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2027 startet Testphase für digitalen Euro – dann erhält jeder eine DEAN


In Kürze:

  • Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2026 grünes Licht für Trilog-Verhandlungen zum digitalen Euro gegeben.
  • Ab der zweiten Jahreshälfte 2027 testet die EZB mit 36 Zahlungsdienstleistern ein zwölfmonatiges Pilotprojekt.
  • Kernelement ist die Digital Euro Account Number (DEAN), eine 18-stellige, IBAN-ähnliche Kontonummer.

 
2029 soll der digitale Euro kommen. So sehen es jedenfalls die Pläne der Europäischen Zentralbank (EZB) vor. Endgültig beschlossen ist er noch nicht, doch der nächste Schritt in diese Richtung ist getan.
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2026 grünes Licht für Verhandlungen über den Gesetzesvorschlag gegeben. Im Verlauf dieser Trilog-Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten (EU-Rat) und der EU-Kommission werden alle offenen Punkte der Verordnung ausgehandelt.
Über die endgültige Einführung des digitalen Euro wird entschieden, wenn ein gemeinsamer Text vereinbart ist.

36 Zahlungsdienstleister sind an Testlauf beteiligt

In der zweiten Hälfte des Jahres 2027 startet die Europäische Zentralbank ein zwölfmonatiges Pilotprojekt zum digitalen Euro. Dafür hat die EZB 36 Zahlungsdienstleister aus dem gesamten Euro-Währungsgebiet ausgewählt, die daran teilnehmen.
Dieses Pilotprojekt sei von entscheidender Bedeutung, um die technische Funktionalität und die operativen Abläufe des digitalen Euro zu testen. Die Erfahrungen der Nutzer sollten ebenfalls einfließen und zu einer Optimierung beitragen, heißt es in einer EZB-Mitteilung.
Ein Bestandteil bei der technischen Umsetzung des digitalen Euro ist die Digital Euro Account Number, kurz DEAN. Sie dient als eindeutige Kennung eines digitalen Euro-Kontos und ist in ihrer Struktur an die IBAN angelehnt.
Bei der DEAN handelt es sich um die Kontonummer, die einem Nutzer automatisch bei der Einrichtung eines Kontos für den digitalen Euro zugewiesen wird. Sie soll der eindeutigen Identifizierung des Kontos dienen und die Abwicklung von Zahlungsvorgängen ermöglichen.
Die DEAN besteht aus einer auf 18 Zeichen festgelegten Länge. Neben den Ziffern 0 bis 9 enthält sie die Buchstaben E und U. Dieser Standard gilt für alle Länder, unabhängig vom Alphabet der jeweiligen Landessprache, heißt es in einer Erklärung (Seite 14).

Verschiedene Formen der Zahlungen

Die ersten beiden Zeichen sind die Buchstaben E und U. Es folgen zwei Prüfziffern, die ein Algorithmus nach ISO/IEC 7064 (MOD 97–10) erzeugt. Die Zeichen 5 bis 18 bestehen aus 14 Ziffern, der sogenannten Basic European Account Number (BEAN).
Die DEAN unterstützt die Funktion des digitalen Euro, die Kontonummer bei einem Wechsel des Nutzers von einem Zahlungsdienstleister zu einem anderen mitzunehmen („Portierung“). Darüber hinaus werden derzeit Umsetzungsspezifikationen für den Online-Handel (E-Commerce) oder Käufe mithilfe von mobilen Endgeräten (M-Commerce) ausgearbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Austausch zwischen Geschäftskunden und Zahlungsdienstleistern. Möglich sind Einmalzahlungen, wiederkehrende Zahlungen und die Vorabfreigabe von Zahlungen.
Neben der DEAN wird es auch einen Benutzer-Alias geben. Er ist eine leichter zu merkende Kennung, über die sich Nutzer für Zahlungen finden lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Alias registriert und mit der DEAN verknüpft ist.

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