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Pflegeversicherung vor dem Kollaps: Was die große Reform für Familien bedeutet

Immer mehr Pflegebedürftige, zu wenige Pflegekräfte und Milliardendefizite – die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Die Bundesregierung plant deshalb eine große Pflegereform. Für einen ersten Entwurf hat die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) viel Kritik geerntet – auch weil die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen dürften. Nach dem Kabinettsumbau muss nun Warkens Nachfolger Carsten Linnemann trotz starkem Gegenwind das Vorhaben zu Ende bringen.

Wie funktioniert die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gehört wie die Kranken- und die Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Dabei gilt eine Versicherungspflicht: Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung ein: Dies sind bundesweit – bis auf Sachsen – jeweils 1,8 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose gibt es noch einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den nur die Arbeitnehmer zahlen.
Von der Versicherung bekommen Pflegebedürftige Leistungen bezahlt, die unter anderem vom Pflegegrad und der Art der Pflege abhängen. Die Pflegeversicherung ist dabei explizit als Teilversicherung angelegt: Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, zum Beispiel für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Den Rest, die sogenannten Eigenanteile, müssen die Betroffenen oder deren Angehörige selbst bezahlen.

Welche Probleme gibt es?

Dem Medizinischen Dienst des Bundes zufolge erhielten Ende 2025 rund sechs Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich damit in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und dürfte weiter ansteigen.
Dies liegt daran, dass die Gesellschaft immer älter wird, und dass nach einer Reform im Jahr 2017 mehr Bedürftige erfasst werden. Die Folge sind enorm gestiegene Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung: Diese kletterten von rund 24 Milliarden Euro 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden im vergangenen Jahr.
In diesem Jahr erwarten die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 4,2 Milliarden Euro. Für 2027 geht das Gesundheitsministerium von einem Fehlbetrag von 7,6 Milliarden Euro aus, für das Jahr darauf von über 15 Milliarden Euro.
Immer mehr Bedürftigen stehen gleichzeitig zu wenige Pflegekräfte gegenüber: Bis 2034 könnten bis zu 500.000 Pfleger fehlen, warnte der Deutsche Pflegerat.

Wie viel muss für das Pflegeheim aus eigener Tasche bezahlt werden?

3364 Euro pro Monat müssen Betroffene im Durchschnitt für das erste Jahr im Pflegeheim selbst zahlen. Im zweiten Jahr sind es noch rund 3000 Euro, ab dem vierten Jahr 2100 Euro. Grund sind mit der Aufenthaltsdauer ansteigende Zuschüsse der Pflegeversicherung.
Die sogenannten Eigenanteile steigen seit Jahren kontinuierlich an – seit 2018 um 76 Prozent laut Arbeitgeberverband Pflege. Grund für die Entwicklung ist vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Sowohl Verbände als auch Politiker von Opposition und Koalition halten die aktuellen Eigenanteile für nicht mehr tragbar und fordern eine Begrenzung.

Was hat die Regierung unternommen?

Als Notfallmaßnahme hat der Bund die Pflegeversicherung kurzfristig mit Milliardendarlehen stabilisiert: 2025 mit 0,5 Milliarden Euro und 2026 mit 3,2 Milliarden Euro. Dadurch sollten Beitragserhöhungen verhindert werden. Damit ist das grundsätzliche Problem bei der Pflege aber nicht gelöst – dass die Ausgaben viel schneller steigen als die Einnahmen. Deshalb soll eine umfassende Strukturreform kommen.

Was könnte die Reform konkret bedeuten?

Erste Pläne sehen erhebliche Mehrbelastungen für Bedürftige und ihre Angehörigen vor. So sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad verschärft werden. Damit dürfte es auch schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Die Regierung erhofft sich davon geringere Ausgaben für die Pflegeversicherung.
Deren Zuschüsse zu den Heimkosten sollen zudem zeitlich gestreckt werden. Damit würde es länger dauern, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Die Folge wären zumindest anfangs noch höhere Eigenanteile. Umgekehrt könnte die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe sparen.
Besonders ältere Menschen sollten genügend trinken. (Archivbild).

Pflegestation. (Archivbild).

Foto: Elisa Schu/dpa

Was würde sich für Familien und Kinderlose ändern?

Wie in der Krankenversicherung geplant soll auch bei der Pflege die beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt werden: Ab 2028 sollen Versicherte für bisher beitragsfrei versicherte Ehegatten oder Lebenspartner einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,52 Prozentpunkten zahlen. Ausnahmen davon sind bei der Betreuung kleiner Kinder oder der Pflege von Angehörigen geplant.
Mehr zahlen sollen künftig über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze Gutverdienende sowie Kinderlose. Bei Letzteren soll der Beitragszuschlag um nochmals 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Prozent steigen. (afp/red)

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