In Kürze:
- 72 Prozent der Rentenleistungen waren 2025 steuerpflichtig.
- Der Besteuerungsanteil steigt seit 2005 schrittweise an.
- 2022 zahlten rund 58 Prozent der Rentner keine Einkommensteuer.
Im Jahr 2025 haben in Deutschland 22,5 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilte, stieg die Zahl der Rentenempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent oder 168.000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,1 Prozent oder 20,7 Milliarden Euro zu.
72 Prozent dieser Leistungen zählten im Jahr 2025 zu den steuerpflichtigen Einkünften (304 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte. Ursache dafür ist das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005.
Steuerpflichtiger Anteil
Der steuerpflichtige Anteil an den Rentenleistungen steigt seit dem Jahr 2005 schrittweise an. Hintergrund ist das Alterseinkünftegesetz, mit dem die Besteuerung der gesetzlichen Renten von einer vorgelagerten auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt wurde. Laut Destatis werden seit der Neuregelung Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt, während die Rentenleistungen in der Auszahlungsphase zunehmend steuerlich belastet werden. Die ursprünglich bis 2040 vorgesehene Übergangsphase wurde mit dem Wachstumschancengesetz bis 2058 verlängert.
Wie hoch der steuerpflichtige Anteil einer Rente ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Je später eine Person in Rente geht, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente. Nach Angaben der Bundesregierung beträgt der Besteuerungsanteil für Rentner mit Rentenbeginn im Jahr 2026 84 Prozent; der verbleibende Anteil wird als individueller Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei gestellt.
Der durchschnittliche Besteuerungsanteil ergibt sich aus Renten verschiedener Jahrgänge mit unterschiedlichen Besteuerungsanteilen. Hinzu kommt, dass allgemeine Rentenerhöhungen vollständig steuerpflichtig sind und den Durchschnitt zusätzlich erhöhen.
Tatsächliche Steuern
Der zu versteuernde Anteil allein sagt allerdings noch nichts über die tatsächlich zu zahlenden Steuern aus. Die Rente wird bei der Berechnung als Einkommen betrachtet. Die steuerliche Behandlung von Rentenleistungen ist in § 22 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Hinzugerechnet werden weitere Einkünfte, wie beispielsweise aus Nebenjobs, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen. Davon abgezogen werden eine Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben, eventuell anfallende außergewöhnliche Belastungen sowie gegebenenfalls der Altersentlastungsbetrag.
Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Darüber hinaus greift der Einkommensteuertarif, der je nach Höhe des Einkommens aktuell zwischen 14 und 45 Prozent liegt.
Mehr als die Hälfte der Rentner zahlt keine Steuern
Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentner für das Jahr 2025 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt.
Die aktuellsten Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2022 vor. Demnach zahlten rund 58 Prozent der Rentner keine Einkommensteuer. Rund 42 Prozent beziehungsweise 9,34 Millionen der insgesamt 22,03 Millionen Rentenbezieher mussten hingegen Einkommensteuer zahlen. Im Vergleich zu 2021 stieg dieser Anteil um 1,8 Prozentpunkte beziehungsweise 442.000 Personen.
Bei 80 Prozent der im Jahr 2022 steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Ehepartner und Kinder – lagen neben Renten noch weitere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können auch Einkünfte der Ehepartner einbezogen werden, da diese für die Besteuerung zusammengerechnet werden. (dts/tp)


