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Abkehr vom Verbrenner-Aus: Der Stand der Verhandlungen in Brüssel

Die Zeichen stehen in Brüssel auf eine Abkehr vom sogenannten Verbrenner-Aus: Auch nach 2035 sollen in der EU noch neue Autos mit Verbrennermotor auf die Straßen kommen. Die Verhandlungen sind längst nicht abgeschlossen, erste Kompromisse gibt es aber schon. Über einen davon stimmt am Mittwoch der Umweltausschuss im Europaparlament ab. Der Stand der Dinge:
Wo stehen die Verhandlungen?
Das Verbrenner-Aus geht auf die europäischen Flottengrenzwerte zurück, die festlegen, wie viel Kohlendioxid (CO2) die Neuwagen eines Autobauers im Jahresschnitt ausstoßen dürfen. 2035 sinken diese Grenzwerte eigentlich auf Null, de facto dürften dann keine neuen Verbrenner-Pkw mehr zugelassen werden. Ältere Fahrzeuge sind nicht betroffen.
Die EU-Kommission schlug schon im vergangenen Dezember vor, diese Regeln aufzuweichen. Seitdem laufen die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der 27 EU-Länder. Bisher hat sich keine der beiden Institutionen offiziell auf eine Position festgelegt, es gibt aber schon Entwürfe. Im Rat haben Deutschland und Frankreich einen Kompromiss ausgehandelt, im Parlament die drei Mitte-Fraktionen. Der Parlamentskompromiss steht am Mittwoch zur Abstimmung im Ausschuss.
Abkehr vom Verbrenner-Aus
Anstatt auf Null sollen die CO2-Grenzwerte laut dem Kommissionsvorschlag nur um 90 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 sinken. Die übrigen CO2-Emissionen sollen anderswo ausgeglichen werden, durch Biokraftstoffe oder Einsparungen in der Stahlproduktion. Deutschland und Frankreich schlagen ebenfalls 90 Prozent vor, aber ohne zusätzliche Auflagen.
Die Abgeordneten im Parlament gehen weiter, verlangen dafür aber mehr Auflagen beim verbauten Stahl. Die Grenzwerte sollen ihnen zufolge um höchstens 95 Prozent im Vergleich zu 2021 sinken. Wenn die Hersteller grünen – also mit weniger fossiler Energie produzierten – Stahl verbauen, sinkt ihr individueller Grenzwert noch stärker, auf bis zu 87,5 Prozent im Vergleich zu 2021.
Grenzwerte für 2030
2030 ist ein Zwischenschritt vorgesehen: Bis dahin soll der durchschnittliche CO2-Ausstoß um 55 Prozent im Vergleich zu 2021 gesunken sein. Auch hier sollen die Autobauer mehr Spielraum bekommen: Wenn sie 2029 die weniger strikten Grenzwerte übererfüllen, sollen sie damit überschrittene Grenzwerte in den beiden Folgejahren ausgleichen können.
Dieser Vorschlag sieht im Rat und im Parlament ähnlich aus. Strittig ist, wie viel eingespartes CO2 die Hersteller aus dem Jahr 2029 später anrechnen dürfen. In jedem Fall dürften die Autobauer auf diese Weise Bußgeldern entgehen.
Sonderregeln für E-Autos
Die EU will die Produktion von Elektroautos innerhalb Europas fördern. Sie sollen bei der Berechnung der CO2-Emissionen deshalb stärker gewichtet werden. Außerdem könnte es Extrapunkte für kleine Elektroautos oder Fahrzeuge mit Stahl und Aluminium aus Europa geben.
Ein Elektroauto könnte zum Beispiel 1,2-fach auf den Schnitt einzählen, ein kleines Elektroauto mit Stahl und Aluminium aus Europa womöglich sogar 1,5-fach. Weil Elektroautos als emissionsfrei gelten, sinkt durch diesen Rechentrick der CO2-Schnitt und die Grenzwerte sind leichter einzuhalten.
Bio-Benzin und E-Fuels
Beide Seiten fordern eine Zulassung für Autos, die ausschließlich sogenannte erneuerbare Kraftstoffe tanken. Welche Kraftstoffe das genau sind, ist noch nicht ausverhandelt. Die Bundesregierung fordert seit langem den Einsatz synthetischer Kraftstoffe, sogenannter E-Fuels. Italien will auch Bio-Benzin erlauben, weil dort der Energiekonzern Eni massiv auf die Kraftstoffe setzt.
„Made in Europe“-Vorgaben
In Brüssel laufen separate Verhandlungen über zusätzliche Vorteile für in Europa gebaute Elektroautos. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass Fördergelder wie die E-Autoprämie an sogenannte „Made in Europe“-Quoten geknüpft sein sollen. Welche Kriterien dabei angelegt werden, wird ebenfalls noch verhandelt.
Diese Regeln stehen in einem anderen Gesetz als das Verbrenner-Aus, beide Themen werden teils aber zusammen verhandelt. So ist Deutschland bei den „Made in Europe“-Vorgaben auf Frankreich zugegangen, umgekehrt hat Frankreich einer Abkehr vom Verbrenner-Aus zugestimmt.
Wann soll eine Entscheidung fallen?
Im Parlament geht der Entwurf nach der Abstimmung am Mittwoch im Ausschuss ins Plenum, das im Dezember abstimmen soll. Bis Mitte Dezember will auch der Rat auf Grundlage der deutsch-französischen Vorschläge eine Position festlegen. Danach geht das Gesetz in die Verhandlungen zwischen beiden Institutionen, die einen Kompromiss finden müssen.
(afp/red)

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