Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat zum Prozessauftakt den Vorwurf einer Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut zurückgewiesen. Scheuer sagte vor dem Landgericht Berlin, er habe vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags wahrheitsgemäß geantwortet. „Es nimmt mich emotional sehr mit, hier heute zu sitzen.“
Die Staatsanwaltschaft wirft Scheuer vor, vor dem Untersuchungsausschuss gelogen zu haben. Der Anklage zufolge sollen Vertreter der vorgesehenen Maut-Betreiber Scheuer im November 2018 angeboten haben, den Vertrag erst dann zu unterzeichnen, wenn der Europäische Gerichtshof über die Klage Österreichs gegen die Pkw-Maut entschieden habe.
Hierzu hätten Scheuer und Schulze im Untersuchungsausschuss des Bundestags „bewusst wahrheitswidrig“ und „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung“ angegeben, sie könnten sich nicht an ein „Verschiebungsangebot“ im Rahmen eines Treffens am 29. November 2018 erinnern.
Scheuer sagte vor Gericht: „An ein Verschiebungsangebot habe ich keine Erinnerung.“ Er habe dies nicht zum Zeitpunkt der Vernehmung des Untersuchungsausschusses gehabt – und er habe sie auch heute nicht. Scheuer sagte weiter, er glaube nicht, in seinem politischen Leben alles richtig gemacht zu haben. Aber politische Verantwortung und der Vorwurf einer Straftat seien etwas anderes.
243 Millionen Euro Schadenersatz
Die von der CSU im Wahlkampf 2013 als „Ausländermaut“ propagierte Gebühr scheiterte 2019 vor dem EuGH in Luxemburg. Der Bund musste daraufhin 243 Millionen Euro zahlen. Für den Prozess gegen Scheuer sind zunächst zwölf Verhandlungstage bis zum 25. November angesetzt.
Der CSU-Politiker war von 2018 bis 2021 Bundesverkehrsminister der damaligen Bundesregierung aus Union und SPD unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Zuvor war er unter anderem von 2013 bis 2018 CSU-Generalsekretär. Im Bundestag saß er von 2002 bis 2024. Im April 2024 legte er nach 22 Jahren sein Abgeordnetenmandat nieder.
Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags befasste sich ab Januar 2022 mit der Frage, ob die hohen Kosten für die gescheiterte Maut vermeidbar gewesen wären – etwa dadurch, dass vor einer Vertragsunterzeichnung mit zwei Firmen die EuGH-Entscheidung abgewartet worden wäre. Diese sollten die Maut erheben.
Nach dem Entscheid kündigte der Bund die Verträge, was Forderungen nach Schadenersatz nach sich zog. In einem Schiedsgerichtsverfahren willigte das Verkehrsministerium ein, 243 Millionen Euro zu zahlen.
Falschaussagen oder nicht?
Zwischen Oktober 2020 und Januar 2021 wurden dazu im Ausschuss mehrfach Scheuer und dessen damaliger Staatssekretär Gerhard Schulz befragt, der in dem am Montag begonnenen Prozess mitangeklagt ist.
Auf die Fragen von Abgeordneten, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide angegeben haben, sich an ein solches Angebot nicht zu erinnern. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um bewusste Falschaussagen. (afp/red)

