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Amtsgericht prüft Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah

Das Amtsgericht Chemnitz bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah vorliegt und geprüft wird. Weitere Einzelheiten wollte eine Gerichtssprecherin nicht nennen, da das Verfahren nicht öffentlich sei.
Nach einem Bericht des „Spiegel“ soll der Antrag im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen Krah und dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann stehen.
Krah hatte gegen Böhmermann geklagt, nachdem dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, wonach Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Krah sah darin eine mögliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts. Nach dem vom „Spiegel“ zitierten Urteil blieb Krah mit seiner Klage erfolglos. Böhmermann hatte die Angabe demnach kurz nach Veröffentlichung des Podcasts korrigiert und von „rund 50“ Flaschen gesprochen.
Krah war gegen Böhmermann vorgegangen, weil dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, der zufolge Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Laut dem vom „Spiegel“ zitierten Gerichtsurteil argumentierte Krah, dies könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht auswirken.
Krah habe das Verfahren verloren – unter anderem, weil Böhmermann kurz nach Erscheinen des Podcasts direkt ergänzt hatte, dass es sich lediglich um „rund 50“ Flaschen gehandelt habe. Doch der AfD-Mann zahlt die Prozesskosten laut „Spiegel“-Informationen nicht.
Zunächst musste Böhmermann demnach rund 5.000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben, aktuell seien weitere 296,26 Euro offen. Eine Gerichtsvollzieherin habe Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, doch Krah sei nicht erschienen.
„Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht“, sagte Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski. Krah sagte auf Anfrage des „Spiegel“, er sei überrascht, dass „ständig Forderungen nachgeschoben“ würden, sein Anwalt werde sie prüfen.
Die AfD-Bundestagsfraktion wollte zu der Angelegenheit nicht Stellung nehmen. Dazu lägen ihr keine Informationen vor, sagte ein Sprecher AFP.
(afp/red)

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