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Abschiebezentren außerhalb der EU: Die Pläne Deutschlands und anderer EU-Länder

Deutschland und vier weiter EU-Länder treiben die umstrittenen Pläne zu Abschiebezentren für abgelehnte Asylbewerber außerhalb der Europäischen Union voran. Sie wollen noch in diesem Jahr eine Vereinbarung mit einem Partnerland außerhalb der EU erreichen. Die Pläne dürften auch bei einem Migrationstreffen in München an diesem Samstag mit weiteren europäischen Innenministern eine Rolle spielen. Worum es geht:
Was sind Abschiebezentren?
In Abschiebezentren („return hubs“) in Drittstaaten außerhalb der EU sollen Asylbewerber „zurückgeführt“ werden, deren Anträge in der EU abgelehnt wurden, die aber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Voraussetzung ist ein Abkommen zwischen einem oder mehreren EU-Ländern mit einem Drittland, das solche Abschiebezentren einrichtet.
Grundlage für solche Zentren ist die EU-Rückführungsverordnung, auf die sich Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedstaaten im Juni geeinigt hatten. Das Partnerland muss dabei „die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht“ achten. Die EU-Verordnung ist Teil einer verschärften Migrationspolitik der Europäischen Union.
Ist das rechtlich zulässig?
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Pläne ist noch nicht abschließend geklärt. Ein juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom April kam zu dem Ergebnis, dass zumindest die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien nicht gegen Europarecht verstoßen. Grundsätzlich verbiete es das EU-Recht den Mitgliedstaaten nicht, solche Zentren außerhalb ihres Territoriums einzurichten.
Voraussetzung sei jedoch, dass die Menschen dort weiter juristischen Beistand und sprachliche Unterstützung bekommen sowie Kontakt mit ihrer Familie und den zuständigen Behörden halten können. Die europäischen Richter orientieren sich oft an solchen Gutachten.
Welche Kritik gibt es?
Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbände warnen vor einer „Kriminalisierung der Migration“. Es wirke so, als ob die EU-Verordnung den „Einsatz von Haft in gefängnisähnlichen Einrichtungen außerhalb des EU-Gebiets“ normalisiere, kritisierte etwa Marta Welander vom International Rescue Committee (IRC). Menschen würden womöglich in Länder abgeschoben, wo ihnen „Verfolgung, Folter oder Schlimmeres“ drohten.
Die Caritas erklärte, Betroffene könnten durch „willkürliche und unbefristete Inhaftierung“ in einer „rechtlichen Grauzone“ verbleiben. Die Kinderschutzorganisation Save the Children warnte, die geplanten Rückführungszentren seien „Orte der Unsicherheit und bergen die Gefahr massiver Kinderrechtsverletzungen“.
Bereits die Ampel-Regierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Drittstaaten-Regelungen für die Aufnahme von Migranten prüfen lassen. Nach Angaben des damals SPD-geführten Bundesinnenministeriums vom Juli 2024 verwiesen Fachleute auf die „enormen Kosten“ im Vergleich zur Unterbringung von Flüchtlingen im eigenen Land.
Welche europäischen Länder planen Abschiebezentren außerhalb der EU?
Deutschland führt gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden, Österreich und Griechenland Gespräche mit Ländern insbesondere in Afrika zur Einrichtung von Abschiebezentren. Sie hatten sich zuletzt Anfang September in Kopenhagen getroffen. Dort wurde das Ziel ausgegeben, bis zum Jahresende ein Abkommen mit einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union über die Errichtung von Abschiebezentren zu schließen.
Während Italien mit Abschiebezentren in Albanien als Vorreiter gilt, planen andere EU-Staaten wie Frankreich keine solche Einrichtungen. „Ich glaube, dass das weder wirksam ist, noch unseren Prinzipien entspricht“, sagte der französische Präsident Emmanuel Macron im Juni.
In Großbritannien strich die Regierung des damaligen Labour-Premierministers Keir Starmer 2024 eine vergleichbare Regelung, nachdem diese vom Obersten Gerichtshof als „illegal“ eingeordnet worden war. 2022 hatte die Regierung des konservativen Premiers Boris Johnson ein Abkommen mit Ruanda darüber geschlossen, Migranten ohne Papiere aufzunehmen, die über den Ärmelkanal nach Großbritannien gekommen waren.
In welchen Ländern könnte könnte es Abschiebezentren geben?
Ende August bestätigte die ruandische Regierung Gespräche von Vertretern Deutschlands und weiterer europäischer Staaten über die Einrichtung von Abschiebezentren. Medienberichten zufolge äußerte auch Italien Interesse an einem Abkommen mit Ruanda. Im Gespräch ist unter anderem das Transitzentrum in Gashora etwa 60 Kilometer von der Hauptstadt Kigali entfernt. Dort wurden seit 2019 in Libyen gestrandete Migranten aufgenommen.
Anfang 2025 hatte das Bundesentwicklungsministerium geplante Regierungskonsultationen mit Ruanda abgesagt. Hintergrund war der von Ruanda unterstützte Vorstoß der M23-Miliz zur Eroberung der Stadt Goma in der Demokratischen Republik Kongo.
Insgesamt fassten EU-Mitgliedstaaten ein Dutzend Länder als potenzielle Partner für Abschiebezentren ins Auge, wie es Anfang April aus informierten Kreisen hieß. Im Gespräch für eine Zusammenarbeit waren demnach neben Ruanda die afrikanischen Länder Ägypten, Äthiopien, Ghana, Libyen, Mauretanien, Senegal, Tunesien und Uganda, darüber hinaus auch Armenien, Usbekistan, und der Balkanstaat Montenegro. (afp/red)

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