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Sachsen-Anhalt: Eklat in der CDU – Rücktrittsforderungen und Strafanzeige gegen Schulze


In Kürze:

  • Eine umstrittene eidesstattliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten bei der Wahl des Landtagspräsidiums sorgt für Streit in der CDU Sachsen-Anhalt.
  • Fraktionschef Sven Schulze bestreitet, das Dokument veranlasst zu haben. Der Bericht von „NIUS“ stellt dies anders dar.
  • Die Erklärung soll CDU-Abgeordnete dazu verpflichtet haben, eine Stimmabgabe für AfD-Kandidaten zu bestreiten und im Fall eines Gegenbeweises ihr Mandat niederzulegen.
  • Der AfD-Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann erstattete nach eigenen Angaben Anzeige wegen des Verdachts der Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans.

Die CDU in Sachsen-Anhalt kommt auch knapp zwei Monate nach der Landtagswahl vom 6. September nicht zur Ruhe. Nach Berichten über eine eidesstattliche Erklärung, die innerhalb der Fraktion die Runde gemacht haben soll, steht Fraktionschef Sven Schulze unter Druck. Er selbst bestreitet, Urheber eines Dokuments gewesen zu sein, das die Abgeordneten unterschreiben sollten, um Spekulationen über ihr Abstimmungsverhalten zu beenden.
Der Mitarbeiter des Magazins „NIUS“, Ralf Schuler, hat am Mittwoch, 28. Oktober, das dazugehörige Schriftstück dokumentiert. Das Papier ist mit 13. Oktober datiert. Die Abgeordneten sollten mit ihrer Unterschrift an Eides statt versichern, dass sie keine belastbaren Absprachen mit Vertretern der AfD zur Wahl am 6. Oktober getroffen hatten.

Quelle zu Epoch Times: „Das Papier ist nicht von Schulze gekommen“

BSW-Fraktionschef Thomas Schulze forderte Sven Schulze auf, von all seinen Ämtern zurückzutreten. „Er ist für unser Land nicht mehr tragbar“, so der BSW-Fraktionschef. „Mit seinem Verhalten trägt er dazu bei, Demokratie und Verfassung auszuhöhlen und die Bürgerinnen und Bürger weiter zu frustrieren.“
Aus Fraktionskreisen wurde gegenüber Epoch Times bestätigt, dass am 13. Oktober ein Papier mit der Überschrift „Eidesstattliche Versicherung“ vorgelegt worden ist. Inhaltlich sollte man bestätigen, dass man nicht für Herrn Rausch oder Herrn Tillschneider gestimmt habe. Sollte dies doch der Fall gewesen sein, sollte man erklären, dass man sein Mandat frei zur Verfügung stellen werde.
Nach einer ausgiebigen Diskussion sei das Papier jedoch verworfen worden, weil man es nicht für den richtigen Weg gehalten habe. Die Quelle betonte ausdrücklich, dass das Papier nicht von dem Fraktionschef Sven Schulze stammte. Außerdem äußerte die Quelle mit Blick auf das Bekanntwerden der gegenständlichen Aktion Zweifel daran, dass „bei allen Fraktionsmitgliedern der Wille besteht, als geschlossene Fraktion weiterzuagieren“. Man wolle jetzt intern aufarbeiten, wie mit solchen Informationen aus internen Sitzungen umzugehen sei.

Zusätzliche Stimmen für die AfD „False Flag zulasten der CDU“?

An jenem Tag konstituierte sich der neugewählte Landtag. Der AfD-Kandidat Tobias Rausch erhielt mit 48 Stimmen schon im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit für die Wahl zum Landtagspräsidenten. Die AfD verfügt selbst über 39 Sitze. Das BSW, das mit fünf Abgeordneten im Parlament vertreten ist, hatte angekündigt, Rausch ebenfalls wählen zu wollen. Mindestens vier Stimmen muss dieser entsprechend auch aus den Reihen der übrigen Fraktionen erhalten haben.
Bei der anschließenden Wahl zum Vizepräsidenten des Landtags erhielt AfD-Kandidat Hans-Thomas Tillschneider mit 44 Stimmen ebenfalls im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit. Das BSW hatte in diesem Fall angekündigt, ihn nicht wählen zu wollen. Nach der Wahl waren deshalb Spekulationen darüber aufgekommen, ob die über die eigene Fraktion herausreichenden Stimmen für den AfD-Politiker von der CDU gekommen sein könnten.
Die Abgeordneten der CDU stellten dies in Abrede. Bundeskanzler Friedrich Merz und der Bundestagsabgeordnete Sepp Müller deuteten sogar die Möglichkeit einer „False Flag“-Operation aus den Reihen von SPD, Linkspartei oder Grünen an. Demnach könnten Abgeordnete dieser Parteien in geheimer Wahl für Rausch und Tillschneider gestimmt haben, um anschließend die CDU des Paktierens mit der AfD zu beschuldigen.

