Nach dem jüngsten Koalitionsstreit um die Pflegereform hat das Bundeskabinett zwar den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, aber zentrale Streitthemen in eine Kommission verschoben.
Der Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte erneut die Einrichtung einer Kommission, um „noch mal grundsätzlicher, struktureller das Pflegesystem für die 30er-Jahre fit zu machen“. Das Kabinett werden den Auftrag dazu nächste Woche beschließen, sagte Linnemann. Das Expertengremium solle bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung steckt tief in den roten Zahlen. Laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) könnte ihr ohne weitere Zuschüsse schon ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit drohen. Die Koalition will deshalb eine Reform auf den Weg bringen.
Die SPD hatte die Verabschiedung der Pflegereform zuletzt angezweifelt. Man werde einem „reinen Kürzungspaket“ nicht zustimmen, sagte SPD-Fraktionschef Mathias Miersch. Man wolle direkt eine Strukturreform und beispielsweise die Eigenanteile deckeln. Linnemann wollte dagegen zuerst Einsparungen vornehmen und grundlegendere Änderungen später angehen. Bis zuletzt liefen die Verhandlungen innerhalb der Koalition.
Die wichtigsten Neuerungen
- Der nun beschlossene Entwurf sieht eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat vor, analog zur gesetzlichen Krankenversicherung.
- Ab dem 1. Januar 2027 soll der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung von derzeit 0,6 auf 0,9 Prozent steigen.
- Ab 2028 soll für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent erhoben werden.
- Die Pflegeversicherung übernimmt weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige in voller Höhe.
- Ab 2029 soll es eine jährliche Anhebung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung auf Basis der Inflation geben.
- Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Prävention. Versicherte ab 60 Jahren erhalten künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
- Im Rahmen der Pflegebegutachtung soll künftig geprüft werden, ob eine Rehabilitation dazu beitragen kann, den Pflegebedarf zu reduzieren.
- Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, sollen durch eine präventionsorientierte Pflegebegleitung unterstützt werden.
- Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll die Organisation der Pflege erleichtern, indem es alle relevanten Informationen an einem Ort bündelt.
- Die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege sollen erhöht werden.
- Ein Sozialraumbudget wird eingeführt, um die Unterstützung im Alltag zu verbessern.
- Für pflegerische Akutsituationen soll ein Überbrückungsbudget zur Verfügung gestellt werden.
- Die Begutachtungssystematik soll angepasst werden, damit die Pflegegrade zielgenauer vergeben werden können.
(dts/dpa/red)