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Dauerthema Organspende: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung

Tausende schwer kranke Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Um den Bedarf an Organspenden zu decken, wird seit Jahren in der Politik nach Lösungen gesucht.
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten wirbt für die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird am Donnerstag (24.9.) erstmals im Bundestag diskutiert werden.

Wie sieht die derzeitige Rechtslage aus?

Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat – etwa durch die Eintragung im Organspende-Register, durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung.
Liegt ein solches Dokument nicht vor, werden die Hinterbliebenen gebeten, eine Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen zu treffen. Diese Entscheidung ist für die Angehörigen oftmals emotional sehr belastend.

Warum soll daran etwas geändert werden?

Aktuell stehen in Deutschland mehr als 8.000 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Dagegen werden seit Jahren jeweils nur weniger als 1.000 Menschen hierzulande nach ihrem Tod zu Organspendern.
In den vergangenen Jahren setzte die Politik immer wieder Anreize, um mehr Menschen dazu zu bringen, sich als Organspender registrieren zu lassen. Der erwünschte Erfolg blieb aber weitgehend aus.

Wie sieht die geplante Neuregelung aus?

Das nun vorgelegte Modell sieht eine Umkehr vor: Künftig soll grundsätzlich jeder geschäftsfähige Erwachsene als Organspender gelten. Wer das nicht will, muss seinen Widerspruch dokumentieren – etwa im Organspenderegister.
Deswegen bezeichnen die Initiatoren des Bundestagsantrags von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linke das Modell als Widerspruchsregelung. Der Kreis der potenziellen Spender würde damit deutlich vergrößert. Die Initiatoren verweisen auf Umfragen, denen zufolge die meisten Menschen zu einer Organspende bereit wären; den Schritt, sich als spendenbereit registrieren zu lassen, gehen viele aber nicht.

Wie geht es nun weiter?

Nach der Diskussion über die sogenannte Widerspruchsregelung im Plenum des Bundestags am 24. September erfolgen weitere Beratung in den Ausschüssen, ehe er dann voraussichtlich in einigen Wochen zur finalen Abstimmung zurück ins Plenum kommt.
Bislang haben 254 Abgeordnete den Antrag unterzeichnet – mehr als ein Drittel der 630 Abgeordneten. Die Schlussabstimmung wird voraussichtlich ohne Fraktionszwang erfolgen, als Gewissensentscheidung, wie das bei medizinethischen Themen oft der Fall ist. In Kraft treten soll die Neuregelung – nach einer längeren Übergangsfrist – Anfang 2030.
Bei einer Abstimmung 2020 hatte das Widerspruchsmodell im Bundestag allerdings keine Mehrheit gefunden. Die Initiatoren rechnen sich für eine neue Abstimmung bessere Chancen aus.

Was monieren Kritiker?

Das Widerspruchsmodell wirft schwierige ethische und rechtliche Fragen auf: Kann das Fehlen eines Widerspruchs gegen die Organspende wirklich als eine Art stillschweigende Zustimmung gewertet werden? Dem Bundestag liegt auch ein Antrag von Gegnern der Widerspruchsregelung vor, dem sich knapp 60 Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angeschlossen haben.
Sie betonen, es gebe eine große Spendenbereitschaft in der Bevölkerung, die sich aber noch nicht in den Zahlen des Spendenregisters widerspiegle. Es bestehe kein Problem in der Bereitschaft der Bevölkerung, sondern bei der praktischen Umsetzung.
Mehr Information und bessere Aufklärung über die Organspende seien nun nötig, damit Menschen eine freiwillige Entscheidung treffen und diese Entscheidung dokumentieren könnten.  (afp/red)