Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat einen Antrag Polens abgewiesen, die vorläufige Anwendung des Mercosur-Handelsabkommens auszusetzen. Das Land habe nicht nachgewiesen, dass die vorläufige Anwendung des Abkommens mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay einen „schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden“ verursachen könnte, teilte der EuGH am Dienstag, den 29. September, mit. Auch eine „Störung des Agrarmarktes der Union“ sei nicht hinreichend belegt worden.
Vorläufige Anwendung trotz langer Verhandlungen
Die EU hatte nach mehr als einem Vierteljahrhundert von immer wieder unterbrochenen Verhandlungen im Januar eine Einigung mit den Mercosur-Staaten erzielt. Das Abkommen ist nun vorläufig in Kraft. Polen richtete sich mit seiner Klage gegen diese vorläufige Anwendung. Der EuGH lehnt nun zunächst ab, sie bis zur tatsächlichen Klärung ihrer Zulässigkeit auszusetzen.
Polens Kritik: Fehlende Spiegelklauseln und Importgefahren
Die polnische Regierung forderte unter anderem sogenannte „Spiegelklauseln“ für gleichwertige Erzeugungsstandards sowohl in der EU als auch in den Mercosur-Ländern. Dass diese fehlten, stelle ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt in der EU dar.
Zudem warnte Warschau vor dem Import landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die mit in der EU verbotenen Chemikalien angebaut oder hergestellt würden. Das werde die Einkünfte der EU-Landwirte sinken lassen, die Märkte stören und unlauteren Wettbewerb verursachen.
Gericht: Kein konkreter Nachweis eines drohenden Schadens
Das Oberste Gericht der EU folgte dem jedoch nicht. Die Aussetzung der vorläufigen Anwendung könne nur angeordnet werden, um einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zu verhindern. Polen habe aber „nicht den geringsten konkreten Anhaltspunkt“ geliefert, dass dies „wahrscheinlich eintreten wird und unmittelbar bevorsteht“.
Nächste Schritte: Zulässigkeit und Parlament
Die grundsätzliche Entscheidung über die Zulässigkeit der vorläufigen Anwendung steht noch aus. Zudem hat auch das EU-Parlament vor dem Hintergrund von Bauernprotesten gegen das Abkommen den EuGH mit dem Thema befasst. Die Abgeordneten müssen das Abkommen noch ratifizieren.
Es schafft die meisten Zölle auf beiden Seiten ab. Die Europäer exportieren vor allem Autos und chemische Produkte nach Südamerika, während die Mercosur-Länder landwirtschaftliche Erzeugnisse und Rohstoffe liefern. (afp/red)

