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Zweifel an Verfassungstreue: AfD-Kandidat Sichert auf dem Prüfstand


In Kürze:

  • Vor der Landratswahl in Friesland wird die Wählbarkeit des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert überprüft.
  • Die Kreiswahlleitung hat wegen Zweifeln an der Verfassungstreue das gesetzlich vorgesehene Prüfverfahren eingeleitet.
  • Über die Zulassung zur Wahl entscheidet nach Abschluss der Prüfung der Wahlausschuss.

Am 13. September wählt der Landkreis Friesland in Niedersachsen einen neuen Landrat. Der bisherige Amtsinhaber Sven Ambrosy (SPD), der 2021 mit 78,9 Prozent im Amt bestätigt wurde, kandidiert nicht mehr für eine vierte Amtszeit. Einer der Kandidaten, die sich um seine Nachfolge bewerben will, ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert.
Ob er zur Wahl kandidieren kann, ist jedoch unsicher. Die Kreiswahlleitung hat Zweifel an dessen Verfassungstreue. Wie dem Bewerber in einem Schreiben vom 10. Juli mitgeteilt wurde, hat Kreiswahlleiterin Andrea Jeske die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Damit hat die Kreiswahlleiterin ein gesetzlich vorgesehenes Prüfverfahren ausgelöst.

AfD-Mitgliedschaft von Sichert als Indiz für Einleitung eines Prüfverfahrens

Grundlage für das Vorgehen ist Paragraf 80 Abs. 4 Z. 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Demnach übernimmt ein Landrat nicht nur ein politisches Mandat, sondern wird auch ein Beamter auf Zeit. Er leitet die Kreisverwaltung und vollzieht staatliches Recht. Beamte haben jedoch die Gewähr für das jederzeitige Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bieten.
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Niedersachsen hatte den Landesverband der AfD im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Dies entspricht inhaltlich der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.
Dem Schreiben der Kreiswahlleiterin hat die Wahlbehörde bereits die Mitgliedschaft in der AfD als ein „starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“ eingeordnet. Dies mache eine Einzelfallprüfung personenbezogener Umstände verpflichtend. Jeske habe das Innenministerium deshalb um eine Prüfung der Wählbarkeit gebeten. Abseits der Mitgliedschaft in der AfD lägen ihr keine Anhaltspunkte vor.

Mitgliedschaft allein begründet noch keine Vorentscheidung über Zulassung

Im Frühjahr 2026 hat Niedersachsen ein Verfahren zur Prüfung im Fall möglicher Zweifel geschaffen. Die Schwelle für dessen Einleitung liegt dort, wo „tatsächliche Anhaltspunkte“ diese begründen. Im Verfahren dürfen Ministerium und Wahlausschuss auch öffentlich zugängliche Quellen wie Presseberichte, Internetseiten und öffentliche Äußerungen zur Auswertung heranziehen.
Außerdem darf das Innenministerium als Kommunalaufsicht den Verfassungsschutz um Auskunft bitten. Die Aufsicht leitet ein begründetes Ergebnis an Wahlleitung und Wahlausschuss weiter. Diesen ist die endgültige Zulassungsentscheidung überlassen. In den Gesetzesmaterialien wird deutlich, dass eine Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei ein Indiz für fehlende Verfassungstreue sein kann.
Ein Automatismus besteht jedoch nicht. Zu berücksichtigen seien auch das persönliche Verhalten, öffentliche Aussagen und die konkrete Form des parteipolitischen Engagements. In den Gesetzesmaterialien ist die Rede von einer Prognose für den Einzelfall, die besonders sorgfältig und ergebnisoffen erfolgen müsse.

Mehrere Äußerungen von Sichert – und die Einschätzungen des Verfassungsschutzes

Sichert selbst spricht von einem „Versuch, die AfD zu schwächen“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Politiker in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Noch häufiger fällt sein Name im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD.
Zu den dort zitierten Äußerungen Sicherts gehört unter anderem dessen Forderung nach einem Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen. Sichert erklärte Asylsuchende zu „Eroberern“ und sprach von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“, der durch einen „Geburten-Dschihad“ geführt werde. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“ und bezeichnete Kopftuch tragende Frauen als „islamistisch“.
Darüber hinaus forderte er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung von Politikern wie Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach oder Altbundeskanzler Olaf Scholz. Grund dafür seien deren Entscheidungen in der Zeit der Corona-Pandemie. Gerichte haben mittlerweile in mehreren Fällen die Einschätzung von Verfassungsschutzbehörden bestätigt. In der Begründung zur Einstufung der Partei als Beobachtungsobjekt heißt es, die AfD verbreite pauschale abwertende Aussagen über Zuwanderer und Muslime, Forderungen nach Einschränkung der Religionsfreiheit und die Missachtung von deren Menschenwürde, ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis und Verschwörungserzählungen wie jene vom „Bevölkerungsaustausch“.

AfD-Kandidaten: In Ludwigshafen abgelehnt – in Schwerin zugelassen

Ob die Überprüfung der Wählbarkeit zu einem Ausschluss Sicherts führen wird, ist offen. Auch bei exponierten Repräsentanten der AfD verliefen Überprüfungen dieser Art uneinheitlich. Im Fall der Kandidatur von Joachim Paul für das Amt des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen hatte der Wahlausschuss im August des Vorjahres eine Kandidatur abgelehnt. Ein Eilantrag gegen die Entscheidung hatte keinen Erfolg.
Bei der Oberbürgermeisterwahl in Schwerin hat der Wahlausschuss hingegen die AfD-Kandidatin Petra Federau zugelassen – obwohl eine Initiative ein privates Gutachten über potenziell verfassungsfeindliche Aussagen übermittelt hatte. Federau schaffte es jedoch nicht in die Stichwahl. Im thüringischen Landkreis Sonneberg stellt die AfD mit Robert Sesselmann seit 2023 einen Landrat.

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