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Tankrabatt kommt – doch Heizöl bleibt von Entlastung ausgeschlossen


In Kürze:

  • Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember um 14,04 Cent je Liter; einschließlich Umsatzsteuer ergibt sich eine Entlastung von rund 17 Cent.
  • Heizöl ist von der neuen Entlastung ausgenommen, obwohl die Preise deutlich gestiegen sind.
  • Für besonders belastete Haushalte bestehen teilweise Hilfen über Wohngeld sowie Grundsicherung.
  • Für 2027 plant die Bundesregierung einen vorübergehenden Spritpreisdeckel; dessen konkrete Ausgestaltung ist noch offen.

 
Am Donnerstag, 1. Oktober, tritt der von Bundestag und Bundesrat beschlossene sogenannte Tankrabatt in Kraft. Die Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel soll angesichts der hohen Treibstoffpreise für Autofahrer eine Entlastung von rund 17 Cent je Liter bringen.
Eine ähnliche Regelung hatte es bereits für Mai und Juni gegeben. Für 2027 hat die Bundesregierung einen Spritpreisdeckel angekündigt, die sich am Ölpreis orientieren soll. Heizöl ist von dem Entlastungspaket allerdings ausgenommen. Ein Versäumnis, wie mehrere Ministerpräsidenten finden.

Schwesig und Voigt drängen auf Entlastungen auch beim Heizöl

In ihrer Rede am 25. September im Bundesrat betonte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), der Tankrabatt könne nicht das Ende der Entlastungen sein. Es gebe Familien, die den Heizöltanktank in ihrem Eigenheim vor dem Winter nicht mehr gänzlich befüllten, weil sie es sich nicht leisten könnten. Für diese brauche es „gezielte Unterstützung“, so Schwesig laut „WELT“.
Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) stieß in das gleiche Horn. Er erklärte, angesichts der Preissprünge sei eine „befristete Aussetzung der CO2‑Bepreisung für Kraft- und Brennstoffe“ das Gebot der Stunde. In der Bundesregierung sind Maßnahmen dieser Art derzeit jedoch nicht angedacht.
Gleichzeitig droht eine Verknappung des Heizölangebots, weil die Produktion von Dieselkraftstoff für die Raffinerien vordringlich ist. Auf eine im Haus der Bundespressekonferenz am 23. September gestellte diesbezügliche Frage hieß es vonseiten der Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums, Susanne Ungrad:
„Mir sind derzeit keine Anstrengungen der Bundesregierung bekannt, jetzt hier konkret bei Heizöl […] finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.“

Preise erreichen Niveau von Herbst 2022

Die Bundesregierung sehe zudem derzeit keine Gefahr für die Versorgungssicherheit. Es gebe, so Ungrad, im Notfall auch nationale Ölreserven, auf die man zurückgreifen könne. Dafür sei derzeit jedoch kein hinreichender Anlass zu erkennen.
Die Heizölpreise liegen zwar noch unter den Rekorden vom März 2022 nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine. Allerdings haben sie mittlerweile die Höhe vom Herbst jenes Jahres erreicht und überschritten.
Im Jahr 2022 hatte es zwei Heizkostenzuschüsse für bedürftige Haushalte gegeben.
Weitere Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Pellets, Heizöl oder Flüssiggas hatte es in der damaligen Zeit der Ampelkoalition ebenfalls gegeben. Sowohl das Gesetz über den Heizkostenzuschuss als auch die Härtefallbestimmungen sind mittlerweile jedoch nicht mehr in Kraft.

Heizöl gegenüber dem Vorjahr um etwa 80 Prozent teurer

Dem Heizspiegel 2026 der Beratungsgesellschaft co2online zufolge ist für 2026 mit einem Anstieg der Heizkosten für Ölheizungen um 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu rechnen. So habe das Beheizen einer 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus im Vorjahr durchschnittliche Kosten von 1.030 Euro verursacht. Im laufenden Jahr wäre mit etwa 1.275 Euro zu rechnen. Der Preis für den Inhalt eines 3.000-Liter-Tanks derzeit bei etwa 5.100 Euro. Das ist um etwa 2.300 Euro oder etwa 80 Prozent höher als im Vorjahr. Dies berichtet der WDR unter Berufung.
Entlastung für Haushalte ist derzeit möglich über die Heizkostenkomponente bei Haushalten, die Wohngeld beziehen. Bei Personen in der Grundsicherung können Jobcenter oder Sozialämter bei Bedarf auf Antrag Kosten für Heizmittel übernehmen oder Darlehen gewähren.
Seit der Wohngeldreform 2023 enthält das Wohngeld auch eine dauerhafte Entlastung bei den Heizkosten. Diese setzt sich aus einem Betrag zusammen, der sich an der CO₂-Bepreisung orientiert – sowie einer dauerhaften Heizkostenkomponente.

Senkung der Energiesteuer hätte nur begrenzten Effekt

Während bei Diesel und Benzin die staatlichen Komponenten etwa die Hälfte des Endpreises ausmachen, sind es beim Heizöl etwa 30 Prozent. Entsprechend würde eine Senkung der Energiesteuer auf das europäische Mindestmaß keine signifikante Preissenkung beim Heizöl erwarten lassen. Bei einem Preis von 170 Euro je 100 Liter belaufe diese sich Schätzungen der „Welt“ zufolge auf lediglich 3 Prozent.
Größer wäre der Effekt einer Aussetzung der CO₂-Abgabe.
Ein Verzicht auf das Auto oder weniger Heizen wäre die erwartbare Reaktion auf die Preissignale des Marktes. Wie auch Schwesig und Voigt deutlich machen, ist beides für viele Bürger unrealistisch.
Auch ein kurzfristiger Umstieg auf eine Wärmepumpe ist nicht jedem möglich. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass die Politik durch die hohen Preise auch beim Heizöl unter Zugzwang geraten wird. Im Bundesfinanzministerium denkt man an unter anderem an eine gezielte Entlastung besonders stark von den hohen Preisen Betroffener durch Direktzahlungen.
 

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