Rechtlich wäre die Erklärung unwirksam gewesen

Rausch selbst hatte davon gesprochen, dass es im Vorfeld der Landtagssitzung Absprachen mit einzelnen CDU-Abgeordneten gegeben habe. Namen nannte jedoch auch er nicht. In der eidesstattlichen Versicherung, die in der CDU-Fraktion die Runde gemacht haben soll, sollten Abgeordnete jedoch nicht nur erklären, diese nicht getroffen zu haben.
Sie sollen vielmehr auch erklären, Tobias Rausch und Hans-Thomas Tillschneider nicht in geheimer Wahl in ihre neuen Ämter gewählt zu haben. Darüber hinaus hieß es in der Vorlage, die unterzeichnet werden sollte:
„Sollte bewiesen werden, dass es anders als erklärt ist, stelle ich unverzüglich mein Mandat zur Verfügung.“
Rechtlich hätte eine solche Erklärung keine Verbindlichkeit beanspruchen können. Artikel 38 Grundgesetz gewährleistet die freie Ausübung des Mandats. Gewählte Abgeordnete sind demnach „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Auf ihre von der Verfassung garantierten Rechte können sie nicht wirksam verzichten. Auch privatrechtlich wären Vereinbarungen, die diese Rechte beschneiden, wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Verfassungsjurist Volker Boehme-Neßler spricht gegenüber „BILD“ von „schmutzigen Tricks“ und wirft den Verantwortlichen vor, diese würden „die Demokratie beschädigen“.

Geheime Wahl zwar nur in der Geschäftsordnung verankert – dennoch kein Auskunftsrecht

Diese Bestimmung macht auch indirekte Aufträge unwirksam – wie die in der eidesstattlichen Versicherung getätigte Zusage, im Fall des Beweises einer Stimmabgabe für Rausch oder Tillschneider das Mandat niederzulegen. Dazu kommt der Grundsatz der geheimen Wahl. Dieser ist in Sachsen-Anhalt zwar nur für die Wahl des Ministerpräsidenten in der Landesverfassung verankert.
Laut Paragraf 4 der Landtags-Geschäftsordnung ist eine Wahl der Präsidenten und Vizepräsidenten des Landtags durch Handzeichen zwar möglich. Sollte sich jedoch auch nur ein Mitglied dagegen aussprechen, ist eine Wahl „einzeln nacheinander mit Stimmzetteln“ vorgesehen.
Damit ist das Wahlgeheimnis der Abgeordneten in diesem Kontext zwar nicht auf Verfassungsebene geschützt. Der Sinngehalt des Paragrafen 4 der Geschäftsordnung ist jedoch augenscheinlich darauf gerichtet, die Ausübung des freien Mandats zusätzlich durch den geheimen Charakter der Wahlentscheidung abzusichern. Aus diesem Grunde ist es auch unzulässig, Druck auf einen Abgeordneten mit dem Ziel auszuüben, ihn zur Preisgabe von Informationen zu bewegen, die dem Wahlgeheimnis unterliegen.

Kritik kommt auch aus der CDU selbst

Die Sitzung der CDU-Fraktion soll einen turbulenten Verlauf genommen haben. Am Ende habe man die Zettel zerrissen oder wieder eingesammelt, weil Abgeordnete sich geweigert hätten, ihn zu unterschreiben. Einige sollen auf die Rechtswidrigkeit des Ansinnens hingewiesen haben, andere darauf, dass man dadurch bewirkt hätte, dass bloße Gerüchte Abgeordnete künftig in Erklärungsnot versetzen könnten.
Obwohl die Aktion am Ende offenbar abgeblasen wurde, könnte sie ein politisches oder sogar juristisches Nachspiel haben. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann äußerte auf X, er habe Anzeige nach Paragraf 106 StGB wegen des Versuchs der Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgan erstattet.
Kritik an dem Vorgehen gibt es jedoch auch aus den eigenen Reihen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Sepp Müller betonte auf X, eine geheime Wahl sei geheim. Dies habe er bereits gegenüber Journalisten deutlich gemacht, die nach der konstituierenden Sitzung die CDU-Abgeordneten zu ihrem Abstimmungsverhalten befragt hatten. Müller fügte hinzu:
„Was jetzt aus unserer eigenen Fraktion berichtet wird, geht weit darüber hinaus. Abgeordnete sollten eidesstattlich versichern, wie sie abgestimmt haben, mit dem Mandat als Pfand. Das ist ungeheuerlich. Sven Schulze muss diesen Vorgang umgehend aufklären.“

Schulze bestreitet Urheberschaft der eidesstattlichen Versicherung

Dem Bericht von „NIUS“ zufolge sei es dieser selbst gewesen, der die Erklärung vorgelegt habe, Er habe sie auch als Erster selbst unterschrieben und seine Unterstützer bei der Wahl zum Fraktionschef hätten es ihm gleichgetan. Der frühere Landtagsabgeordnete und CDU-Politiker Alexander Räuscher forderte den Rücktritt des Fraktionsvorsitzenden und amtierenden Ministerpräsidenten, sollte diese Darstellung zutreffen.
Schulze weist unterdessen Darstellungen von sich, die Aktion sei von ihm selbst ausgegangen. Gegenüber der „WELT“ erklärte er, die Vorlage kam „weder von mir noch aus dem Fraktionsvorstand“. Gegenüber dem „Spiegel“ äußerte er, die „NIUS“-Darstellung sei eine „perfide Lüge“. Das Magazin berichtet, der Abgeordnete Ulrich Thomas habe die Vorlage mitgebracht. Er habe damit Gerüchten entgegentreten wollen, er selbst sei einer der Abweichler bei der Wahl von Rausch und Tillschneider gewesen. Teilnehmer der Sitzung bestätigten der dpa, dass der Vorschlag „von einem Mitglied der CDU-Fraktion“ kam.
Auch dem „Spiegel“-Berichte zufolge soll es das „Schulze-Lager“ gewesen sein, das Sympathien für die eidesstattliche Versicherung geäußert hätten. Die Anhänger seines Konkurrenten Guido Heuer hätten sich vehement dagegen ausgesprochen. Am Ende sei man jedoch einhellig zu der Auffassung gelangt, dass ein solches Vorgehen aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)

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