. Sie sei bei der Vernehmung nicht über ihre Rechte informiert worden. Das Gericht wies den Einspruch nach längerer Beratungspause zurück.
Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben.
Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. In dem seit dem 28. April laufenden Indizienprozess wurden bereits Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt.

Mehrfach revidierte Aussage

Die Angeklagte hat ihre Aussage im Prozessverlauf nochmals revidiert. In der zuletzt verlesenen Erklärung hatte sie die Leiche am Abend des 13. Oktober gefunden, als sie mit zwei unterschiedlichen Freunden jeweils am Fundort war.
Die Freunde hätten ihr aber eindringlich abgeraten, die Polizei zu rufen, sagte die 30-Jährige. Sie meldete den Fund dann erst am 14. Oktober. Eine Beteiligung an der Tat streitet sie nach wie vor ab.
Die Verteidigung hat den Antrag gestellt, einen neuen rechtsmedizinischen Sachverständigen zu bestellen. Dieser solle nachweisen, wie lange die Leiche gebrannt habe. Nach Angaben der Verteidiger ist die Frage der Brenndauer entscheidend dafür, ob der angenommene Tatablauf so möglich ist wie von der Staatsanwaltschaft angenommen. (dpa/red)