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Verfassungsgericht prüft am Mittwoch Ausschluss aus AfD-Fraktion im Bundestag

Der Ausschluss eines Abgeordneten aus der AfD-Fraktion im Bundestag beschäftigt am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Der Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt aus Sachsen-Anhalt hatte sich an das Gericht gewandt, nachdem er im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden war. Der zweite Senat in Karlsruhe verhandelt nun über die Frage, ob die im Grundgesetz verankerten Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)
„Ich möchte zurück in die Fraktion, weil ich die politischen Ziele, für die ich gewählt wurde, weiterhin gemeinsam mit ihr verfolgen will“, erklärte Schmidt gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Der 35-Jährige vertritt den Wahlkreis Börde-Salzlandkreis im Westen von Sachsen-Anhalt. Seine politische Karriere begann 2015 als Landesvorsitzender der AfD-Jugendorganisation. 2016 wurde er in den Magdeburger Landtag gewählt, von 2022 bis 2025 war er Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt. 2021 zog er erstmals in den Bundestag ein, bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr wurde er wiedergewählt.

Diskussion um Vetternwirtschaft

Dann kam es zwischen Schmidt und Teilen seiner Partei in Sachsen-Anhalt zum Streit. In einem Interview mit dem Onlinemedium „Nius“ erhob er im Februar Vorwürfe. Es würde versucht, Mandate hin- und herzuschieben, Anstellungen untereinander auszumachen und Gelder abzufassen, sagte er. Gegen Schmidt selbst wurden ebenfalls Anschuldigungen laut. Der AfD-Landesvorstand startete ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn.
Auch in der Bundestagsfraktion bekam Schmidt Probleme. Ko-Fraktionschef Tino Chrupalla warf ihm „fraktionsschädigendes Verhalten“ vor. Am 3. März wurde Schmidt ausgeschlossen. Seitdem ist er fraktionsloser Abgeordneter des Bundestags.
Als solcher seien seine „Möglichkeiten, parlamentarische Initiativen voranzubringen und in Ausschüssen wirksam mitzuwirken, deutlich eingeschränkt“, erklärte er nun gegenüber AFP. Es gehe ihm darum, „die Interessen meiner Wähler mit den entsprechenden parlamentarischen Möglichkeiten vertreten zu können“.
Das Gericht prüft am Mittwoch, ob sein Fraktionsausschluss rechtmäßig war. Ein Urteil soll an diesem Tag aber noch nicht fallen. Es wird meist einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe verkündet. (afp/red)

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